Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.


nicht ganz folgen kann. Denn eine vorsätzlich begangene Tat wird, nach meinen bisherigen Erfahrungen, mit einer höheren GeldsummeDie Abgrenzung einer fahrlässig begangenen Alkoholstraftat von einer vorsätzlich begangenen ist weder für das Strafmaß noch für etwaige Führerscheinmaßnahmen von besonders ausschlaggebender Bedeutung.
nicht ganz folgen kann. Denn eine vorsätzlich begangene Tat wird, nach meinen bisherigen Erfahrungen, mit einer höheren Geldsumme
bzw. wird mit einer längeren Sperrfrist bestraft...![]()
Aber wohl auch wenn i-welche "sonstigen Erkenntnisse" hinzu kommen....Letztlich geht's dann doch eher um die beweispflicht und was derjenige in der Vernehmung von sich gibt.

So einfach ist es wohl nicht. Sollten weitere Tatsachen bekannt sein zieht man wohl den Kürzeren.....Vor allem kommt es Dann letztlich nur drauf an, ob derjenige in seinem Zustand sagt, daß er es falsch eingeschätzt hat. Wer will dir das Gegenteil beweisen?

Aber wohl auch wenn i-welche "sonstigen Erkenntnisse" hinzu kommen....
So einfach ist es wohl nicht. Sollten weitere Tatsachen bekannt sein zieht man wohl den Kürzeren.....
Interessantes Thema, mit dem ich mich bisher noch nicht so wirklich auseinander gesetzt habe. Aber an dieser Stelle ist jetzt erstmal für mich Schluss, "morgen" ist auch noch ein Tag![]()
Mein Anwalt hat mir einmal gesagt ... Macht jemand von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, ist es kaum möglich jemanden wegen Vorsatz zu verurteilen.