Verjährung

Juli1826

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Huhu

hab mal eine Frage? Wie sieht es denn aus wenn das Delikt von 2006 verjährt ist ? Aber man im Jahr 2017 einen Antrag nicht zurückgezogen hat? Ich weiß die Frist beginnt dann von neu aber kann man sich noch auf das Delikt von 2006 beziehen ? Das war auch das einzigste Delikt oder auch was wird dann die Mpu angeordnet ? Danke euch allen
 

Nancy

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Hallo Juli1826,

deine Frage wurde wohl übersehen :smiley2204:

MW kann auf getilgte Delikte nicht mehr zurückgegriffen werden, aber diese Antwort ist ohne Gewähr.

Hattest du dir denn hier mal einen Auszug besorgt?

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Juli1826

Benutzer
Hallo liebe nancy

danke für deine Antwort. Ja habe ich da steht nix mehr drinne die Frau von fsst meinte sie kann eine Mpu verlangen aber darf sich nicht mehr auf das Delikt beziehen. Wir haben das jetzt an den Anwalt weitergeleitet weil wir uns fragen auf was sie jetzt die Mpu verlangen will. Es gibt auch keine Delikte mehr das verwundert mich total. Eine Mpu ohne Delikt ?
 

Nancy

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Hallo Juli1826,

wenn die FSSt. sich nicht mehr auf das Delikt beziehen darf, wird sie auch mit Sicherheit keine mehr fordern. Es gab mal einen ähnlichen Fall in einem anderen Forum, da hatte selbst ein FS-Stellenleiter geschrieben dass keine MPU mehr angeordnet wird. Eine MPU-Aufforderung ohne entsprechende Fragestellung ist wohl kaum möglich. Ich bin von daher recht zuversichtlich dass du deine Fahrerlaubnis ohne MPU-Gutachten erhältst. Ich drücke dir die Daumen. :)
 

Nancy

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Streng genommen kann sie auf gar nichts mehr eingehen. Der FS-Stellenleiter hatte damals scherzhaft diesen Text gepostet (kleine Änderungen durch mich):

Hiermit ordne ich die Vorlage eines Gutachtens einer medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle an.
Begründung:
2017 wurde Ihnen die FE versagt. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie nicht geeignet zum Führen von Kfz.
Zwar ist die Straftat aus 2006, die zur Versagung Ihres Antrags geführt hat, nicht mehr verwertbar, aber Sie werden hoffentlich verstehen, dass diese Maßnahme nötig ist, auch wenn ich Ihnen die Straftat selbst, nicht vorhalten darf. Es wäre schön, wenn Sie dieser Aufforderung innerhalb der nächsten 3 Monate nachkommen würden.
Die Untersuchung soll zu der Frage Stellung nehmen, ob Sie noch (damaliges Delikt einsetzen). Der Gutachter weiß zwar nicht (wie ich übrigens auch nicht), warum ich Ihnen diese Eigenschaft unterstelle, aber es wäre nett, wenn Sie bei der Untersuchung kooperativ sind und Ihre Vorgeschichte freimütig von sich geben.
Machen Sie das aber nicht, muss der Gutachter nach dem persönlichen Eindruck entscheiden. Und wer weiß schon, was dann dabei rauskommt.


;)

Was dir allerdings passieren kann (und wahrscheinlich auch wird) ist, dass die FSSt. neue Prüfungen (Theorie und Praxis) anordnet. Die Theorie kannst du im Internet lernen, bei der praktischen Seite gibt es keine Pflichtstunden, ein Fahrlehrer wird aber mit dir ein paar Übungsstunden machen wollen bevor er dich zur Prüfung anmeldet.
 
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