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Was genau war in eurer FS-Akte enthalten, bevor sie zum MPI geschickt wurde?

War in eurer FS-Akte der Polizeibericht enthalten?

  • Ja

    Stimmen: 38 67,9%
  • Nein

    Stimmen: 18 32,1%

  • Umfrageteilnehmer
    56

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also, ich mach dann mal den Anfang. In meiner Akte lag lediglich der Strafbefehl - sonst nix.
 
In meiner Akte war Strafbefehl incl. Polizeibericht enthalten. Lediglich von der Blutentnahme im Krankenhaus stand nichts drinnen bzw. nicht genaür aufgeführt außer der BAK
Ansonsten noch der VZR Auszug und das polizeiliches Führungszeugnis
Gruß Pfohli
 
Bei mir war nur das Gerichtsurteil enthalten. Gegen den vorangegangenen Strafbefehl hatte ich Einspruch erhoben.
Keine weiteren Ermittlungsakten der Polizei.
Im Auszug aus dem VZR war nur die TF eingetragen...:zwinker0004:
 
Bei meiner ersten Einsichtnahme vor ca einem Jahr war sogar meine erste TF 1990 mit 0,6 Promille und Entzug nach DDR-Recht noch drin. Die zweite 1996 natürlich auch, damals 1,4 Promille aber wegen Wiederholungstat mit Entzug geahndet und MPU verlangt. Bei meiner neürlichen Einsichtnahme vor ca. 8 Wochen nur noch das letzte Delikt. An das MPI geht nach persönlicher Nachfrage nur die Information zum letzten Tatbestandstext.

Allerdings auch (Ich zitiere): " Die gesetzlichen Tilgungsfristen nach § 29 Abs. 5 StVG fanden Berücksichtigung."

Grüße capri
 
Strafbefehl, Polizeibericht, Arztbericht (Blutentnahme), Gerichtsurteil, Eintragungen VZR, Führungszeugnis
 
Wäre schön, wenn sich noch weitere User hier eintragen würden......:zwinker0004::smile:
 
also,bei mir war soweit alles drin,
- Strafbefehle, Polizeiberichte, Arztberichte (Blutentnahme), Gerichtsurteile, Führungszeugnisse,Untersuchung zur Fahreignung (nach der ersten Sperrfrist),
- Entgiftungszeiten,MPU-Untersuchungen (2 X ), ETG-Teste (11 X) , alle Unterlagen bzw. Belege von der Sucht-und Beratungsstelle,meine alte FE, Sehtest-Bescheinigung,Erste-Hilfe
- Bescheinigung, quasi jedes Schreiben im Zusammenhang mit der FSS .
Gruß Hartmut
 
Hallo,
in meiner Akte war nur das Gerichtsurteil. Hab mir davon eine Kopie gemacht und arbeite die wichtige Punkte ab.(Die mir der Sachbearbeiter ans Herz gelegt hat, 1 Sperrfrist, 2.Tathergang,
3. Promillewert)
 
Die Akte ist erst dann komplett, wenn ihr eür MPI benennen sollt ... für den Akteninhalt müsst ihr also diesen Zeitraum beachten !!!
 
Bei mir waren der Srafbefehl des Gerichtes, drei mit punktenbewertete Bußgeldgeschichten wegen zu schnell fahren
 
In meiner Akte waren
- Beschluss des Gerichtes über den FS Entzug,
- Urteil (hatte ich selbst der FSSt gesandt),
- alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Beantragung des neün FS (dh ärztl Gutachten, Sehtest, Antragsformular, Erste-Hilfe, etc.)
- Führungszeugnis,
- Schriftverkehr zwischen der FSSt und mir,
- zwei DIN A 5 große weiße Zettel mit meinen Strafen, ich vermute das waren die Strafbefehle

Die polizeiliche Ermittlungsakte war nicht drin.
 
-Anklage, Urteil von meiner TF, Amtsgericht
-Mitteilung Bewährungsaufschub Landgericht
-Auszug BZR und VZR
-Benachrichtigung von der Polizei das ich den FS freiwillig abgeben habe (kein Polizeibericht)
-Schriftverkehr Anwalt mit Amts- und Landgericht
 
In der Akte bei mir waren folgende Sachen:

Antrag der Widererteilung
Urteil
Auszug VZR : inhalt fahrl. Trunkenheitkeit im Verkehr ,0 Punkte
Auszug BZR : inhalt unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen sachlich zusammentreffend mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
Polizeibericht
Fragestellung der Behörde :
Von der Begutachtungsstelle für Fahreignung ist folgende Frage zu beantworten
liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr xxx zukünftig Amphetamin einnimmt.
 
Hallo,

- Bericht der Polizei zur TF
- ärztl Untersuchungsbogen
- Ergebnis der BAK-Untersuchung
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem früheren örtlichen Fahrerlaubnisregister (damals zuständige FsSt) über ggf. frühere Einträge (hatte ich keine) und die hinterlegten Führerscheine mit Fahrklassen
- Auszug VZR Flensburg
 
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