Hallo liebes Forum,
ich habe bald (20.02.) meine MPU und habe eine doppelte Fragestellung der FSS erhalten. (Fahren ohne Fahrerlaubnis & Trunkenheit am Steuer).
Nun habe ich leider vergessen eine Akteneinsicht anzufordern (was sehr dumm ist), bis meine Führerscheinakte bei der zuständigen MPI war.
Ich weiß, dass die gerichtlichen Bescheide über das FoF und der TF in der Akte stehen, da dies ja die Basis für die Fragestellungen ist.
Ich habe zudem jedoch eine Verurteilung auf Bewährung aus dem Jahr 2018 (hat nichts mit Alkohol zu tun). Meine Frage ist nun, ob die Führerscheinstelle generell immer ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert und somit diese Tat auch in der Führerscheinakte steht? Ich habe bis heute den Führerschein nie gehabt - nur als zusätzliche Info.
In dem Fragebogen der MPI wird nach weiteren Vorstrafen gefragt. Da weiß ich nicht, ob ich diese Tat von mir aus reinschreiben soll oder lieber nicht.
Ich bin um jede Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße.
ich habe bald (20.02.) meine MPU und habe eine doppelte Fragestellung der FSS erhalten. (Fahren ohne Fahrerlaubnis & Trunkenheit am Steuer).
Nun habe ich leider vergessen eine Akteneinsicht anzufordern (was sehr dumm ist), bis meine Führerscheinakte bei der zuständigen MPI war.
Ich weiß, dass die gerichtlichen Bescheide über das FoF und der TF in der Akte stehen, da dies ja die Basis für die Fragestellungen ist.
Ich habe zudem jedoch eine Verurteilung auf Bewährung aus dem Jahr 2018 (hat nichts mit Alkohol zu tun). Meine Frage ist nun, ob die Führerscheinstelle generell immer ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert und somit diese Tat auch in der Führerscheinakte steht? Ich habe bis heute den Führerschein nie gehabt - nur als zusätzliche Info.
In dem Fragebogen der MPI wird nach weiteren Vorstrafen gefragt. Da weiß ich nicht, ob ich diese Tat von mir aus reinschreiben soll oder lieber nicht.
Ich bin um jede Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße.