Huhu
hab mal eine Frage? Wie sieht es denn aus wenn das Delikt von 2006 verjährt ist ? Aber man im Jahr 2017 einen Antrag nicht zurückgezogen hat? Ich weiß die Frist beginnt dann von neu aber kann man sich noch auf das Delikt von 2006 beziehen ? Das war auch das einzigste Delikt oder auch was wird dann die Mpu angeordnet ? Danke euch allen
hab mal eine Frage? Wie sieht es denn aus wenn das Delikt von 2006 verjährt ist ? Aber man im Jahr 2017 einen Antrag nicht zurückgezogen hat? Ich weiß die Frist beginnt dann von neu aber kann man sich noch auf das Delikt von 2006 beziehen ? Das war auch das einzigste Delikt oder auch was wird dann die Mpu angeordnet ? Danke euch allen