Trunkenheitsfahrt mit 1,99 Promille und Fahrerflucht vorgeworfen

Oberfranke

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

mir wird eine Trunkenheitsfahrt mit 1,99 Promille und Fahrerflucht vorgeworfen.

Als Zeuge im Strafbefehl ist nur der Polizist aufgeführt. Nachdem das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen ist, verschaffte sich die Polizei Zutritt in mein Haus und nahm mich mit zur Blutentnahme ins Klinikum. Dort wurde nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt mein Führerschein ohne meine Zustimmung gleich einbehalten.

Aussagen habe ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt bisher nicht gemacht.

Nach gut 4 1/2 Monaten wurde ein Strafbefehl zugestellt. Die Richterin hat in der Corona-Zeit den Vorschlag vom Staatsanwalt übernommen...
Geldstrafe: 90 Tagessätze x 80 € = 7.200 € (Gehalt geschätzt) plus weitere 14 Monate Sperrfrist (also insgesamt 18 1/2 Monate).

Dagegen haben wir Einspruch eingelegt, sodass es nächsten Monat zur Gerichtsversammlung geht.

In Sachen MPU soll ich lt. meinen Anwalt erstmal abwarten, was bei der Verhandlung rauskommt.

Mich würde mal interessieren, wie hier die Meinung zur weiteren Vorgehensweise ist.

Liebe Grüße
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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,82 m
Gewicht: 80 kg
Alter: 43

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 03/2020
BAK: 1,99 %
Trinkbeginn: ca. 12 Uhr
Trinkende: ca. 15.45 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 17 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 18 1/2Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch kein Schreiben

Bundesland:

Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: ja (unregelmäßig)
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: seit etlichen Jahren bereits erhöht ( tägliche Tabletteneinnahme aufgrund Erkrankungen, etc. ) Fettleber wurde vor 2 Jahren diagnostiziert

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: 1 Vorgespräch
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: ambulante Psychotherapie
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: aktuell keine Punkte in Flensburg.

2001 Unfall unter Alkoholeinfluss mit 1,44 % => Neuerteilung Führerschein nach 10 Monaten Sperrfrist ohne MPU.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonne

Erfahrener Benutzer
Was ist denn der Hintergrund zur Aussage deines Anwalts, dass du abwarten sollst? Wird die Tat ansich in Frage gestellt?
 

Andr3as

Stamm-User
Hi.
meines Wissens reicht schon die bloße Annahme dass du eventuell alkoholisiert gefahren bist, um eine MPU in Auftrag zu geben.
Dafür ist die MPU ja gedacht, herauszubekommen ob Mann/Frau fahren und trinken voneinander trennen kann.
Die MPU kann im Grunde genommen jeden treffen der mit Alkohol (Drogen) aktenkundig geworden ist.
 

Oberfranke

Neuer Benutzer
Der Anwalt meint, es müsse vor Gericht erst zweifelsfrei bewiesen werden, wer das betreffende Fahrzeug gefahren hat.

Danke Andr3as für die Info...war mir so gar nicht bekannt.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Jein - er hat in so weit recht, dass eine Einstellung idR auch zu einer Benachrichtigung der FSST führt und dann ja, es ist nicht zweifelsfrei bewiesen, dass du nicht betrunken gefahren bist, da reicht dann die Annahme (eine der, in meinen Augen, nicht tragbaren Grundlagen für die MPU. Du bist nie schuldig gesprochen worden, aber es dürfen trotzdem "Aktionen" darauf erfolgen; Und selbst wenn die MPU positiv ausfällt, musst du dafür bezahlen, obwohl die FSST wohl einer Fehleinschätzung unterlag (dazu sei erwähnt: Für die Blutprobe bei der Polizeikontrolle musst du nur zahlen, wenn sie positiv ausfällt...)). Wirst du in einem Verfahren allerdings freigesprochen erfährt die FSST nichtmal was davon bzw. kann eigentlich nichts darauf hin anordnen.
 
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