Unwahrheiten in der Mpu – Anordnung

Renes1972

Neuer Benutzer
einen schönen guten Abend miteinander,
Ich bin Rene und seit einiger Zeit verfolge ich euer Forum regelmäßig und möchte erst einmal allen recht herzlich danken die hier ihre Freizeit opfern und wirklich sehr sinnvolle Tipps geben.

Nun kurz zu mir ich bin im letzten Jahr mit 1,16 Promille im Straßenverkehr aufgefallen und mir wurde durch ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen meine Sperrfrist endet am 4.7.2020.

nachdem ich meinen Antrag auf Neuerteilung gestellt habe erhielt ich vor wenigen Wochen von meiner Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung eine MPU zu durchlaufen um Zweifel an der Fahreignung auszuschließen.

Hier gibt es nun einige Ungereimtheiten es wird zum Beispiel behauptet es hätte ein persönliches Gespräch stattgefunden in den ich behauptet habe dass es sich um Rest Alkohol handelt. Diese Aussage stimmt definitiv nicht, ich habe wieder vor der Polizei noch an sonst irgendeiner Stelle Angaben zur Trinkmenge oder zum Tathergang gemacht.

Hier gibt es nun einige Ungereimtheiten es wird zum Beispiel behauptet es hätte ein persönliches Gespräch stattgefunden in denen ich behauptet habe dass es sich um Rest Alkohol handelt. Diese Aussage stimmt definitiv nicht, ich habe weder vor der Polizei noch an sonst irgendeiner Stelle Angaben zur Trinkmenge oder zum Tathergang gemacht.

Des weiteren wird behauptet die Behörden haben sich die Strafakte von der Staatsanwaltschaft Schwerin schicken lassen um genau zu prüfen. Auch das stimmt überhaupt nicht zuständig war die Staatsanwaltschaft in Stendal.

ich möchte noch dazu sagen ich bin das erste Mal auffällig, und meine Führerscheinakte ist bis auf diesen Vorfall sauber es gibt keine weiteren Einträge.

Meine Frage hierzu wäre ist eine solche Anordnung wenn sie auf Unwahrheiten passiert überhaupt rechtskräftig. Ich weiß das man diese Anordnung zwar rechtlich nicht anfechten kann würde aber gerne wissen ob es Sinn macht der Behörde diese viemeine Frage hierzu wäre ist eine solche Anordnung wenn sie auf Unwahrheiten basiert überhaupt rechtskräftig. Ich weiß dass man diese Anordnung zwar rechtlich nicht anfechten kann würde aber gern wissen ob es Sinn macht der Behörde diese Fehler mitzuteile.

die Behörde stützt die Annahme eines Alkoholmissbrauchs ja angeblich auf dieses persönliche Gespräch was überhaupt nicht stattgefunden hat. Sie haben zwar noch angegeben dass ich bei der ärztlichen Untersuchung keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe, ich kann mir aber nicht vorstellen dass alleine das fehlen dieser zu einer solchen Annahme führen darf ich bitte um eure Hilfe.

Viele Grüße René
 

Renes1972

Neuer Benutzer
Ja mi 1,16 er meinte er darf unter 1,6 anordnen weil er Alkoholmissbrauch annimmt das hat mich auch sehr gewundert.Diese Annahme begründet er mit einem persönlichen Gespräch was aber nie stattgefunden hat.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
das erscheint mir nicht koscher! gesellschaftlich üblich sind 3-4 Bier....das ist um die 1 Promill, bissl drüber.....für mich ein Skandal
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ist es denn deine erste Tat? Es ist nichts konkretes passiert (also Unfall oÄ)? Du bist nicht mehr in der Probezeit gewesen? Wie spät war das Ganze? Da ja die Behauptung Restalkohol im Raum steht, gehe ich davon aus, dass es recht früh morgens war? Das könnte ein Problem sein.

Was du auf jeden Fall machen kannst ist mit der FSST telefonieren und auf die Fehler hinweisen. Genauso kannst du ggf mal versuchen den Vorgesetzten an die Strippe zu bekommen.

Problem ist, wie du schon richtig angemerkt hast, dass du nicht gegen die Anordnung selbst vorgehen kannst. Klagen könntest du nur gegen den dann erfolgten Entzug der FE. Auch wenn das relativ erfolgsversprechend wäre, kostet das natürlich Zeit und Geld - da krankt es im System etwas.

Einsicht in die Akte würde ich auch einmal nehmen, um herauszufinden wo die Behauptung mit dem persönlichen Gespräch herkommt.
 

Renes1972

Neuer Benutzer
Ja es ist mein erster Fall und es ist nichts passiert habe seit 28 Jahren meinen Führerschein.Es war 08.00 morgens. Restalkohol war es aber es geht um die Begründung der Behörde. Der Sachbearbeiter schreibt ich hätte in einem persönlichen Gespräch diese Angaben gemacht das hab ich aber wirklich nie gemacht. Ich werde morgen mal versuchen den Vorgesetzten von dem Sachbearbeiter zu erreichen und schildere das mal.Dazu kommen ja noch weitere Fehler in der Anordnung wenn man das alles zusammen nimmt bleibt nichts mehr übrig wobei ich glaube das ich sowieso kaum Chancen habe wenn die zusammenhalten .
 
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