Streng genommen kann sie auf gar nichts mehr eingehen. Der FS-Stellenleiter hatte damals scherzhaft diesen Text gepostet (kleine Änderungen durch mich):
Hiermit ordne ich die Vorlage eines Gutachtens einer medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle an.
Begründung:
2017 wurde Ihnen die FE versagt. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie nicht geeignet zum Führen von Kfz.
Zwar ist die Straftat aus 2006, die zur Versagung Ihres Antrags geführt hat, nicht mehr verwertbar, aber Sie werden hoffentlich verstehen, dass diese Maßnahme nötig ist, auch wenn ich Ihnen die Straftat selbst, nicht vorhalten darf. Es wäre schön, wenn Sie dieser Aufforderung innerhalb der nächsten 3 Monate nachkommen würden.
Die Untersuchung soll zu der Frage Stellung nehmen, ob Sie noch (damaliges Delikt einsetzen). Der Gutachter weiß zwar nicht (wie ich übrigens auch nicht), warum ich Ihnen diese Eigenschaft unterstelle, aber es wäre nett, wenn Sie bei der Untersuchung kooperativ sind und Ihre Vorgeschichte freimütig von sich geben.
Machen Sie das aber nicht, muss der Gutachter nach dem persönlichen Eindruck entscheiden. Und wer weiß schon, was dann dabei rauskommt.
Was dir allerdings passieren kann (und wahrscheinlich auch wird) ist, dass die FSSt. neue Prüfungen (Theorie und Praxis) anordnet. Die Theorie kannst du im Internet lernen, bei der praktischen Seite gibt es keine Pflichtstunden, ein Fahrlehrer wird aber mit dir ein paar Übungsstunden machen wollen bevor er dich zur Prüfung anmeldet.