Guten morgen,
zum Nachweis der Abstinenz ging ich zu einer zertifizierten Stelle und ging einen Abstinenzvertrag (1 Jahr) ein.
Um rückwirkend einen Nachweis zu haben, machte ich als erstes eine Haaranalyse - negativ.
Die restliche Zeit wollte ich mit Urinkontrollen abdecken.
Nach der ersten Urinkontrolle bekam ich die Info, dass die Probe hoch positiv ausgefallen ist.
Da ich mir dies nicht erklären konnte (keinen Alkohol seit 05/2018), fragte ich nach, ob die Möglichkeit besteht, drei Monate nach der ersten Haaranalyse eine zweite
Haaranalyse zu machen um die Urinkontrolle zu relativieren. Die Mitarbeiterin der Suchtambulanz hat mich "angelächelt" und gemeint, das ich das Geld sparen sollte und einen neuen Abstinenznachweis anfangen soll.
Daraufhin bin ich drei Monate nach der ersten Haaranalyse zu einer anderen anerkannten Ambulanz gegangen und habe eine Haaranalyse machen lassen - NEGATIV!
Mit dieser Info bin ich an die erste Suchtambulanz gegangen, ob Sie mit bitte den Nachweis der ersten Haaranalyse im Original und Bestätigung zukommen lassen können und einen Nachweis, das die Urinkontrolle fehlerhaft war inkl. Rückerstattung der Kosten.
Die Aussage war - die Urinkontrolle war positiv und somit ist der Vertrag nichtig - keine Bestätigung für die erste Haaranalyse!
So wie ich das sehe, ist die Haaranalyse doch ausschlaggebender?
Leider kenne ich mich da rechtlich nicht aus, über Tipps wäre ich echt dankbar.
Habe die Befürchtung, das die erste Haaranalyse und die 3 Monate Nachweis, sowie die Kosten weg sind???
Gibt es die Möglichkeit, sich über die Urinkontrolle zu beschweren (Zertifizierung??)
Über Ratschläge und Tipps, bin ich dankbar!
Viele Grüße,
MaFr
zum Nachweis der Abstinenz ging ich zu einer zertifizierten Stelle und ging einen Abstinenzvertrag (1 Jahr) ein.
Um rückwirkend einen Nachweis zu haben, machte ich als erstes eine Haaranalyse - negativ.
Die restliche Zeit wollte ich mit Urinkontrollen abdecken.
Nach der ersten Urinkontrolle bekam ich die Info, dass die Probe hoch positiv ausgefallen ist.
Da ich mir dies nicht erklären konnte (keinen Alkohol seit 05/2018), fragte ich nach, ob die Möglichkeit besteht, drei Monate nach der ersten Haaranalyse eine zweite
Haaranalyse zu machen um die Urinkontrolle zu relativieren. Die Mitarbeiterin der Suchtambulanz hat mich "angelächelt" und gemeint, das ich das Geld sparen sollte und einen neuen Abstinenznachweis anfangen soll.
Daraufhin bin ich drei Monate nach der ersten Haaranalyse zu einer anderen anerkannten Ambulanz gegangen und habe eine Haaranalyse machen lassen - NEGATIV!
Mit dieser Info bin ich an die erste Suchtambulanz gegangen, ob Sie mit bitte den Nachweis der ersten Haaranalyse im Original und Bestätigung zukommen lassen können und einen Nachweis, das die Urinkontrolle fehlerhaft war inkl. Rückerstattung der Kosten.
Die Aussage war - die Urinkontrolle war positiv und somit ist der Vertrag nichtig - keine Bestätigung für die erste Haaranalyse!
So wie ich das sehe, ist die Haaranalyse doch ausschlaggebender?
Leider kenne ich mich da rechtlich nicht aus, über Tipps wäre ich echt dankbar.
Habe die Befürchtung, das die erste Haaranalyse und die 3 Monate Nachweis, sowie die Kosten weg sind???
Gibt es die Möglichkeit, sich über die Urinkontrolle zu beschweren (Zertifizierung??)
Über Ratschläge und Tipps, bin ich dankbar!
Viele Grüße,
MaFr