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Vorstellung / Frage zu Abstinenznachweisen außerhalb der Fragestellung

nasenbaer0815

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 92 kg
Alter: 37

Was ist passiert?
Tathergang: alkoholsiert Unfall, mehrere parkende Fahrzeuge, kein Personenschaden
Datum der Auffälligkeit: 20.12.2021
BAK: 2,56 ‰
Trinkbeginn: Tage zuvor – völliger Blackout
Trinkende: kurz vor Unfall – völliger Blackout bis
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 18:00 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Strafverfahren komplett abgeschlossen
Dauer der Sperrfrist: 20 Monate

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Ja, wurde beschlagnahmt
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nichts bekannt neben Thema "Alkohol"

Bundesland:
Baden-Württemberg

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: Nov. 2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: Ja (später ggf. Wechsel auf Haare)
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Aktuell: GGT/GOT/GPT: 19/16/18


Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja, schon vor drei Jahren
Selbsthilfegruppe (SHG): Aktuell nicht, da in offizieller Nachsorge
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: Ganztags ambulante Entwöhnungstherapie erfolgreich beendet

MPU
Datum: steht noch nicht fest
Welche Stelle (MPI): –
Schon bezahlt?: –
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: –
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: –

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Drogen etc.: Diverser BTM-Konsum bis vor einigen Jahren; bis vor kurzem Medikamentenmissbrauch (kein BTM, ohne Rezept)

________________________________________

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen:

möchte in den kommenden Tagen mein Abstinenzprogramm für Alkohol starten. Alkohol ist auch die einzige Substanz, in der es bei mir geht. Anderes ist auch der Füherscheinstelle nicht bekannt.

Nun folgende Situation, diskutiert mit meinem VP:
Da ich zur Abhängigkeit stehe und dies auch erwähnen werde, muss natürlich mein Entlassbericht eingesehen werden. Persönlich habe ich da kein Problem damit. Jedoch ist im Bereich "Vorgeschichte/Suchtverlauf" ebenfalls von sporadischem Amphetamin- und THC-Konsum bis vor etwa 10 Jahren die Rede. Zusätzlich findet auch noch ein Medikament Erwähnung, welches ich im Zeitraum von vor vier Jahren bis Anfang 2022 genommen habe. Das Medikament ist verschreibungspflichtig, jedoch kein BtM. Bezogen habe ich es frei über das Internet ohne Rezept.

Nun wird mir empfohlen, parallel zum EtG-Screening auch gleich noch das Stand-Drogen-Screening sowie ein solches für besagtes Medikament absolvieren. Dieses Vorhaben geht natürlich ins Geld, dies ist aber eher zweitrangig.
Interessant ist die Frage, ob ich mir damit u.U. ins Knie schießen könnte, wenn es auch gut gemeint war? Bekommt dadurch dann nicht widerrum die FSSt Informationen, die dort überhaupt nichts verloren haben?
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Wie erwähnt: Aktenkundig nur der Alkohol. Nie verkehrs-/strafrechtlich mit anderen Substanzen in Verbindung gekommen.

Aktuell bin ich etwas in der Zwickmühle. Will mich natürlich voll auf meinen VP verlassen können, jedoch denke ich, das eine Zweitmeinung nie schaden kann.
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Freue mich auf hilfreiche Antworten.

LG
 
Hallo nasenbaer,

willkommen im Forum.
Interessant ist die Frage, ob ich mir damit u.U. ins Knie schießen könnte, wenn es auch gut gemeint war? Bekommt dadurch dann nicht widerrum die FSSt Informationen, die dort überhaupt nichts verloren haben?
Ist die "Gefahr", dass die FSSt. diese Infos bekommt nicht sowieso da?
think.gif

Wenn du den Entlassungsbericht vorzeigst wird dies im Gutachten sehr wahrscheinlich Erwähnung finden und der SB deiner FSSt. würde dies dann auch zu lesen bekommen...
Ich schließe mich deinem VP an und würde zur Sicherheit die entsprechenden AN machen lassen, somit könntest du bei der MPU auch in allen Punkten offen und ehrlich antworten.
 
Ich kenne es von meiner stationären Therapie so, dass es einmal den ausführlichen Therapiebericht für die Renten-/Krankenkasse/Arzt gibt und einmal die Therapiebescheinigung, die lediglich den erfolgreichen Abschluss bestätigt.

Sprech einfach mit der Einrichtung, was Du von denen nach Abschluss bekommst bzw. bekommen kannst. Der ausführliche Therapiebericht geht im Grunde keinen was an, schon allein wegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten.
 
Hallo, erstmal danke für die Antworten.

@Nancy: Davon gehe ich aus, daher wäre eine Entkräftigung der Thematik von vorne herein nichts schlecht, wenn ich nicht vorhandenen Drogenkonsum gleich vom Tisch haben würde.

@Schotty: Aktuell habe ich nur den gesamten Bericht vorliegen, den "alle" bekommen – alles sehr ausführlich. Muss nochmal in der Klinik nachfragen, ob es eine Kurzfassung gibt.
Grundsätzlich hast du ja schon Recht. Ich 'muss' den Bericht theoretisch niemandem vorliegen. Wenn ich die Therapie jedoch erwähne, den Bericht hierzu zurückhalte, könnte dies eventuelle Zweifel beim GA hervorrufen... k. A. :rolleyes:

Hat jemand zufällig schon mal von solch einem Fall gehört, in dem die Kurzfassung gereicht hatte?
 
Wenn ich mich recht entsinne, hatten wir schon des öfteren solche Fälle bei denen die "Kurzfassung" ausgereicht hat und wenn ich Schotty richtig verstanden habe hat auch er nur den Abschlussbericht abgegeben...
 
Wenn ich die Therapie jedoch erwähne

Richtig, das ist der Unterschied. Wer in einer MPU eine Therapie erwähnt muss dies in der Regel durch einen entsprechenden Bericht nachweisen.

Zu einem Therapiebericht gehören bestimmte Mindestangaben. In einem Therapiebericht, der zu einer MPU eingereicht wird, werden natürlich zusätzlich die Angaben erwartet, die für die MPU interessant sind und auf die Betroffene sich berufen.
 
Okay, danke erstmal für die Antworten.

Wäre dann eine mögliche Option eventuell, ohne die Erwähnung der Therapie ins Rennen zu gehen? Soll heißen, ich bin alleine klargekommen und kann dementsprechend auch die geforderten 15 Monate AN vorweisen?
 
ich würde denen so wenig wie möglich Daten geben.
Dann lieber ne längere AB und als "Selbstheiler" antreten, als mit gesicherter Diagnose "Abhängigkeit". Das kriegst du dann lange Zeit nicht mehr aus der Akte.

Aber das ist nur meine Meinung, ich bin da nicht tief genug drin in der A1/A2 Diagnostik.
 
Üblicherweise gilt als Voraussetzung für Therapiebeginn ja eine abgeschlossene Entgiftung. Kannst du die belegen? Dann hast du zumindest eine "radikale" Massnahme vorzuweisen, dazu deine AN, das könnte ja ein Mittelweg sein.

Dennoch musst du dir im Klaren sein, dass bei der Promillezahl und deinem "fortgeschrittenen Alter" von einer gewissen Problematik und Festigung der Problematik ausgegangen wird. Da wirst du halt dagegen argumentieren und Inhalte liefern müssen, sonst wird es dünn.
 
@rüdscher:

Eine Entgiftzung kann ich nachweisen. Jedoch liegt diese knapp ein Jahr zurück und die Abstinenznachweise sollen erst jetzt beginnen. Macht IMHO wenig Sinn.

Kann man unterm Strich also festhalten, dass ich am sichersten fahre, wenn ich Klartext rede und die ambulante Entwöhnung erwähne? Dies würde natürlich beinhalten, dass der Therapiebericht gesehen wird. Angenommen ich teste auch auf Drogen etc. (außerhalb der Fragestellung), inwieweit würde es mir für die Zukunft nachteilig sein, wenn dies in den Akten der FsSt landet? Könnte diese wiederrum eine neue Fragestellung ins Leben rufen, über eben diese Substanzen über die ich vorsorglich schon die Abstinenz nachgewiesen habe?
 
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