Unterlagen mit zur MPU bringen - stehen diese dann in der Akte?

Lunni

Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben :)

Ich habe mich nach einigem Lesen hier nun auch mal angemeldet und schon so einiges gelernt.

Ich habe im Vorfeld eine Frage, hoffe das ist OK.

Bei mir geht es auch rein um eine Alkohol-Fragestellung, habe schon Post von der FSS erhalten. Allerdings steht in der Führerscheinakte im ärztlichen Bogen ein Medikament, das ich zur Zeit der TF eingenommen habe. Es handelt sich um ein Antidepressivum.

Ich habe ein Schreiben meines Hausarztes, dass ich dieses abgesetzt habe seit ca. 1 Jahr. Der Hausarzt hat es verschrieben und überwacht.

Ich weiß nun nicht, ob der GA mich auf das Medikament ansprechen wird. Wenn ja, ist das Schreiben von dem Hausarzt ausreichend? Letztendlich hat nur es verschrieben.

Auch habe ich vor Jahren mal eine Therapie erfolgreich beendet. Von der Therapie steht nichts in der Akte. Habe die Therapie damals gemacht wegen einem Verlust eines Angehörigen. Im Zuge dieser Therapie habe ich das Medikament damals verschrieben bekommen. Von meinem Psychologen habe ich lediglich ein Schreiben erhalten, mit Zeit der Therapie und der Aussage, dass die Therapie mit Stabilisierung und dem Erreichen der Ziele beendet wurde. Prinzipiell ja gar nicht schlecht, denke ich.

Komme ich zum Punkt und zur eigentlichen Fragestellung dieses threads:

Wenn ich eigene Unterlagen mitbringe zur MPU, die ich dem GA zeigen möchte (beispielsweise das Schreiben meines Arztes oder die Bescheinigung meines damaligen Psychologen), sind diese dann rein für den GA an diesem Tag? Oder gelangen diese Unterlagen dann auch noch mit in die Führerscheinakte und die FSS bekommt Bescheid darüber? Das möchte ich gerne vermeiden (Sollte die MPU negativ werden und ich einen neuen Anlauf machen müssen).


Danke und viele liebe Grüße
Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Führerscheinstelle erhält deine Unterlagen oder Informationen darüber nicht mit der Rückgabe der Akten. Die erfährt vom Institut nicht mal, ob überhaupt eine Untersuchung stattgefunden hat.

Wenn du während der Untersuchung Unterlagen einreichst und die wichtig für die MPU sind wird der Gutachter davon eine Kopie für seine Akten machen. Damit kann er belegen, dass du ihm die Unterlagen vorgelegt hast und er die richtig verstanden hat.

In dem Gutachten steht dann ein Hinweis, dass du den Beleg vorgelegt hast und was daraus hervorgeht.

Wenn du das Gutachten nicht einreichst erfährt die Führerscheinstelle somit nichts.
 
Super, danke dir :)

Meine Sorge war, dass der GA evtl eine Kopie oder sowas in die Akte legt und die FSS dann etwas "erfährt". Aber dann kann ich dahin gehend ja beruhigt sein.
 
Leider kann ich den Beitrag nicht mehr bearbeiten. Eine Frage hab ich noch...

Die Gebühren der MPU müssen ja überwiesen werden. Ist es egal, von welchem Konto man überweist? Könnte ich also auch vom Konto meiner Lebensgefährtin zahlen oder von meiner Mutter? Solange der Verwendungszweck stimmt, sollte das doch kein Problem sein, oder sehe ich das falsch und muss noch was beachten?

Liebe Grüße
 
Das ist kein Problem, die sehen ja anhand der Auftragsnummer um wem es sich handelt. Lg

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke Trabbi :)

Ja, das denke ich mir auch. Will nur nicht dass es "blöd" aussieht oder die sich fragen, weshalb ich nicht von meinem Konto überweise.

Aber das interessiert die vermutlich gar nicht, gell ...
 
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