einen schönen guten Abend miteinander,
Ich bin Rene und seit einiger Zeit verfolge ich euer Forum regelmäßig und möchte erst einmal allen recht herzlich danken die hier ihre Freizeit opfern und wirklich sehr sinnvolle Tipps geben.
Nun kurz zu mir ich bin im letzten Jahr mit 1,16 Promille im Straßenverkehr aufgefallen und mir wurde durch ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen meine Sperrfrist endet am 4.7.2020.
nachdem ich meinen Antrag auf Neuerteilung gestellt habe erhielt ich vor wenigen Wochen von meiner Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung eine MPU zu durchlaufen um Zweifel an der Fahreignung auszuschließen.
Hier gibt es nun einige Ungereimtheiten es wird zum Beispiel behauptet es hätte ein persönliches Gespräch stattgefunden in den ich behauptet habe dass es sich um Rest Alkohol handelt. Diese Aussage stimmt definitiv nicht, ich habe wieder vor der Polizei noch an sonst irgendeiner Stelle Angaben zur Trinkmenge oder zum Tathergang gemacht.
Hier gibt es nun einige Ungereimtheiten es wird zum Beispiel behauptet es hätte ein persönliches Gespräch stattgefunden in denen ich behauptet habe dass es sich um Rest Alkohol handelt. Diese Aussage stimmt definitiv nicht, ich habe weder vor der Polizei noch an sonst irgendeiner Stelle Angaben zur Trinkmenge oder zum Tathergang gemacht.
Des weiteren wird behauptet die Behörden haben sich die Strafakte von der Staatsanwaltschaft Schwerin schicken lassen um genau zu prüfen. Auch das stimmt überhaupt nicht zuständig war die Staatsanwaltschaft in Stendal.
ich möchte noch dazu sagen ich bin das erste Mal auffällig, und meine Führerscheinakte ist bis auf diesen Vorfall sauber es gibt keine weiteren Einträge.
Meine Frage hierzu wäre ist eine solche Anordnung wenn sie auf Unwahrheiten passiert überhaupt rechtskräftig. Ich weiß das man diese Anordnung zwar rechtlich nicht anfechten kann würde aber gerne wissen ob es Sinn macht der Behörde diese viemeine Frage hierzu wäre ist eine solche Anordnung wenn sie auf Unwahrheiten basiert überhaupt rechtskräftig. Ich weiß dass man diese Anordnung zwar rechtlich nicht anfechten kann würde aber gern wissen ob es Sinn macht der Behörde diese Fehler mitzuteile.
die Behörde stützt die Annahme eines Alkoholmissbrauchs ja angeblich auf dieses persönliche Gespräch was überhaupt nicht stattgefunden hat. Sie haben zwar noch angegeben dass ich bei der ärztlichen Untersuchung keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe, ich kann mir aber nicht vorstellen dass alleine das fehlen dieser zu einer solchen Annahme führen darf ich bitte um eure Hilfe.
Viele Grüße René
Ich bin Rene und seit einiger Zeit verfolge ich euer Forum regelmäßig und möchte erst einmal allen recht herzlich danken die hier ihre Freizeit opfern und wirklich sehr sinnvolle Tipps geben.
Nun kurz zu mir ich bin im letzten Jahr mit 1,16 Promille im Straßenverkehr aufgefallen und mir wurde durch ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen meine Sperrfrist endet am 4.7.2020.
nachdem ich meinen Antrag auf Neuerteilung gestellt habe erhielt ich vor wenigen Wochen von meiner Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung eine MPU zu durchlaufen um Zweifel an der Fahreignung auszuschließen.
Hier gibt es nun einige Ungereimtheiten es wird zum Beispiel behauptet es hätte ein persönliches Gespräch stattgefunden in den ich behauptet habe dass es sich um Rest Alkohol handelt. Diese Aussage stimmt definitiv nicht, ich habe wieder vor der Polizei noch an sonst irgendeiner Stelle Angaben zur Trinkmenge oder zum Tathergang gemacht.
Hier gibt es nun einige Ungereimtheiten es wird zum Beispiel behauptet es hätte ein persönliches Gespräch stattgefunden in denen ich behauptet habe dass es sich um Rest Alkohol handelt. Diese Aussage stimmt definitiv nicht, ich habe weder vor der Polizei noch an sonst irgendeiner Stelle Angaben zur Trinkmenge oder zum Tathergang gemacht.
Des weiteren wird behauptet die Behörden haben sich die Strafakte von der Staatsanwaltschaft Schwerin schicken lassen um genau zu prüfen. Auch das stimmt überhaupt nicht zuständig war die Staatsanwaltschaft in Stendal.
ich möchte noch dazu sagen ich bin das erste Mal auffällig, und meine Führerscheinakte ist bis auf diesen Vorfall sauber es gibt keine weiteren Einträge.
Meine Frage hierzu wäre ist eine solche Anordnung wenn sie auf Unwahrheiten passiert überhaupt rechtskräftig. Ich weiß das man diese Anordnung zwar rechtlich nicht anfechten kann würde aber gerne wissen ob es Sinn macht der Behörde diese viemeine Frage hierzu wäre ist eine solche Anordnung wenn sie auf Unwahrheiten basiert überhaupt rechtskräftig. Ich weiß dass man diese Anordnung zwar rechtlich nicht anfechten kann würde aber gern wissen ob es Sinn macht der Behörde diese Fehler mitzuteile.
die Behörde stützt die Annahme eines Alkoholmissbrauchs ja angeblich auf dieses persönliche Gespräch was überhaupt nicht stattgefunden hat. Sie haben zwar noch angegeben dass ich bei der ärztlichen Untersuchung keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe, ich kann mir aber nicht vorstellen dass alleine das fehlen dieser zu einer solchen Annahme führen darf ich bitte um eure Hilfe.
Viele Grüße René