Vielleicht geht es um die Deffinierung "Neuantrag". Mein erstmaliger Delikt war 1993 mit 1,1‰ BAK, da habe ich meinen FS nach Ablauf der Sperrfrist einfach so wiederbekommen.
Ok, ich habe mich mal schlau gemacht ... es kommt auf das Urteil an. Der Unterschied liegt im Führerscheinentzug und Fahrverbot. Im schwerwiegenden Fällen wird das Gericht einen Führerscheinentzug anordnen, andernfalls ein Fahrverbot verhängen.
In deinem Fall also, mit Unfall/Sachbeschädigung, ein Führerscheinentzug.
Ich hatte damals zwar auch einen Unfall, aber die Schädigung war nur Grünzeug.
Sorry, wenn ich dch etwas durcheinander gebracht habe, aber in deinem Fall ist der Führescheinentzug wohl gerechtfertigt und du must folglich eine Neuerteilung beantragen.
Dies hat aber zwangsläufig noch nichts mit einer MPU zu tun.