Hallo, habe heute meinen Strafbefehl bekommen.
Die Fahrerlaubins wird ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Anzuwendende Vorschrift: §§69,69a StGB.
Mir wurde der Führerschein ja schon am 25.6.2019 abgenommen. Gilt das dann ab dem 25.6 ??wird mir die Zeit angerechnet??????
Oder gelten die 15 Monate Führerscheinentzug erst ab dann wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, also in 14 Tagen , falls ich keinen Einspruch einlege.
LG
Die Fahrerlaubins wird ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Anzuwendende Vorschrift: §§69,69a StGB.
Mir wurde der Führerschein ja schon am 25.6.2019 abgenommen. Gilt das dann ab dem 25.6 ??wird mir die Zeit angerechnet??????
Oder gelten die 15 Monate Führerscheinentzug erst ab dann wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, also in 14 Tagen , falls ich keinen Einspruch einlege.
LG