Was machen, wenn der Prüfer richtig schlecht war?

Locolo

Benutzer
Hallo Leute,

ich hab hier einen Fall, ein Betroffener erzählte mir soeben, dass er einen echt miesen MPU-Prüfer hatte.
Super arrogant, hat ihn kaum ausreden lassen und sich kaum für seine positiven Veränderungen interessiert und vieles gar nicht erfragt, was er hätte fragen sollen.

Abgesehen jetzt von diesem Fall: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten da jetzt was zu machen?
Der Prüfling hätte ja am Ende das Gesprächsprotokoll durchlesen dürfen, oder?
Kann er das jetzt noch nachholen?
Kann er sich bei der Stelle beschweren?

Danke vorab für eure Erfahrungsberichte!
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Klingt mir eher nach dem Klassiker eines schlecht oder gar nicht vorbereiteten Prüflings. Hier wären konkrete Details nötig, um zu sehen, ob da tatsächlich Reklamationsbedarf besteht. Am besten wäre es, "der Betroffene" meldet sich hier selbst an.
Übrigens: Was der Prüfer fragt, ist seine Sache, wenn es ihm dazu dient die Fragestellung hinreichend zu beantworten.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mal davon abgesehen dass ich Rodion absolut zustimme, möchte ich diese Frage noch beantworten:
Der Prüfling hätte ja am Ende das Gesprächsprotokoll durchlesen dürfen, oder?
Es ist wohl nicht bei allen MPI üblich dass das Protokoll durchgelesen werden kann. Meiner Erfahrung nach wird das z.B. bei der Avus so nicht gehandhabt...
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ich kann mich da bei der DEKRA auch nicht entsinnen daran. Kann aber sein, dass es eine mündliche zusammenfassung gab. Nicht ausreden lassen...kann auch bedeuten, dass der prüfling in geschwafel ausschweifte und der GA das abgebrochen hat
 

x100f

Benutzer
Es kommt durchaus vor, dass man einen absolut üblen Gutachter erwischen kann. Leider gibt es aber keine realistische Möglichkeit sich auch nur halbwegs dagegen zu wehren.
 

Kill

Stamm-User
Doch, ihr könnt z.B. bei der AVUS im Vorfeld eine Tonaufnahme des Gesprächs in Auftrag geben, kostenlos natürlich.

In wie weit das dann im Nachhinein ausgewertet werden kann ist mir gerade nicht ganz klar, aber ich bin mir fast sicher, dass diese Tonaufnahme dann dazu dient sich an die BAST zu wenden um sich gegen das Gutachten zu "wehren".

Du kannst dich aber auch ohne Tonaufnahme mit deinem Gutachten an die BAST wenden wenn du meinst, dass der Psychologe nicht entsprechend mit dir verfahren ist.
 

edvin

Benutzer
aber ich bin mir fast sicher, dass diese Tonaufnahme dann dazu dient sich an die BAST zu wenden um sich gegen das Gutachten zu "wehren".
Hallo Kill,
ich bin zwar Neu hier aber habe auf der BAST seite mehrfach gelesen,dass die für Beschwerden gegen die MPI gar nicht zuständig sind.Beschwerden können nur an die betroffene Begutachtungstelle bzw Begutachtungsstellenleiter/in gerichtet werden. man ist den Komplett ausgeliefert:smiley1084:
 
Zuletzt bearbeitet:

Kill

Stamm-User
Ja, das stimmt tatsächlich. Die Beschwerden gehen tatsächlich an die fachliche Leitung der Institute. Aber wenn es tatsächlich zu einem "falsch negativen" Ergebnis gekommen sein sollte, prüfen die es. Bei mir war es auf jeden Fall so und mein negatives Gutachten wurde nachträglich korrigiert. Zur Not muss man einen Anwalt einschalten und es mit dessen Hilfe versuchen.

Schwierige Angelegenheit, aber es kommt immer auf den Fall an.
 
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