Wiedererteilung nach 15 Jahren

HugiD

Neuer Benutzer
Hallo Forumsgemeinde,

Person X wurde im Frühjahr 2008 nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,56 Promille der Führerschein, mit einer Sperrfrist von 9 Monaten eingezogen.
Nach 8 Monaten beantragte X die Wiedererteilung beim Straßenverkehrsamt.
Dieses teilte X mit das er eine MPU ablegen muss, da er im Jahre 2006 bereits eine Straftat unter Alkohohleinfluss (1,8 Promille) begannen hat.
X hat daraufhin keine MPU gemacht und auch den Antrag nicht zurückgenommen.
Im Jahr 2017 hat X erneut einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Diesmal verlangte das Straßenverkehrsamt erneut eine MPU und nach bestandener MPU eine erneute Fahrprüfung in Theorie und Praxis.
Aus Geldmangel nahm X den Antrag zurück.
Letztes Jahr hat X einen Auszug aus dem Fahreignungsregister angefordert.
Dort ist die Trunkenheitsfahrt von 2008 vermerkt und die Tilgung, bzw. Löschung des Eintrags für den April 2023 vorgesehen.
Wenn X im Mai 2023 erneut eine Wiedererteilung beantragt gibt es keinen Eintrag im FAER.
Muss X trotzdem mit einer MPU rechnen ?

Viele Grüße
HugiD


Verlinkungen aus dem Text entfernt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Servus @HugiD,
wenn 2006 bereits eine Straftat begangen wurde, muss ja zwischen TF1 und TF2 eine Wiedererteilung stattgefunden haben. Ab diesem Zeitpunkt begann die 10-jährige Tilgungsfrist zu laufen. Dann kam TF2. Nach damaligem Recht wurde dadurch die Tilgung von TF1 gehemmt. Da jedoch nach einer Übergangsfrist nunmehr ausschließlich neues Recht gilt, ist TF1 bereits getilgt worden. X gilt deshalb seitdem als Ersttäter und bleibt seitdem bereits mit TF2 unter 1,6%o von der MPU verschont. Mit Tilgung von TF2 hätte X als Nichttäter natürlich ebenso keine MPU zu befürchten.
X sollte mal wieder einen Antrag stellen ;-)
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
nichts für ungut....y hat vor lauter x einen schwindelanfall bekommen und hat nach z * x aufgehört zu lesen.
y gibt an x zu bedenken, dass wohl jeder aktive hier eine abgebrochene zacke in der krone hat. x muss also keine scham haben, ross und reiter zu nennen. ich hoffe ich spreche für i forenmitglieder, wobei i von 1 bis n läuft....
gehe also bitte zurück zu start....und formuliere deinen fall neu, so dass damit jemand was anfangen kann.....X bitte nur wenn jemand xaver heißt, oder wenn es niX zur zur sache tut. wir beschäftigen uns als (ehemalige) betroffene ausschließlich in unserer freizeit und interesse damit anderen zu helfen

i .... und n sind austauschbar
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Er hat in gewissem Umfang schon Recht. Es ist einfacher zu lesen, wenn X einen fiktiven Namen hätte. Aber Rübe gibt auf jeden Fall gerne provokative Antworten ;)
 
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