Das stimmt nicht mehr, bzw. hat noch nie gestimmt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere der ordentliche Wohnsitz im Ausstellerstaat für einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen und die Ableistung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung, vorliegen, dann ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH der Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat wie ein solcher aus Deutschland anzuerkennen. Die Umstände, die vor der Erteilung beispielsweise den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis begründet haben, sind nach ordnungsgemäßer Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staates nicht mehr relevant. Selbst bei einer späteren Umschreibung des ausländischen Führerscheins in einen deutschen dürfte insoweit keine MPU mehr gefordert werden.Mit einer EU-Fahrerlaubnis (sofern du die anstrebst) darfst du zwar im Ausland fahren, nicht aber in Deutschland. Meiner Kenntnis nach wäre das in Deutschland zwar kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber die Nutzung würde dir untersagt werden, sofern du die mal vorzeigen musst.
Schon 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein EU-Führerschein in jedem EU-Staat Bestand habe (Az. C-419/10). Demnach müsse Deutschland die Fahrerlaubnis auch dann anerkennen, wenn die Voraussetzung für die Neu- oder Wiedererteilung des deutschen Führerscheins eine MPU war. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2018 (Az.: 3 C 31.16) bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise. Geklagt hatte ein Berufskraftfahrer, der seine Fahrerlaubnis in Deutschland verloren und einen lettischen Führerschein erworben hatte. Damit hatte der Fahrer seine Fahrtauglichkeit nachgewiesen, die Zweifel der deutschen Behörden an der Fahreignung waren also überholt. Durch diese beiden Urteile ist die Legitimität des EU-Führerscheins als MPU-Alternative in höchster Instanz bestätigt - der EU-Führerschein bleibt für Autofahrer in jedem Fall die günstigere, nicht selten auch die einzige Alternative, den Führerschein wiederzuerlangen.