...es wurde in einem ersten hinweisgebenden Messverfahren des Labors im Blut festgestellt.
Daraufhin wurde eine zweite, genauere chromatographische Untersuchung des Labors veranlasst.
In dieser wurde dann ein negatives Ergebnis erbracht, so dass kein Konsum sicher nachzuweisen war.
Ich kann auch auf ein falsch-positives Ergebnis verweisen. Das toxikologische Gutachten liegt mir auch vor.
Warum im Strafbefehl dennoch Amphetamin steht ist mir nicht klar.
Ja, ich sollte mich wohlfühlen bei meinen Aussagen. Schon die Fragebögen machen mir Sorgen. Kein weiteren Konsum anderer BTM außer THC anzugeben und diesen dann doch evtl. im Gespräch zuzugeben klingt nach dem Versuch der Verheimlichung.
So ist es auch mit der MPU vor nun 21 Jahren.
Getilgt ist diese ja, aber in den Akten ist halt auch Ersterteilung, Entzug und Neuerteilung ersichtlich aus dieser Zeit ohne Angaben der Gründe.
Andererseits soll sich der GA ja nur an die Fragestellung halten.
Ich hoffe es ist kein größeres Problem wenn ich 6-maligen Amphkonsum in meinem Leben angebe.
Vielleicht gehe ich wirklich 'All in'.