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TF + Unfall 2,3 Promille

Ich verstehe dich @bernie
Mir ging es ähnlich
15 ist ein Alter an dem ich schon daran gedacht habe, wie ich dieser hölle entkommen könnte. Ich habe auch immer Schläge und Schuld für alles und jeden bekommen. Im Jugendalter konnte ich das nicht mehr so „abspalten“ und habe mir oft gesagt beim nächsten Mal bin ich weg. Und mit 15 war es dann soweit…. Vielleicht ist es bei dir die Vielzahl der Enttäuschung :
Du konntest nichts dafür
Du hättest umsorgung und Hilfe gebraucht
Und Unterstützung gegenüber dem unfallgegner
Du hast deshalb gelernt :
Auf meine Erzeuger kann ich nicht nicht verlassen
Ich bin ihnen und anderen schutzlos ausgeliefert
Ich muss alles alleine schaffen..

Das ist nur meine eigene Erfahrung und reine Küchen Psychologie !!

Nimm den kleinen Bernie in Arm und gib ihm das was er damals gebraucht hätte:
Fürsorge
Liebevolle Worte und in den Arm genommen werden
Schutz und Beistand und ein großes Pflaster mit einer Tapferkeits Biene
 
Was mich hierzu interessieren würde, wäre, warum dich diese Ungerechtigkeit so umtreibt…?
"Diese" sind wir in der letzten Sitzung mal näher gekommen.
Es ist die Frage gewesen, warum der 15 jährige Bernie wie da stand und wie der heutige >50 jährige Bernie steht. Heute würde ich jedem Hilfe anbieten, bei dem ich die Notwendigkeit sehe. Früher war ich - aus heutiger Sicht - gar nicht in der Lage genau in dieser einen Situation Hilfe auch nur anzufragen, von anzunehmen will ich gar nicht reden.
Aber sei es drum. Ich will bei all den Fortschritten (komme ich unten noch zu) dieses Ereignis nicht zu hoch hängen.


Fortschritt:
1) mein Therapeut fragte mich, ob ich denn überhaupt noch weitere Unterstützung bräuchte - da war ich erstmal baff. Ja - war meine Antwort. Ich fühle mich noch nicht gesichert, nicht für alle Lebenslagen gewappnet
2) ich habe keine "Trigger-Phasen" mehr, die zuvor über Stunden oder Tage anhielten - ich kann die Probleme / Situationen in den Tresor packen und mich bei Zeiten drum kümmern
3) mein Chef meinte letztens, dein Homeoffice ist gestrichen - ab sofort wieder ins Büro. Ja - es hat für mich bestimmte Einschnitte der Freiheit zur Folge, verursacht nicht unerhebliche Kosten, mein AN-Programm und meine Therapie wäre gefährdet, Und? Wenn ich es nicht will, kann oder so, dann gehe ich halt. Bevor ich mein Leben hinten an stelle, mir täglich aus Frust dieses Anordnung die Birne zu haue - ich gehe mit Argumenten vor und erreiche, dass es reicht, wenn ich 1-2 Tage ins Büro gehe.....
 
Einige Wochen sind vergangen und die gedachten und dann erlernten Änderungen sind mehr und mehr ins tägliche Leben übergegangen.

BTW es gab (dennoch) einen Vorfall, bei dem ich mit meinen Bordmitteln nicht zurecht kam.
Es ging darum dass ich über einen RA meines E (bzw. seiner Erbin) aufgefordert wurde, bestimmte Auskünfte zu erteilen, die ich einfach nicht mehr auf dem Schirm habe. Es hat mich tatsächlich wieder in "Wallung" gebracht. Schlaflose Nächte + gesundheitlich Beschwerden wurden wieder stärker usw. Ich habe dann ein "Halt" wahrgenommen und mir meinerseits einen spezialisierten RA genommen. Ich will mich nicht mehr steuern lassen sondern mich wehren. Wenn ich dies - wie in diesem Fall - nicht alleine kann, nehme ich mir professionelle Hilfe.
Im Ergebnis war dies genau richtig. Ob und was dabei rauskommt spielt keine Rolle, Hauptsache mir geht es gut und ich kann sagen, ich habe alles gemacht um nicht wieder niedergeknechtet zu werden.
 
Ich habe mal eine prozessuale Frage (ich kann mir vorstellen, dass sie einige umtreibt, habe aber nichts über die Suche gefunden):
Angenommen ich habe am 30.07. mein AN - Programm über Urin hinter mir; aufgrund von Terminproblemen o.ä. gehe ich am 15.09. zur MPU (sollte doch mit der Lück von 6 Wochen Ende AN zur MPU kein Problem sein, oder). Am 30.10. kommt das negative Gutachten.
Jetzt habe ich ja eine AN - Lücke von 3 Monaten und müßte wieder neu beginnen um überhaupt einen neuen MPU-Versuch starten zu können?
(Ausgleich per Haar geht mangels Haare nicht). Oder ist es AN-mäßig ok, wenn diese Lücke durch die Umstände der negativen MPU erklärt wird (wenn dies der Fall ist, wie viele Wochen werden hier akzeptiert?
Oder habe ich hier noch einen Gedankenfehler?

Wie handhabt man dies schon pro-aktiv (z.B. AN-Nachweis zum 30.07. geben lassen mit gleichzeitiger Verlängerung um 3 Monate mit dem "Risiko" dass die nächsten Proben im positiven Fall überflüssig waren), weil im Nachgang ist es ja zu spät.
 
Moin :smiley138:

Jetzt habe ich ja eine AN - Lücke von 3 Monaten und müßte wieder neu beginnen um überhaupt einen neuen MPU-Versuch starten zu können?
Ja, ein Abstinenznachweis bei Vorlage zur Begutachtung muss lückenlos sein.

(Ausgleich per Haar geht mangels Haare nicht). Oder ist es AN-mäßig ok, wenn diese Lücke durch die Umstände der negativen MPU erklärt wird (wenn dies der Fall ist, wie viele Wochen werden hier akzeptiert?
Nein ( s.o. )
Es bieten sich aber generell auch nicht nur Kopfhaare an…
mit Verlängerung um 3 Monate mit dem "Risiko" dass die nächsten Proben im positiven Fall überflüssig waren), weil im Nachgang ist es ja zu spät.
Genau.
 
Lieber Bernie
Zunächst einmal würde ich persönlich würde niemals mit dem Gedanken in die MPU gehen sind nicht zu bestehen: Gedanken formen deine Realität!!
Terminprobleme würde es bei mir auch nicht geben, weil Abstinenz und MPU haben für mich oberste Priorität. Das war ein wichtiges Learning aus dieser Alkohol Geschichte.

Dafür steht alles andere hinten an. Ich musste auch einiges an Terminen umschichten und absagen, weil man sich den Termin mit der MPU nicht aussuchen kann..
Und zum Schluss würde ich lieber drei Monate Abstinenz Nachweis umsonst machen, als das alles umsonst wäre
 
Danke euch!
Also AN ganz normal durchziehen, Bescheinigung erwirken und gleichzeitig über den MPU Termin hinaus verlängern.

@zuerbiswolke es ist nicht mein Gedanke, dass die MPU negativ wird. Dennoch möchte ich lieber vorsorglich die Szenarien durchspielen. Und Terminverzögerungen können ja immer auftreten (GA wird krank, Corona 2, Gutachten dauert ewig....).
 
Also AN ganz normal durchziehen, Bescheinigung erwirken und gleichzeitig über den MPU Termin hinaus verlängern.

Das ist rechtlich nicht möglich.

Bei Urin- / Blut-Nachweisen gibt es eindeutige Regeln an die sich alle Labore halten müssen:

Verträge laufen immer über den vereinbarten Zeitraum. Der kann nicht verkürzt werden. Heißt praktisch: Wenn ein Einjahresvertrag nach 6 Monaten auf Wunsch des Betroffenen beendet wird kann das halbe Jahr zwar bescheinigt werden. Die Bescheinigung wird bei einer MPU aber nicht akzeptiert werden. Gleichzeitig kann das halbe Jahr deshalb auch nicht als Beginn für einen Umstieg auf Haarproben akzeptiert werden.

Hintergrund: Bei Urin- / Blutproben ist das Verhältnis von Anzahl der Probenentnahmen in Bezug auf den vereinbarten Zeitraum entscheidend. Der passt nicht mehr wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Ähnliches gilt bei einer Verlängerung des Vertrags. Der muss vor der letzten Einbestellung erfolgen. Dabei wird der verlängerte Zeitraum und die zusätzliche Anzahl der Blutproben festgelegt. Eine für die MPU ausreichende Bescheinigung wird dann erst nach Beendigung des verlängerten Vertrags ausgestellt.

Nachdem die letzte Einbestellung erfolgt ist, ist eine legale Verlängerung nur mit Haarproben zulässig. Wobei das bei dir irgendwie tagesformabhängig zu sein scheint. Am 16.05.26 waren Haarproben noch problemlos möglich, aktuell wohl grade nicht.

In der Praxis wird immer wieder mal von "anderen Lösungen" berichtet, aber die werden nie belegt, zum Beispiel durch konkrete Verträge oder schriftliche Bestätigung eines Labors. Die zeigen die Vertragsbedingungen und eine FAQ ja teilweise auf ihren Websites.
 
Vorweg: Haaranalyse will ich jetzt hier mal außen vor lassen.

Irgendwie verwirrt es mich jetzt doch wieder:
Woher soll ich wissen, wann die letzte Einbestellung war? Eigentlich doch nur 100% sicher am letzten Tag des vertraglichen AN-Vertrags - ist dieser Tag hier gemeint? Oder nach der 6. Einbestellung bei 12 Monaten? Da können ja noch 1 bis n weitere Einbestellungen kommen.
Nach meinen Informationen sind bei Abschluss von 15 Monaten mind 7 Einbestellungen, bei einer Verlängerung (hier von 12 auf 15 Monate) sind mind 8 Einbestellungen Pflicht.
@MrMurphy ist es richtig: wenn ich nur Urin machen will, bleibt mir nur den ursprünglichen AN-Vertrag zu erfüllen und Bestätigung bekommen und anschließend einen nahtlos anschließenden, neuen AN-Vertrag über dann neue 6 oder xx Monate abzuschließen?
 
Woher soll ich wissen, wann die letzte Einbestellung war?

Die Anzahl der Einbestellungen ist fest vorgegeben. Das (aus welchen Gründen auch immer) zusätzliche Einbestellungen erfolgen können ist Interneteschwachsinn. Bei einem Jahr also 6 Einbestellungen, die Verlängerung muss erfolgen bevor die 6. Einbestellung erfolgt ist.

Oder nach der 6. Einbestellung bei 12 Monaten?

Nein, bevor die letzte Einbestellung (die 6.) erfolgt ist. Die Verlängerung sollte also möglichst zeitnah nach der 5. Einbestellung vereinbart werden. Bei der Einbestellung ist ja grade der Zufall wichtig. Hier gab es schon Fälle in denen die 6. Einbestellung 3 Tage nach der 5. erfolgte, der Vertrag aber erst 7 Wochen später beendet war. Da gibt es keine Regeln, zum Beispiel das die letzte Einbestellung zwei, drei Wochen vor Vertragsende erfolgen muss.

Die endgültige Bescheinigung gibt es dann trotzdem erst zum vereinbarten Vertragsende. Das sollte so auch in deinem Vertrag stehen.

Da können ja noch 1 bis n weitere Einbestellungen kommen.

Nein, nur die dann vereinbarte Anzahl.

Nach meinen Informationen sind bei Abschluss von 15 Monaten mind 7 Einbestellungen, bei einer Verlängerung (hier von 12 auf 15 Monate) sind mind 8 Einbestellungen Pflicht.

Das habe ich jetzt nicht im Kopf, das kannst du aber bei deinem Labor erfragen. Die Bestimmungen sind aber für alle Labore gleich.

wenn ich nur Urin machen will, bleibt mir nur den ursprünglichen AN-Vertrag zu erfüllen und Bestätigung bekommen und anschließend einen nahtlos anschließenden, neuen AN-Vertrag über dann neue 6 oder xx Monate abzuschließen?

Richtig, für die MPU gilt dann nur der neue Vertrag. Wobei der alte natürlich sehr positiv zu Kenntnis genommen wird. Ganz verloren ist der also nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm - meine Verwirrung nimmt eher zu!
Warum:
1) in meinem Vertrag steht auch mind. 6 Einbestellungen (bei 12 Monaten), auf der TÜV FAQ - Seite als Beispiel auch. Laut meines Vertragspartners (Entnahmestelle) werden auch 15-20% aller Klienten öfter als 6 x einbestellt
2) zum letzten Punkt: der erste Vertrag ist doch notwendig um im MPU-Negativ-Fall nicht wieder von vorne beginnen zu müssen? Für die MPU muss doch die nachgewiesene AN-Zeit entscheident sein - egal ob durch ein, zwei oder 3 (oder noch mehr) Verträge. Hauptsache entsprechend zulässig und lückenlos.
 
zu 1)
Steht in deinem Vertrag etwas zu einer Verlängerung und falls ja, was? Darum geht es doch.
Steht in deinem Vertrag etwas dazu, wann die Schlußbescheinigung ausgestellt wird?

Das ist für dich entscheidend.

zu 2)
Das ist so wie du es schreibst falsch.

Für die MPU muss doch die nachgewiesene AN-Zeit entscheident sein

Ja. Bei Urin- / Blutproben müsstest du deshalb alle zwei, drei Tage einbestellt werden. Länger lässt sich ein Alkoholkonsum durch die Proben ja nicht feststestellen.

Deshalb spielt der Zufall der Einbestellungen eine entscheidende Rolle. Und der Zufall passt nicht mehr wenn der Vertrag verkürzt oder ohne eindeutige Vorgaben verlängert werden kann.

der erste Vertrag ist doch notwendig um im MPU-Negativ-Fall nicht wieder von vorne beginnen zu müssen?

Nein, bei den Nachweisen geht es nicht darum, das Betroffene bei einer negativen MPU den Vertrag einfach verlängern können. Entscheidend ist, das bei Blut/Urin keine Lücken entstehen dürfen. Und die würden zwangsweise entstehen.

Dir wird zum Beispiel auch nicht bescheinigt werden, das du während der Vertragslaufzeit abstinent gelebt hast. Sondern "nur", das dir die Abstinenz geglaubt werden kann, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen. Der Gutachter (und später die Führerscheinstelle) muss dir die Abstinenzbehauptung also trotz Bescheinigung nicht glauben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie verstehe ich die Antworten nicht.
Daher bitte @MrMurphy oder auch an alle: wie soll ich nach deiner Einschätzung in dem Beispiel #184 vorgehen (ohne Haartestmöglichkeit)?
a) Frühzeitig auf 15 Monate verlängern -> dann habe zu dem Beispiel MPU-Termin keinen Nachweis
b) 12 Monate AN inkl Bestätigung und dann eine Lücke produzieren -> dann fange ich mit Erhalt des negativen GA neu mit AN an
c) 12 Monate AN und nahtlos neuen z.B 6 Monate-AN-Vertrag machen -> kann bei negativem GA mit dem ersten zusammengefügt werden und nach Ablauf der "neuen" 6 Monate hätte ich 18 Monate AN
d) ??
 
Lieber @Karl-Heinz,
bezieht sich dein Genau auf dem ganzen Satz oder nur den hinteren Teil


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Du hast die Fragen leider nicht beantwortet:

Steht in deinem Vertrag etwas zu einer Verlängerung und falls ja, was?

Steht in deinem Vertrag etwas dazu, wann die Schlußbescheinigung ausgestellt wird und falls ja, was?

Das ist für dich doch entscheidend.
 
1) es gibt keinerlich schriftliche Hinweise auf Verlängerung(smöglichkeit) und / oder deren Konsequenzen; das Labor schreibt unter ihren FAQ jedoch

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(falls die Frage auch kommt: es gibt keine schriftlichen Hinweis auf Verkürzungsmöglichkeit.

Meine Angaben beziehen sich auf mündliche Fragen gegenüber der Abnahmestelle und deren mündlicher Antworten.

2) Die Schlussbescheinigung "
Nur bei erfolgreicher Beendigung des Abstinenzkontrollprogrammes wird zusätzlich zu den Laborbefunden ein
Abschlussbericht erstellt und Ihnen postalisch zugesandt"
 
schreibt unter ihren FAQ jedoch

Das ist etwas anderes. Dabei geht es zum Beispiel darum, das du mit erfüllten 12 Monaten Abstinenznachweisen in die MPU gehen willst, aber nachweislich keinen Termin innerhalb von 4 Monaten bekommen hast. Die Lücke entsteht nach Abschluß des Vertragszeitraums ohne dein Verschulden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anzahl der Einbestellungen ist fest vorgegeben. Das (aus welchen Gründen auch immer) zusätzliche Einbestellungen erfolgen können ist Interneteschwachsinn
@MrMurphy manche Labore, darunter auch Synlab schreiben von mindestens 4 Untersuchungen, oder 6 Untersuchungen, und dass weitere Einbestellungen möglich sind.
 

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Ja, dabei geht es aber um begründete Ausnahmefälle. Zum Beispiel wenn bei der Auswertung etwas schiefläuft. Oder falls sich während der Vertragslaufzeit die rechtlichen Vorgaben ändern. Solche Möglichkeiten müssen natürlich im Vertrag festgehalten werden.

Ich kann mich jedenfalls hier im Forum an keinen Bericht erinnern, in dem die Anzahl der Einbestellungen grundlos erhöht wurde. Die Anzahl der Einbestellungen ist grundsätzlich festgelegt. Die werden nicht einfach nach Laune eines Labormitarbeiters erhöht.

Ich hatte @bernies Fragen jedenfalls so verstanden, das die Anzahl der Einbestellungen grundsätzlich erhöht werden kann oder sogar wird. Dem ist nicht so.
 
Meine grundsätzliche Frage:
Wie überbrücke / agiere ich mit der Lücke zwischen Ablauf AN-Vertrag und Erhalt des negativen Gutachten proaktiv, um dann nicht wieder mit den AN von vorne beginnen zu müssen? Dieses ohne Haartest.
Das Problem müssen doch irgendwie alle „Durchfaller“ haben.
 
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