TF mit Fahrrad BAK 1,61 Vorladung

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Kenny16,
Am Sonntag werde ich mich weiter an den Fragebogen setzen
lasse dir aber mit dem Beantworten bitte viel Zeit. Deine TF ist gerade mal 4 Wochen her, da kannst du noch gar nicht von Veränderungen berichten...

Du hast hier ja schon wertvolle Tipps erhalten. Ich möchte dennoch anmerken, dass in deinem Fall noch gar nicht sicher ist, ob du Abstinenznachweise brauchen wirst, denn das ergibt sich erst aus deinen Konsumhintergründen...

Gut ist auf jeden Fall, wenn du den Konsum erstmal bleiben lässt (Trinkpause), um zu sehen ob du dauerhaft verzichten möchtest, oder später zum kontrollierten Trinken übergehst (Andi hatte dir ja die entsprechenden Links bereits gegeben), sofern dies in deinem Fall möglich ist.

Du kannst uns auch gerne vorab schon mal über deine Trinkgewohnheiten aufklären (wann, wie oft, wieviel), dann können wir dir bereits eine erste Einschätzung geben.

Hier noch zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen
 

Kenny16

Benutzer
Hallo Nancy, danke nochmal für den Rat. Die Trinkpause hat direkt begonnen, weil ich den Alkoholkonsum paar Wochen nach der TF nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Ich werde und will mir die Zeit nehmen, weil ich grossen Wert auf eine ordentliche Ausarbeitung meiner selbst setze.
Ich fange dann mit meinen Trinkgewohnheiten an und melde mich morgen wieder.
Danke und liebe Grüsse,
Kenny
 

Kenny16

Benutzer
Guten Morgen ans Forum,

ein kurzer Überblick über meine Trinkhistorie und Trinkgewohnheiten:

August 2011 – Neujahr 2012: Drei mal, an einem 18. Geburtstag, meinem 18. Geburtstag und zu Silvester.

Bis 2013: Anknüpfend an meine ersten Erfahrungen mit Alkohol hab ich in diesem Jahr zu Geburtstagen Alkohol konsumiert. Da ich erst noch meine Erfahrungen gemacht habe, trank ich neben Bier auch mal einen oder zwei Liköre 0,2cl. Mehr als vier Bier trank ich nur in den seltensten Fällen. In diesem Jahr probierte ich auch das erste Mal Tequila, wo mir dank des Geschmacks schnell klar wurde, dass ich kein Schnapstrinker bin.

Studienzeit ab 2013: In den ersten beiden Wochen der Orientierungsphase und jeweils nach den Prüfungsphasen. Nach den Prüfungsphasen jedoch nie mehr als einmal in der Woche und nur am Wochenende. Bei den Mengen würde ich variieren zwischen 4 und 7 Bier und maximal zwei Liköre 0,2cl, je nach Veranstaltung und Länge des Abends. Das Jahr 2016 Jahr würde ich von der Trinkhäufigkeit und Menge auch als den Höhepunkt bezeichnen.

Beginn des Berufslebens ab 2020: Zu besonderen Anlässen, wie Hochzeiten, Gehaltserhöhungen etc. und zum Abschluss meines Studiums, welches ich aufgrund von Corona erst nach Berufseinstieg parallel zum Vollzeitjob abschließen konnte. Bei den Anlässen waren es 4-5 Weinschorlen.

Heute: Seit dem Einstieg in mein Berufsleben in 2020 hat sich nicht viel geändert. Die Anzahl der Anlässe ist weniger geworden, hinzu kommt jedoch, dass meine Freundin und ich zum Ende der Arbeitswoche bei einem Glas Wein gerne die vergangene Woche Revue passieren lassen. Das kann zu Hause oder bei einem Abendessen auswärts sein, wir leben seit März 2023 zusammen.
Ich möchte ergänzen, dass der Anlass des Tages der TF objektiv betrachtet kein Anlass war. Da ich jedoch viele alte Gesichter getroffen hatte wurde der Tag für mich persönlich besonders.

Ich würde meine Trinkgewohnheit selbst als gering einschätzen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Mir fiel es auch nie schwer nach ein paar Bieren aufzuhören oder auf Alkohol gar komplett zu verzichten. Wenn ich eine Fahrgelegenheit hatte oder wusste wie ich nach Hause komme, hatte ich aber auch keinen Grund bewusst auf Alkohol zu verzichten.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Kenny16,

entschuldige die verspätete Reaktion, ich war leider einige Tage krankheitsbedingt nicht im Forum...

Was deine Trinkmengen angeht: so ganz passen deine Angaben nicht zusammen.

Wenn ich hiervon ausgehe..
BAK: 1.61
Trinkbeginn: 16:00 Uhr
Trinkende: 23.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:00 Uhr ca.
müsstest du, sofern du nur Bier getrunken hättest, ca. 11 x 0,5l getrunken haben um auf deine BAK zu kommen. Es gab bei dir einen sehr langen Zeitraum zwischen Trinkbeginn und BE (ca. 10 Std.) in dem sich bereits ein Teil des aufgenommen Alkohols wieder abgebaut hatte. Soll heißen, bei Trinkende wird deine Alkoholisierung bei ca. 2‰ gelegen haben - dies wäre mit 4-7 Bier bzw. 5 Weinschorlen im Vorfeld nicht wirklich erklärbar...
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Kenny16

Benutzer
Guten Morgen Nancy,

Schön, dass es dir wieder besser geht.

Ja, das stimmt. Meine eigentlichen alten Trinkgewohnheiten passen nicht zu dem Tag der TF ! Liegt aber auch daran, dass es für mich das erste Mal war über einen so langen Zeitraum Alkohol zu konsumieren.
Ich arbeite gerade an dem Fragebogen und da hab ich für den Tag der TF mehr Mengen als "normal" angegeben. Dort geb ich auch einzelne Zeitabstände ein, da ich diese relativ gut rekonstruieren kann. Dazu kommen zwei Mischgetränke in den letzten Stunden, eine Art Slush Eis mit Schuss, bei der ich die Alkoholmenge jedoch nicht einschätzen kann.
Nach außen, und mit Sicherheit auch für einen Gutachter, wirkt das erst einmal unglaubwürdig.
Soll ich meine Trinkgewohnheit heute dahingehend anpassen ? Weil das einmal vorkam würd ich es nicht unbedingt als Gewohnheit betrachten.

Wie du bereits sagtest, ging ich an dem Tag ebenfalls davon aus, dass ich bereits Alkohol abgebaut hatte, umso erstaunter war ich als ich das AAK Ergebnis gesehen hatte (1.74 - ca 1 Uhr).

Ich brauche definitiv noch Zeit für den Fragebogen, besonders mit der Exploration tue ich mich schwer. Aber zum Glück gibt es hier im Forum schon einige tolle Fragebögen, die mir einen Anstoß zur Selbstreflektion geben.

Gestern hat ich auch ein erstes Infogespräch mit einem Verkehrsprsychologen, der jedoch leider Anfang des Jahres die Praxis in meiner Umgebung geschlossen hat. Deshalb bieten die in meinem Fall nur einen Online Kurs an, der mit 7h bei 1200€ liegen soll.
Die Online Variante gefällt mir persönlich nicht, weshalb ich weiter versuche VPs zu erreichen und vorhabe die Woche einen Infoabend zu besuchen.

Liebe Grüße,
Kenny
 

Kenny16

Benutzer
Guten Morgen,
Das will ich natürlich nicht. Ich ergänze meine Angaben zur Trinkgewohnheit heute an entsprechender Stelle. Es gab einige wenige Anlässe pro Jahr (vielleicht 2), wo ich mehr getrunken hab als oben angegeben, die ich aber nicht zur Gewohnheit gezählt habe, da keine Regelmäßigkeit erkennbar war.
Da muss ich aber überlegen, welche Anlässe das waren und kann dann auch wahrheitsgemäße Angaben machen.
Ich melde mich zurück.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Es gab einige wenige Anlässe pro Jahr (vielleicht 2), wo ich mehr getrunken hab als oben angegeben

Das wird nicht reichen.

Hintergrund: Die Entwicklung einer Alkoholproblematik ist in der Vergangenheit (= seit über 100 Jahren) intensiv erforscht worden.

Eine gesicherte Erkenntnis ist, dass jeder Mensch von Geburt an eine natürliche Schutzgrenze gegen Alkohol hat, da Alkohol sehr viele giftige Substanzen enthält. Die liegt bei Westeuropäern, die den Umgang mit Alkohol seit Jahrtausenden gewohnt sind, bei unter 1 Promille. Bei dieser Grenze lässt der Körper vollkommen automatisch keinen weiteren Alkoholkonsum mehr zu. Personen, die kein Alkoholproblem haben, behalten diese Schutzgrenze ein Leben lang bei.

Die üblichen Ausreden "ich habe viel gegessen", "ich habe wenig gegessen", "ich war traurig", "ich war guter Stimmung" und so weiter ändern daran überhaupt nichts. Die Schutzgrenze funktioniert vollautomatisch wie atmen oder verdauen oder die Blutzirkulation.

Wenn Personen sich häufig (im dreistelligen Bereich) an diese Grenze trinken verschiebt sie sich allmählich für den Rest des Lebens nach oben. Wer bei normalem Trinken 1,6 Promille erreicht hat sich also wissenschaftlich nachgewiesen 300, 400, 500 mal oder noch häufiger an diese Schutzgrenze getrunken. Dazu passen deine Angaben nicht.

Erschwerend kommt bei dir hinzu, dass du mit 1,6 Promille noch Fahrrad fahren konntest und keine Ausfallerscheinungen hattest. Damit steht fest, dass du deine Schutzgrenze eher bei 1,8 oder 1,9 Promille oder noch mehr hochgetrunken hast.
 

Kenny16

Benutzer
Hallo MrMurphy,

Danke für die Erklärung, die ich auch so nachvollziehen kann.
Ich kann natürlich alle Mengen hochschrauben, wenn ich dadurch Nachteile für mich durch meine Aussagen vermeiden kann.
Nur ist es in Wirklichkeit so, dass ich mit dem Berufseinstieg und während des Corona Hochs 6 Tage mit mindestens 60h die Woche gearbeitet habe und das ist nur die reine Arbeitszeit. Vom Verlassen des Hauses bis zur Rückkehr sind mindestens 12h am Tag vergangen. Ich denke es ist glaubhaft, wenn ich sonntags einfach mal nichts machen konnte.
Auch mit dem Berufswechsel Anfang 2022 war ich nie der Typ, der sich auf das Wochenende gefreut hat, um Alkohol zu konsumieren oder exzessiv zu feiern.

Wie weit ich mit dem Fahrrad gekommen wäre oder überhaupt gefahren wäre bleibt eine offene Frage, da ich kurz nach dem Losfahren angehalten wurde und bis dahin nur in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg eher gerollt bin.

Ich möchte mich nicht wegen meiner Glaubwürdigkeit rechtfertigen, mittlerweile find ich es schon ärgerlich, dass ich keine klar erkenntlichen Ausfallerscheinungen hatte, da jeder von den 3 VPs, mit denen ich Kontakt hatte, mich genau danach fragte.
Leider sitzt in der MPU jemand Fremdes vor mir, der nur das glauben kann was ich ihm sage. Und wenn dies bereits von euch in Frage gestellt wird, passe ich das gerne an sodass die Geschichte rund und glaubwürdiger wird.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich kann natürlich alle Mengen hochschrauben, wenn ich dadurch Nachteile für mich durch meine Aussagen vermeiden kann.

Ich habe das Gefühl du weißt noch gar nicht auf was du dich mit deiner Trunkenheitsfahrt eingelassen hast. Deshalb mal ein paar Infos:

Wenn du wegen der Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille verurteilt wirst handelt es sich um eine Straftat. Mit den Unter-Ligen von Verwarnungsgeld- oder Bußgeld hat das nichts mehr zu tun. Entsprechend müssen die Behörden dein Fehlverhalten beurteilen und abhandeln.

Wirst du zu mehr als 90 Tagessätzen (eher unwahrscheinlich) verurteilt wird die Tat ins Führungszeugnis eingetragen. Das könnte dir zum Beispiel berufliche Nachteile einbringen.

Mit der Verurteilung steht gleichzeitig und spätestens fest, dass du Alkoholmissbrauch im Sinn der Straßenverkehrsgesetze begangen hast und ein lebenslanges massives Alkoholproblem hast.

Demzufolge muss dir bei der wahrscheinlich folgenden MPU nichts nachgewiesen werden. Du hast jeglichen Vertrauensvorschuss aufgebraucht. In Gerichtsdeutsch (also einem Urteil) wird das so beschrieben: "Es besteht keine Eignungsvermutung, d.h. die Erteilung der Fahrerlaubnis ist zu versagen, wenn die Eignung nicht positiv festgestellt werden kann."

Im Gegenteil musst du ganz einseitig belegen, dass du 1. dein Alkoholproblem erkannt und akzeptiert hast und 2. einen Weg und Lösungen gefunden hast, trotzdem keine übermäßige Gefahr im Straßenverkehr mehr darzustellen. Wenn du bei der MPU klar machen willst, du hättest überhaupt kein Alkoholproblem und bist bei der MPU damit vollkommen falsch darf der Gutachter dich nicht bestehen lassen.

Falls dir eine Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad nachgewiesen wird (davon ist auszugehen) kann dir neben dem Führerscheinentzug auch ein Verbot Fahrrad zu fahren auferlegt werden. Dazu braucht es nicht mal einen Führerschein. Dazu zum Beispiel das OVG Koblenz:

Untersagung des Führens von Fahrzeugen nach Alkoholfahrt mit einem Fahrrad
OVG Koblenz Urt.v. 17.08.2012 - 10 A 10284/12- NJW 2012,3388

Auch einem Fahrradfahrer, der eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge nicht besitzt, ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU-Test) aufzugeben, nachdem er mit einer BAK von 1,6 Promille oder mehr mit einem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen ist.

Das übliche Nicht-Argument "Wie soll denn das kontrolliert werden" spielt dabei keine Rolle. Wenn du erwischt wirst kann zu einem die MPU-Fragestellung um eine verkehrsrechtliche Fragestellung erweitert werden und du muss ein Jahr länger warten bis du eine MPU erfolgreich bestehen kannst.
 

Kenny16

Benutzer
Nun, was ich mir da eingebrockt habe, ist mir natürlich erst nach der TF klar geworden und ich weiss auch, wenn ich mich vorher mit den Regeln auseinander gesetzt hätte, ich vermutlich anders reagiert hätte.
Die Entscheidung so zu handeln war fahrlässig und mit den falschen Gründen gestützt, wenn man diese überhaupt Gründe nennen darf.

Aber zu spekulieren was wäre wenn ich dies oder jenes getan hätte bringt an der Stelle nichts.
Auch habe ich nicht vor Aussagen dergleichen anzuführen.

Fakt ist nunmal, dass ich die letzten Jahre weniger und seltener Alkohol konsumiert habe als beispielsweise in meiner Studienzeit.

Genau wie du sagst, erwarte ich nicht dass mir etwas nachgewiesen werden muss, sondern sehe ich mich nun in der vollen Bringschuld.
Aber mehr als zu sagen, wie mein aktuelles Trinkverhalten derzeit wirklich aussieht und ich bei Missglauben diesen für die Theorie erhöhen kann, um eine notwendige Glaubwürdigkeit zu erzeugen, bleibt mir nicht übrig. Daher meine Nachfrage an der Stelle.

Ich habe diese Entscheidung getroffen, weil ich meinen Konsum falsch eingeschätzt habe. Das liegt mit daran, dass der Zeitraum des Konsums an dem Tag und die Mengen abweichend meiner Gewohnheiten waren. Auch habe ich zu spät darüber nachgedacht was ich in dem Fall mit dem Fahrrad mache.

Unabhängig davon, welche Strafe mich erreichen wird, muss ich einen Weg finden mich weiter mit mir selbst auseinanderzusetzen und die anstehende MPU zu bewältigen. Eine der großen Hürden ist die Glaubwürdigkeit oder wie Nancy bereits sagte eine mögliche Verharmlosung.

Den Weg, den ich nicht sehe, ist es mir selbst einzureden ich habe mehr Alkohol konsumiert als ich denke. Da ich nämlich ganz genau weiss, womit ich die letzten Jahre beschäftigt war, wo ich heute stehe und wo ich in den nächsten Jahren hinmöchte.
Wenn das jedoch unabdingbar ist und ich eine Verharmlosung vermeiden kann, dann habe ich kein Problem damit höhere Mengen anzugeben.

Ich arbeite jeden Abend etwas an dem Fragebogen und hoffe euch mit meinen Antworten demnächst ein besseres Bild geben zu können.
Ich weiss selbst, dass das alles nicht ganz harmonisch klingt, aber eben genau das ist mein Problem.

Vielen Dank für alle Antworten und Beiträge.
 
Zuletzt bearbeitet:

joost

Stamm-User
Weil das einmal vorkam würd ich es nicht unbedingt als Gewohnheit betrachten.
naja.. du konntest mit 1.6pm noch sicher fahren.
Mach da mal die Augen auf! (weisst schon: Glaubwürdigkeit!)
Du weisst, wieviel man trinken muss, um 1.6pm zu haben?

Wenn jemand ne 140kg Hantel stemmt, kann der nicht mit 50kg Gewichten geübt haben.
 

Kenny16

Benutzer
Du weisst, wieviel man trinken muss, um 1.6pm zu haben?

Guten Abend joost,

Ja und auf den Wert kam ich auch als ich die Mengen in einen Online Promillerechner getippt habe.
Ich muss den Tag nochmal detaillierter rekonstruieren und kann dann auch genauere Angaben machen.

Auch meine Historie werde ich überarbeiten.

Aber da gerade dieser Punkt ziemlich sensibel ist, habe ich dennoch eine Frage.
Welcher Zeitraum ist denn nun ausschlaggebend für die Glaubwürdigkeit ? Ich denke da an dieses Jahr, womöglich noch letztes Jahr. Was vor fünf Jahren war, hat doch nichts mehr mit einer gewissen "Trinkfestigkeit" heute zu tun oder täusche ich mich da ?

Bei der Angabe der Zeiträume geht es doch lediglich darum einen Verlauf ableiten zu können.

Eine andere Frage kam mir beim Nachdenken zu euren Beiträgen auf und ich bitte vorab diese nicht auf meinen Fall zu übertragen.
Jemand der jeden Tag 15-20km Fahrrad fährt wird unter Alkoholeinfluss doch besser fahren können als jemand der nur sporadisch das Fahrrad nutzt und unter dem gleichen Einfluss steht.
Ich weiss, sowas will niemand hören und das soll auch kein Argument sein, aber der Gedanke kam mir so.

Nun gut, ich mache weiter mit dem FB.

Gute Nacht
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Kenny,
Aber da gerade dieser Punkt ziemlich sensibel ist, habe ich dennoch eine Frage.
Welcher Zeitraum ist denn nun ausschlaggebend für die Glaubwürdigkeit ? Ich denke da an dieses Jahr, womöglich noch letztes Jahr. Was vor fünf Jahren war, hat doch nichts mehr mit einer gewissen "Trinkfestigkeit" heute zu tun oder täusche ich mich da ?
eine einmal "erworbene" Trinkfestigkeit verliert man nicht mehr, diese bleibt für immer bestehen.
Wenn jemand z.B. in seiner Jugend sehr viel, dann aber für Jahre nur noch sehr wenig trinkt, braucht zwar etwas Zeit, würde aber, wenn er wieder mehr trinkt, sehr schnell wieder sein "altes Level" erreichen können...
Eine andere Frage kam mir beim Nachdenken zu euren Beiträgen auf und ich bitte vorab diese nicht auf meinen Fall zu übertragen.
Jemand der jeden Tag 15-20km Fahrrad fährt wird unter Alkoholeinfluss doch besser fahren können als jemand der nur sporadisch das Fahrrad nutzt und unter dem gleichen Einfluss steht.
Das kann man so nicht sagen, denn hier kommt es ja darauf an, dass auch im alkoholisierten Zustand z.B. die Balance gehalten werden muss, und gerade das ist auf einem Fahrrad schwierig wenn das Trinken und Fahren nicht vorher schon öfter "geübt" wurde. Da ist es relativ egal, wie oft man täglich (ohne Alkohol) auf dem Fahrrad unterwegs ist...
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Welcher Zeitraum ist denn nun ausschlaggebend für die Glaubwürdigkeit ?

Dein gesamtes Alkoholleben. Deshalb auch die detailierten Fragen dazu im Forenfragebogen.

Wer mit einem bestimmten Alter eine nachgewiesene Promillehöhe erreicht muss eine dazu passende Vorgeschichte haben. Deine ist bislang unrealistisch und damit unglaubwürdig.

Bei der MPU musst du deutlich machen, dass du dein Alkoholproblem erkannt hast. Dazu gehört, dass du dich mit deiner Vorgeschichte auseinander gesetzt hast und darüber berichten kannst.

Was vor fünf Jahren war, hat doch nichts mehr mit einer gewissen "Trinkfestigkeit" heute zu tun oder täusche ich mich da ?

Ja, da täuscht du dich. Wenn du deine Trinkfestigkeit erhöhst ist das ein schleichender meist jahrelanger Prozess. Die Erhöhung ist aber von Beginn an unumkehrbar und hält (Stand heute) lebenslänglich. Das ist der Grund warum Abstinenzler den Rest ihres Lebens nicht mal ein bißchen Alkohol zu sich nehmen dürfen, egal in welcher Form.

Bei der Angabe der Zeiträume geht es doch lediglich darum einen Verlauf ableiten zu können.

Nein. Es geht bei den Fragen der Vergangenheit um deine Glaubwürdigkeit. Stehst du zu deinem Alkoholproblem oder verharmlost oder leugnest du es? Ein einfaches "Ich habe ein Alkoholproblem" ist für die Beurteilung zu vordergründig. Das ist leicht dahergesagt und bedarf keiner inneren Überzeugung. Sich intensiv mit der eigenen Alkoholvergangenheit zu beschäftigen fällt viel schwerer.

Daraus resultierend findet sich im Gutachten immer ein Hinweis, ob die Angaben des Betroffenen glaubwürdig / nachvollziehbar sind oder nicht.

Jemand der jeden Tag 15-20km Fahrrad fährt wird unter Alkoholeinfluss doch besser fahren können als jemand der nur sporadisch das Fahrrad nutzt und unter dem gleichen Einfluss steht.

Der Gedanke ist falsch. Du machst den Fehler einzelne (für den Betroffenen) "Rosinen" rauspicken zu wollen und reduzierst das Radfahren auf das Fahren selbst. Dabei ist schon die Vorgeschichte entscheidend. Wer seine aktuelle körperliche Schutzgrenze beim Trinken erreicht hat schafft es in der Regel weder

1. Zu seinem Fahrrad zu kommen und es zu finden
2. Das Schloss aufzuschließen
3. Das Fahrrad auf die Straße zu schieben (wegen des gestörten Gleichgewichtssinnes "zieht" das Fahrrad den Betroffenen typischerweise über sich)
4. In die richtige Richtung loszufahren

Das Fahren bestätigt als Sahnehäubchen dann nur zusätzlich, dass der Betroffene seine Anschlaggrenze noch nicht erreicht hat und er verstößt gleichzeitig gegen die Straßenverkehrsgesetze. Deshalb spielt auch der Versuch, die Fahrtstrecke ins Spiel zu bringen, keine Rolle.

Dazu kommen dann auch noch die Feststellungen durch die Polizei und den Arzt. Und zwar vollkommen unabhängig davon ob du freiwillige Test mitmachst oder nicht. Das Radfahren selbst ist nur ein kleines Puzzelteil bei der Beurteilung von (fehlenden) Ausfallerscheinungen.

Das grade betrunkene Autofahrer ihr Auto nüchtern falsch geparkt haben und nur ein paar Meter umparken "müssen" oder betrunkene Fahrradfahrer direkt vor dem Insichtkommen durch die Polizei aufsteigen wollten, aber eigentlich gar nicht fahren konnten, ist fast schon Slapstick und damit unglaubwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kenny16

Benutzer
Guten Morgen in die Runde,

Danke euch, dass mit der Trinkfestigkeit war mir echt nicht bewusst und gibt dem natürlich eine ganz andere Bedeutung.
Schon ein komisches Gefühl..

Hast natürlich auch Recht MrMurphy, ob kurz oder lang gefahren, schnell oder langsam, gefahren ist gefahren.

Ich melde mich zurück bei Neuigkeiten oder mit dem Fragebogen, für den ich aber definitiv noch ein paar Tage brauche.
 

Kenny16

Benutzer
Hallo Zusammen,

gestern habe ich den Strafbefehl wegen "fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr" erhalten. Es werden insgesamt 600€ angesetzt, die mit einer monatlichen Rate von 50€ beglichen werden können.
Es wird zur Last gelegt in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand unter anderem die Straße "XX" befahren zu haben. Die Blutuntersuchung ergab einen BAK von 1,61, welcher in jedem Falle Fahruntüchtigkeit bewirkt. Die Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen.

Eine Sache, die mir auffiel war das Ausstellungsdatum. Und zwar wurde der Strafbefehl einen Tag vor der polizeilichen Vorladung ausgestellt. Tut nichts zur Sache, aber find ich doch schon komisch.
Die polizeiliche Vorladung wollte ich telefonisch absagen, konnte da aber an mehreren Tagen niemand erreichen und auch unter der Generalnummer des Polizeipräsidiums konnte mir nicht geholfen werden. Also bin ich ohne förmliche Absage nicht erschienen.

Ich hatte nun vor zum Anfang des nächsten Monats die Strafe zu zahlen, mich weiter vorzubereiten und auf die Post von der FsSt zu warten.
Den Fragebogen will ich nochmal überarbeiten und zum Ende dieser Woche zur Verfügung stellen.

Andere oder taktisch klügere Vorschläge nehme ich gerne an. Vielen Dank im Voraus
 

Andi18

MPU Profi
Hallo Kenny,
ich würde noch nicht so schnell bezahlen.
muß zugeben die Bearbeitungszeit der StA ist schon extrem schnell. Innerhalb von 14 Tagen den StB hab ich noch nie bisher gelesen.
Das lässt vermuten, daß das übrige Verfahren ebfs recht schnell vonstatten geht. Somit gilt es die Möglichkeiten auszuspielen und so gut es geht Zeit zu schinden.
Die 600€ sind schon mal sehr günstig, richtiges Schnäppchen. Wieviele Tagessätze sind angesetzt worden?

Meine taktische Empfehlung wäre:
1. Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
2. dann dauert es etwa 2-3 Monate bis der Gerichtstermin steht. Am Tag vor dem GT den Einspruch zurückziehen. Damit verbaust Dir nichts und gewinnst Zeit. Erinnere hierbei auch an meinen Beitrag #18.
2.b. Solltest einen Anwalt beauftragen könnte der versuchen mit dem Einspruch das Verfahren nach 153a einzustellen. Das bringt Dir den Vorteil keine Punkte und Eintrag zu bekommen.
3. Wenn diese Zeit vergangen ist und Du den StB akzeptierst, außerdem von der Fsst nichts gekommen ist, nimm das Angebot der Ratenzahlung an. Damit wird der formelle Abschluss des Verfahrens nochmal rausgezögert. Hängt natürlich alles davon ab, ob die Fsst sich zwischendurch meldet.

Hier noch ein lesenswerter Thread Walkthrough
 

Kenny16

Benutzer
Hallo Andi,

20 Tagessätze â 30 Euro.

Danke für deine Empfehlung, jedoch hab ich auch das ungute Gefühl, dass sich die Fsst bald schon meldet. Wenn schon die polizeiliche Vorladung sich mit dem Ausstellungsdatum des StB überschneidet ... Bei drunkenbiker war es ja ebenfalls so, dass die Aufforderung zur MPU sogar vor dem StB kam.
Ein Anwalt hat mir eher empfohlen zu Zahlen.

Der verlinkte Walktrough ist echt lesenswert.

Von meinem persönlichen Gefühl her würde ich die Strafe gerne schnell vom Tisch haben und bezahlen. Daher weiß ich noch nicht, ob sich die ganze Vorgehensweise lohnen wird. Spätestens wenn trotzdem die Aufforderung zur MPU kommt, war es umsonst.
Demnächst suche ich eine VP in der Umgebung auf für ein kurzes Kennenlerngespräch. Sobald die finanziellen Mittel es erlauben werde ich dann einen ersten Termin wahrnehmen.

Vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass ich nicht auf meinen Führerschein angewiesen bin und privat auch kein Auto besitze.

Ich denke ich werde heute Abend bereit sein den Fragebogen zu posten.


Danke fürs Mitwirken und schöne Grüße,
Kenny
 

Kenny16

Benutzer
Guten Abend zusammen,

anbei mein großer FB, mit der Bitte um Berücksichtigung, dass seit der TF etwas über sechs Wochen vergangen sind. Jedoch hinterfrage ich mich jeden Tag und suche die Gespräche, um die richtige Verarbeitung dieses Themas zu finden. Die Zeit ist definitiv zu kurz, um einen konstanten veränderten Lebensstil zu prägen und nach Außen deutlich zu machen.
Eure Fragebögen und die Erfahrungsberichte haben mir dabei sehr geholfen Ansätze zu finden und mir Gedankenanstöße gegeben.


Tathergang

1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(Wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)


Am 11.08.23 wurde ich von einem alten Freund gefragt, ob ich Lust hätte, an einem Fußballturnier teilzunehmen. Da ich hobbymäßig Fußball spiele und an dem Tag nichts vorhatte, sagte ich zu. Ich traf gegen 14 Uhr mit dem Fahrrad (E-Bike) ein und trank um 15.30 Uhr das erste Bier (0,33cl). Über den Tag verteilt hatten wir mehrere Spiele und Pausen, in denen ich weitere Biere getrunken habe. Bis ca. 19 Uhr kam ich somit auf 7 Biere. Nach dem Duschen trank ich ein weiteres zur Pommes Currywurst.

Die Biere trank ich in Gesellschaft mit Freunden und Bekannten, die ich dort angetroffen und von denen ich einige teilweise Jahre nicht mehr gesehen hatte. Am Ende des Turniers wurde auf dem Platz des Vereinsheims aus dem Fußballturnier ein Fest, weil die Spieler und BesucherInnen noch verweilten. Zu dem Zeitpunkt gab es auch Mischgetränke. Davon trank ich zwei im Zeitraum von 20.30 – 23.00 Uhr.

Auf den Tag und Abend verteilt komme ich somit auf 8 Biere (alle 0,33cl) und zwei Mischgetränke (das war eine Art Slush Eis mit Schuss).

Um kurz vor 12 entschloss ich, den Weg nach Hause anzutreten. Insgesamt war die Strecke 3km lang. Aus Unsicherheit darüber, ob ich trotz des Alkoholkonsums und der Beschaffenheit der Straße überhaupt auf das Fahrrad steigen sollte, entschloss ich, es zunächst zu schieben. Das Risiko eines Sturzes war mir auf dem Abschnitt des abgelegenen, ohne Straßenbeleuchtung ausgestattete und mit Laub bedeckten Weges zu hoch. Ich schob das Fahrrad mehr als den ersten Kilometer, bis ich gegen 1 Uhr auf einen Wegabschnitt kam, auf dem es beleuchtet war und kein Laub lag. Da ich mich sicherer fühlte, stieg ich auf das Fahrrad. Nach ein paar Metern hielt ein Streifenwagen der Polizei an, die mich auf mein defektes Rücklicht ansprach. Das Rücklicht, welches ich an die Stange unter den Sitz befestigte, löste sich während des Schiebens des Rades. Dieses habe ich in meine Tasche gelegt und daraufhin das in den Sitz integrierte Rücklicht eingeschaltet. Nachdem die Polizistinnen mich darauf hinwiesen, dass dieses nicht funktioniere, habe ich zunächst versucht, das Rücklicht aus meiner Tasche erneut zu befestigen. Als ich damit keinen Erfolg hatte, sagte ich den Beamtinnen, dass ich die Batterie des integrierten Lichts wechseln müsse, weshalb es noch zwei Minuten dauern könne, ich aber kein Problem damit hätte zu schieben, falls auch das nicht funktionieren sollte. Während ich die Batterie austauschte, stiegen die Beamtinnen aus und leuchteten mit ihren Taschenlampen in Richtung meines Sitzes. Als Sie sich mir näherten, bemerkten sie den Alkoholgeruch und forderten zum Atemalkohol-Test auf. Dieser ergab einen Wert von 1,74 AAK, über den ich erschrocken war.

Sie erklärten mir daraufhin, dass ich mit zur Wache zum Zweck einer Blutabnahme müsse und das Fahrrad abschließen solle. Ich insistierte und verlangte eine Versicherung über einen möglichen Diebstahl meines Fahrrades. Auf Grund des hohen Wertes meines Fahrrades habe ich es auch nicht auf dem Sportplatz stehen lassen wollen. Das war ein weiterer Grund, warum ich den Rückweg mit dem Fahrrad antrat. Die Beamtin hatte dafür Verständnis und rufte einen weiteren Einsatzwagen, der größer war, um das Fahrrad transportieren zu können.

Nachdem ich meine Freundin davon in Kenntnis setzte, brachte sie den Ausweis zur Wache. Auf der Wache wurden wenige Fragen gestellt. Auf die Frage zum Zeitpunkt des letzten Getränks machte ich keine Angabe. Wenig später erschien der Arzt zur Blutabnahme.

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)


15.30 – 19.30 Uhr: 8 Bier (0,33cl)

20.30 – 23.00 Uhr: Zwei Mischgetränke – Slush Eis mit „Schuss“, exakter Alkoholanteil unbekannt (ca. 4cl)

3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?

Gesamt unterwegs: ca. 1,5km, davon ca. 1,2km schiebend

Kontrolle nach: ca. 0,3km

Gesamtstrecke: 3km

4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)


Zu Beginn entschied ich mich dagegen, auf das Fahrrad zu steigen, da ich mich auf Grund der Beschaffenheit der Straße und meines Alkoholkonsumes nicht sicher fühlte. Auch als ich mich letztendlich entschied aufzusteigen, traute ich mich nicht, die gewöhnliche Geschwindigkeit zu fahren, da meine Reaktion verlangsamt war.

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?

Im Laufe des Abends fragte ich meine Freundin, ob Sie mich abholen könne. Sie stimmte zu. Als ich mich entschied, doch länger zu auf dem Sportplatz zu bleiben, beschloss ich, meine Freundin nicht mehr anzurufen und sie nicht zu wecken. In diesem Moment habe ich aus Rücksichtnahme fahrlässig entschieden, alleine nach Hause zu kommen.

6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Nein.

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Ich habe noch nie in Verbindung mit Alkohol und KFZ am Straßenverkehr teilgenommen. Auf meinem Fahrrad, das ich mir zum Anfang des Sommers gekauft habe, bin ich nach zwei Grillabenden mit Freunden, an denen ich zwei Bier konsumierte, mit dem Rad nach Hause gefahren.

Mit meinen heutigen Erkenntnissen weiß ich, dass die Teilnahme am Verkehr nicht mit Alkoholkonsum in Einklang zu bringen ist. Die Aussage „nur ein oder zwei Bier“ und eine damit einhergehende Verharmlosung des Alkoholkonsums sind verantwortungslos.


Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)


Mit circa 15 Jahren habe ich das erste Mal mit Schulfreunden Alkohol in Form von einem Cola-Bier probiert. Für uns war das in diesem Moment eine spannende Erfahrung, aber ich mochte den Geschmack nicht und trank danach keinen weiteren Alkohol mehr.

Danach konsumierte ich zwei Monate vor meinem 18. Geburtstag Alkohol. An dem Tag war ich als Gast auf einem 18. Geburtstag.

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Mein Trinkverhalten teile ich im Verlauf meines Lebens in drei Abschnitte: der Erstkontakt, die Studienzeit und das heutige Leben. Beginnend mit dem Studium hat sich die Konsumhäufigkeit und -menge stetig gesteigert. Mit dem Einstieg in das Berufsleben nahmen sowohl Häufigkeit als auch die konsumierten Mengen ab.

Von August 2011 bis Neujahr 2012 trank ich an folgenden Anlässen: an dem zuvor genannten 18. Geburtstag, meinem 18. Geburtstag und zu Silvester.

Während der Studienzeit von 2013 bis 2019 trank ich in den ersten beiden Wochen der Orientierungsphase an mehreren Tagen und jeweils in den prüfungsfreien Phasen einen Tag am Wochenende. Aufs Studienjahr betrachtet kann ich sagen, dass ich an über 20 Wochenenden Alkohol konsumiert habe.

Von Beginn des Berufslebens 2020 bis zur Trunkenheitsfahrt trank ich zu besonderen Anlässen, wie Hochzeiten, Gehaltserhöhungen und zum finalen Abschluss meines Studiums, welches ich auf Grund von Corona erst nach Berufseinstieg parallel abschließen konnte.
Zum Abschluss der Woche genehmigten meine Partnerin und ich uns gelegentlich zu Hause oder bei einem Abendessen im Restaurant ein Glas Wein.

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)


18. Lebensjahr 2011-2012: 5 Biere (5x0,33cl) und zwei Liköre mit 15% (2x0,2cl) – an drei Anlässen

Studienzeit: 3 Bier (3x0,33cl) und 6 Whiskey mit Cola (6x4cl/0,3l) – In den prüfungsfreien Phasen einen Tag am Wochenende, meist freitags.

Beginn des Berufslebens 2020 – bis zur TF: In den zwei Jahren habe ich auf Grund des hohen Arbeitspensums kaum Alkohol getrunken, weil ich mich in dieser Phase vollkommen auf meine Karriere konzentriert und mindestens 60h pro Woche gearbeitet habe.
Aber wenn ich dazu kam, einen Abend in Gesellschaft zu genießen, trank ich je nach Verlauf und Länge des Abends bis zu 5 Weinschorlen.

Seit Mitte 2022 hatte ich durch eine berufliche Veränderung mehr Freizeit und nahm pro Monat an einer Veranstaltung teil, welche mitunter auf Grund von Corona nachgeholt wurden. Mit Ausnahme der Hochzeit meines besten Freundes im Juli, bei der ich zusätzlich 3 Whiskey Cola getrunken habe, trank ich nicht mehr als die gewohnte Menge von fünf Weinschorlen.

Hinzu kommen die zuvor genannten Grillabende und in den letzten sechs Monaten der gelegentliche Konsum von einem Glas Wein oder Weinschorle mit meiner Partnerin, bei denen wir zum Wochenabschluss die Woche Revue passieren lassen haben.
 
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