Wann kann man ohne MPU nach einer Trunkenheitsfahrt (StGB 69a) erneut einen FS beantragen?

PPicasso73

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir ja noch einmal helfen. Ein Freund hat seinen FS 2009 abgeben müssen wegen Trunkenheit am Steuer. Wann kann er ihn OHNE MPU neu beantragen? 2025 (Überliegefrist) oder 2028 (Überliegefrist)? Ich verstehe den zweiten Eintrag nicht so recht. Keine MPU abzugeben ist doch sein gutes Recht. Wieso wird das noch einmal extra vermerkt?

Viele Grüße und Dank
Marc
 

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Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Ich gehe davon aus, das dein Freund damals einen Antrag auf Neuerteilung auf die Fahrerlaubnis gestellt hat und diesen nicht zurückgezogen hat. Damit wurde die ursprüngliche Tilgungsfrist unterbrochen. Er hat dann auch innerhalb der gesetzten Frist kein positives MPU-Gutachten beigebracht. Somit begann wieder eine neue Tilgungsfrist und er muß dann bis 2027 warten ohne eine MPU zu machen.

Hätte er damals keinen Antrag gestellt, wäre der Führerschein 2024 nach Antrag Neuerteilung ein paar Monate zuvor wieder ohne MPU in seinen Händen gewesen. Wenn er also keine MPU machen möchte, kann er ca. 3-6 Monate vor dem 26.11.27 wieder einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Überliegefrist spielt dabei keine Rolle.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Ich gehe davon aus, das dein Freund damals einen Antrag auf Neuerteilung auf die Fahrerlaubnis gestellt hat und diesen nicht zurückgezogen hat. Damit wurde die ursprüngliche Tilgungsfrist unterbrochen. Er hat dann auch innerhalb der gesetzten Frist kein positives MPU-Gutachten beigebracht. Somit begann wieder eine neue Tilgungsfrist und er muß dann bis 2027 warten ohne eine MPU zu machen.

Hätte er damals keinen Antrag gestellt, wäre der Führerschein 2024 nach Antrag Neuerteilung ein paar Monate zuvor wieder ohne MPU in seinen Händen gewesen. Wenn er also keine MPU machen möchte, kann er ca. 3-6 Monate vor dem 26.11.27 wieder einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Überliegefrist spielt dabei keine Rolle.
Danke für Deine Antwort.
 
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