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TF + Unfall 2,3 Promille

Bislang würde sagen:
1) ich mache meinen AN voll und bekomme die Bestätigung
2) ich vereinbare einen neuen lückenlos anschließenden AN Vertrag über die Mindestöaufzeit
3) gehe mit Nachweis aus 1) in die MPU
4) im Falle des negativen GA habe ich keine Lücke in den Nachweisen
5) im positiven GA Fall habe ich Geld verbrannt

Ist das so gewollt?
 
Also, z.B. du hast jetzt einen Vertrag bis zum 1.08. und gehst am 20.08. in die Begutachtung.
Wenn du verlängerst, bist du ja bis zum 1.11. „safe“
 
Ich versuche es anders:
Mein AN endet am 30.07.
Ohne Nachweis keine MPU
MPU ist am 15.09. - soweit alles gut, AN passt
Am 30.10. kommt das Negative GA
Jetzt will ich am 15.12. eine neue MPU machen
Es fehlt der AN für die Zeit 07. -10.?! Wie gehe ich mit dieser Lücke proaktiv um, damit ich am 30.10. wieder mit den AN neu beginnen muss?
 
Bis vor ungefähr einem Jahr stand bei vielen Laboren in ihren Webauftritten, das bei Urinkontrollen eine Verlängerung spätestens vor der letzen Einbestellung erfolgt sein muss. Aktuell sind offensichtlich bei allen Laboren solche konkreten Hinweisen gelöscht worden.

Deshalb habe ich mal beim TÜV Thüringen per E-Mail nachgefragt was beachtet werden muss, wenn ein 12-monatiger Vertrag auf 15 Monate verlängert werden soll. Die Antwort:

Guten Tag MrMurphy

die Verlängerung des Vertrages muss rechtzeitig mitgeteilt werden.

Bei einem 12- Monatsvertrag bitte spätestens bis zum 6. Monat.

Eventuell haben sich die Bedingungen für eine Vertragsverlängerung sogar verschärft. Damit sollte @bernie am besten mal direkt nachfragen was bei einer Vertragsverlängerung zu beachten ist. Das ist sonst reine Kaffeesatzlerei.
 
Hier wurde gesagt es ist nicht zulässig….

Dazu steht auf dem Internetauftritt vom TÜV Nord zum Beispiel:

Bekomme ich eine Zwischenbescheinigung?

Nein, Zwischenbescheinigungen werden nicht erstellt. Sie erhalten aber jedes Laborergebnis in Ihren Briefkasten unter meinMPI/login.

und

Kann ich nach der letzten Kontrolle gleich zur MPU?

Nein, erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit erhalten Sie einen Abschlussbericht per Post. Sie können gleich nach Ende der Vertragslaufzeit die MPU machen und dort den Abschlussbericht vorlegen. Sollte dieser Ihnen noch nicht zugestellt worden sein, können Sie den Abschlussbericht nachreichen.

https://www.tuev-nord.de/de/dienstl.../mpu/abstinenznachweis/faq-abstinenznachweis/
 
Bis vor ungefähr einem Jahr stand bei vielen Laboren in ihren Webauftritten, das bei Urinkontrollen eine Verlängerung spätestens vor der letzen Einbestellung erfolgt sein muss. Aktuell sind offensichtlich bei allen Laboren solche konkreten Hinweisen gelöscht worden.

Deshalb habe ich mal beim TÜV Thüringen per E-Mail nachgefragt was beachtet werden muss, wenn ein 12-monatiger Vertrag auf 15 Monate verlängert werden soll. Die Antwort:



Eventuell haben sich die Bedingungen für eine Vertragsverlängerung sogar verschärft. Damit sollte @bernie am besten mal direkt nachfragen was bei einer Vertragsverlängerung zu beachten ist. Das ist sonst reine Kaffeesatzlerei.
Das Nachfragen werde ich in Angriff nehmen
Frage an meinen Vertragspartner: wann kann ich den Vertrag um 3 Monate verlängern und bekomme ich unter welchen Voraussetzungen dennoch eine MPU taugliche Bestätigung nach 12 Monaten
 
Eine Antwort auf die Kernfrage konnte ich leider noch nicht erkennen

Die gibt es auch nicht.

Die MPU-Bedingungen sind so ausgelegt, das Betroffene ihr Problem erkennen sollen, dafür Lösungen finden sollen, diese Lösungen in ihr Leben integrieren sollen und dies mündlich dem Gutachter erzählen sollen.

Sie sind nicht dafür gedacht zu tricksen oder preiswerte Hintertüren zu suchen falls das Ergebnis negativ ausfällt. Deshalb sind die Bedingungen für Abstinenznachweise vorgegeben und sehr eng ausgelegt.

Es soll grade kein Wettbewerb nach dem Motto entstehen, bei dem und dem Labor werden die Regeln lockerer gehandhabt. Und noch wichtiger: Die Bedingungen sollen für alle Betroffenen gleich sein.

wann kann ich den Vertrag um 3 Monate verlängern und bekomme ich unter welchen Voraussetzungen dennoch eine MPU taugliche Bestätigung nach 12 Monaten

Richtig. (Den Beitrag habe ich zuerst falsch verstanden und meine Antwort entsprechend geändert.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Einschätzung.
Zur Klarstellung:
Es geht nicht um Tricksen oder Hintertürchen oder sonstwas in diese Richtung. Sorry wenn dies so verstanden werden konnte.
Es geht um das Vermeiden einer Lücke in den AN in dem doch regelmäßig auftretenden Fall eines neg. GA vor der nächsten MPU.
 
Deine und die Interessen vieler Betroffener sind klar und nachvollziehbar.

Der Gesetzgeber will aber grade verhindern das Betroffene kurzzeitige Zweit-MPUs antreten können.

Hintergrund: Wenn eine MPU negativ ausfällt sind die nicht erfolgten aber notwendigen Änderungen im eigenen Leben nicht kurzzeitig änderbar. In dem Empfehlungen wird deshalb zum Beispiel regelmäßig empfohlen die MPU erst nach einem Jahr anzutreten.

Und die Kosten interessieren den Gesetzgeber schon gar nicht. Die haben Betroffene aus Gesetzgebersicht selbst verursacht.

Aber wie geschrieben ist die Angabe deines Abstinenzlabors entscheidend, die sich nach den aktuellen Bestimmungen richten.
 
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