Verjährung bei Punkte MPU

Elliot

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Mit einer EU-Fahrerlaubnis (sofern du die anstrebst) darfst du zwar im Ausland fahren, nicht aber in Deutschland. Meiner Kenntnis nach wäre das in Deutschland zwar kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber die Nutzung würde dir untersagt werden, sofern du die mal vorzeigen musst.
Das stimmt nicht mehr, bzw. hat noch nie gestimmt, wenn die Voraussetzungen, insbesondere der ordentliche Wohnsitz im Ausstellerstaat für einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen und die Ableistung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung, vorliegen, dann ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH der Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat wie ein solcher aus Deutschland anzuerkennen. Die Umstände, die vor der Erteilung beispielsweise den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis begründet haben, sind nach ordnungsgemäßer Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staates nicht mehr relevant. Selbst bei einer späteren Umschreibung des ausländischen Führerscheins in einen deutschen dürfte insoweit keine MPU mehr gefordert werden.

Schon 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein EU-Führerschein in jedem EU-Staat Bestand habe (Az. C-419/10). Demnach müsse Deutschland die Fahrerlaubnis auch dann anerkennen, wenn die Voraussetzung für die Neu- oder Wiedererteilung des deutschen Führerscheins eine MPU war. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2018 (Az.: 3 C 31.16) bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise. Geklagt hatte ein Berufskraftfahrer, der seine Fahrerlaubnis in Deutschland verloren und einen lettischen Führerschein erworben hatte. Damit hatte der Fahrer seine Fahrtauglichkeit nachgewiesen, die Zweifel der deutschen Behörden an der Fahreignung waren also überholt. Durch diese beiden Urteile ist die Legitimität des EU-Führerscheins als MPU-Alternative in höchster Instanz bestätigt - der EU-Führerschein bleibt für Autofahrer in jedem Fall die günstigere, nicht selten auch die einzige Alternative, den Führerschein wiederzuerlangen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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der EU-Führerschein bleibt für Autofahrer in jedem Fall die günstigere,
Bei einer verkehrsrechtlichen MPU stimmt das mit Sicherheit nicht (da keine Abstinenznachweise benötigt werden), aber ansonsten stimmt es natürlich, dass ein EU-FS hier in D anerkannt werden muss, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ein paar Beispiele:
- keine Sperrfrist in D
- Mindestaufenthalt von mehr als 185 Tagen in diesem europ. Ausland, wobei damit nicht nur der Wohnsitz sondern wirklich der Lebensmittelpunkt in diesem Land sein muss (Arbeit, Studium etc.)
- die Wohnadresse muss legal sein (also keine Sammelunterkünfte), bei der du auch -bei Überprüfung durch die Behörden- angetroffen werden musst

Es gibt viele Länder in denen ist der EU-FS tatsächlich "verbrannt" (bspw. Polen, Tschechien), da der FS-Tourismus zu Problemen innerhalb dieser Länder geführt hat. Selbst ein großes EU-FS-Forum hat aufgegeben weil es sich nicht mehr lohnt Zitat des ehemaligen Betreibers "...da der Erwerb kaum noch möglich ist...".
Natürlich findet man immer noch genügend "Vermittler" auf dem Markt die einem das Blaue vom Himmel versprechen, aber ob das zielführend ist?
Desweiteren kann es bei Verkehrskontrollen zu Problemen kommen und oft wird die Weiterfahrt von der Polizei erstmal untersagt, allein das ist schon mit erheblichem Ärger, evtl. Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Aber gut, das war nur mal ein allgemeiner Überblick, entscheiden muss das jeder für sich selbst.

Das Thema EU-FS ist allerdings nichts was hier im Forum priorisiert wird oder werden sollte da wir hier Unterstützung bei der MPU-Vorbereitung anbieten. Wenn du diese haben möchtest - gerne.
 
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