Martin1983
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Guten Abend liebes Forum!
Am vergangenen Rosenmontag geriet ich bei dem unglaublich dummen und geistlosen Versuch, meinen PKW umzuparken, in eine stichprobenartige Kontrolle und durfte auch ins Röhrchen gucken. Die Kontrolle resultierte (wohl) nicht aus einer auffälligen Fahrweise oder ähnlichem; es war im Zuge der Karnevalsaktivitäten reine Routine, so die Beamten.
Gemessen wurde ein Wert, von 1,23, wobei ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob das Gerät auch tatsächlich Promille anzeigte.
Hieraufhin erfolgte eine freundliche Einladung, die Beamten auf die Wache zwecks Blutentnahme zu begleiten. Dort angekommen machte sich der hinzugerufene Mediziner nach formeller Weigerung meinerseits an die Arbeit.
Über die Auswertung wird mich die freundliche Beamtin zeitnah informieren, sagte sie. Ich werde am jetzt kommenden Mittwoch vorsichtig einmal nachhören, wie der Stand der Dinge ist.
Informationen zu den drohenden Konsequenzen lassen sich gut ermitteln, meine Fragen allerdings nicht vollständig beantworten.
(Erst) Mitte des vergangenen Jahres habe ich erfolgreich eine Drogen-MPU hinter mich gebracht und bin mir nun nicht annähernd im Klaren darüber, in wie weit dieses vorangehende, nicht vom Alkoholkonsum geprägte Problem in mein jetziges Dilemma greift.
Ich hatte hierzu nachgelesen, dass eine MPU ohne hinzuziehen weiterer Aspekte die § 13 FeV aufgreift, nicht angeordnet werden darf, wenn der BAK unter 1,6 Promille liegt. Wie aber korrespondiert nun meine Drogen-MPU damit?
Für hilfreiche Informationen und Auskünfte bzw. eine fundierte Einschätzung meiner Situation wäre ich euch wirklich dankbar.
Liebe Grüße zur späten Stunde
Martin
Am vergangenen Rosenmontag geriet ich bei dem unglaublich dummen und geistlosen Versuch, meinen PKW umzuparken, in eine stichprobenartige Kontrolle und durfte auch ins Röhrchen gucken. Die Kontrolle resultierte (wohl) nicht aus einer auffälligen Fahrweise oder ähnlichem; es war im Zuge der Karnevalsaktivitäten reine Routine, so die Beamten.
Gemessen wurde ein Wert, von 1,23, wobei ich nicht mit Sicherheit sagen kann, ob das Gerät auch tatsächlich Promille anzeigte.
Hieraufhin erfolgte eine freundliche Einladung, die Beamten auf die Wache zwecks Blutentnahme zu begleiten. Dort angekommen machte sich der hinzugerufene Mediziner nach formeller Weigerung meinerseits an die Arbeit.
Über die Auswertung wird mich die freundliche Beamtin zeitnah informieren, sagte sie. Ich werde am jetzt kommenden Mittwoch vorsichtig einmal nachhören, wie der Stand der Dinge ist.
Informationen zu den drohenden Konsequenzen lassen sich gut ermitteln, meine Fragen allerdings nicht vollständig beantworten.
(Erst) Mitte des vergangenen Jahres habe ich erfolgreich eine Drogen-MPU hinter mich gebracht und bin mir nun nicht annähernd im Klaren darüber, in wie weit dieses vorangehende, nicht vom Alkoholkonsum geprägte Problem in mein jetziges Dilemma greift.
Ich hatte hierzu nachgelesen, dass eine MPU ohne hinzuziehen weiterer Aspekte die § 13 FeV aufgreift, nicht angeordnet werden darf, wenn der BAK unter 1,6 Promille liegt. Wie aber korrespondiert nun meine Drogen-MPU damit?
Für hilfreiche Informationen und Auskünfte bzw. eine fundierte Einschätzung meiner Situation wäre ich euch wirklich dankbar.
Liebe Grüße zur späten Stunde
Martin