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Wiedererteilung nach 15 Jahren


Das dir Kopien der Akten zugeschickt werden ist nicht normal, in der Regel geschieht die Einsicht direkt bei der Führerscheinstelle.

Das die Akteneinsicht verwehrt wird, solange die Akte in Bearbeitung ist (in deinem Fall auf angeforderte Informationen gewartet wird) habe ich schon des öfteren gehört. Deshalb lautet die Empfehlung hier im Forum auch immer Akteneinsicht vor Anträgen zu fordern.
 
@Nancy meinst du nicht dass es auf eine Mpu hinausläuft ?
Ich habe folgende Email bekommen.

bezugnehmend auf Ihre Mail vom 12.06.2025 teile ich Ihnen mit, dass auch Strafakten von Delikten angefordert werden, die nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, da u. a. auch Ihre charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft werden muss.
 
Die erste Strafe mit der Verurteilung zur Haft hatte was mit btm zu tuhen.
Eins der Kriterien für eine Missbrauchsvermutung (D2) der Führerscheinstelle wäre beispielsweise ->
"Der Klient hat im Zusammenhang mit Drogenkonsum wiederholt bereits Probleme mit Polizei, Gerichten oder Behörden" (D2.1.-4)
Und dann hätten wir noch die V2: "Der Klient hat aufgrund verminderter Kontroll- oder Anpassungsfähigkeit vermehrt oder erheblich gegen verkehrs- und / oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen."

Also: ja, ich sehe da schon die Option auf eine MPU, möglicherweise sogar mit einer doppelten Fragestellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Flash,
zu deiner Frage:
ich habe einfach mal zusätzlich eine akteneinsight meiner Akte beantragt. Da bekam ich diese Email. Zitat:
ich bin gerade dabei Ihre Akte zu vervollständigen, indem ich die Strafakten von den Eintragungen in Ihrem Führungszeugnis angefordert habe. Sobald diese eingetroffen sind kann ich Ihnen eine Kopie Ihrer Fahrerlaubnisakte zukommen lassen.

Ist das normal ?
Ja, es ist normal, dass ein FZ bei einer Neuerteilung angefordert wird, und dass, wenn dieses Eintragungen enthält, die FSSt. daraufhin weitere Unterlagen der Strafakten einholt ist ebenfalls normal, da hierdurch erst ersichtlich wird ob es Zweifel an der Fahreignung geben muss.
@Nancy meinst du nicht dass es auf eine Mpu hinausläuft ?
Ich habe folgende Email bekommen.

bezugnehmend auf Ihre Mail vom 12.06.2025 teile ich Ihnen mit, dass auch Strafakten von Delikten angefordert werden, die nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, da u. a. auch Ihre charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft werden muss.
Hier wäre z.B. ein erhöhtes Aggressionspotenzial ein Grund um eine MPU anzuordnen (bspw. eine Schlägerei in der du jemanden verletzt hast, oder wenn du bei deinen Einbrüchen jemanden bedroht oder verletzt hättest, oder du erheblichen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet hättest z.B. bei der Verhaftung). Ich gehe davon aus, dass bei dir nichts davon zutrifft, oder?
"Der Klient hat im Zusammenhang mit Drogenkonsum wiederholt bereits Probleme mit Polizei, Gerichten oder Behörden" (D2.1.-4)
Dies gilt ja nur in dem Fall dass das Delikt bzgl. des Drogenkonsums noch verwertbar ist. Lt. Flash ist dieses Delikt aber bereits getilgt.
Ich wurde vor 15 Jahren beim fahren unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetamin angehalten und musste meinen Führerschein abgegeben. Jetzt sind alle Einträge beim kba getilgt
Ich sehe von daher keinen Grund für eine MPU-Anordnung. Ausschließen kann man es im Endeffekt natürlich nie, da wir nicht wissen, ob die FSSt. über weitere Informationen verfügt die wir hier nicht kennen...
 
@Nancy Guten Morgen, das Ding ist ja folgendes die Taten stehen ja alle in meinem Führungszeugnis. Die Haftstrafe darf nur nicht mehr in meine Führerscheinakte übernommen werden, da diese ja schon vor knapp 12 Jahren verurteilt wurde. Ich hoffe einfach nur dass es irgendwie klappt.
Ich habe zwei unterschiedliche Anwälte für Führerscheinangelegenheiten kontaktiert. Der eine sagte es spielt keine Rolle so lange die Straftaten keinen Bezug zum Straßenverkehr haben. Der andere sagte das komplette Gegenteil. Bin echt komplett verwirrt.
Ich hoffe einfach wenn es eine Mpu sein muss. Dann ohne Abstinenznachweise. Ich konsumieren seit Jahren nicht mehr und habe diese Zeit hinter mir gelassen. Das würde auch komplett meinen finanziellen und Zeitrahmen sprengen/
 
Falls eine MPU gefordert wird sehe ich eine rein verkehrs- und strafrechtliche Fragestellung. Die fallen in den Beurteilungskriterien 4. Auflage (BUK4) zusammen unter die V-Hypothesen: B.4 Kriterien und Indikatoren zu den V-Hypothesen (Verkehrsauffälligkeit und Straftaten).

Dort heißt es unter anderem:

Für die Beurteilung der Fahreignung spielen auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs eine wesentliche Rolle, da der enge Zusammenhang zwischen allgemeiner Kriminalität und Verkehrsdelinquenz als wissenschaftlich gesichert gelten kann.

Straftaten sind für die Fahreignung relevant, wenn sie sich

a) direkt gegen Personen richten (Mord, Entführung, Vergewaltigung, Raub, Körperverletzung) richteten

oder

b) andere Straftaten, die aber wiederholt ausgeführt wurden und deren Bestrafung (Nachteile für den Täter) keine Besserung brachten.

Du würdest in die letztere Kategorie fallen.

In dem Fall werden keine Abstinenznachweise erwartet.

Was aber nicht heißt, das du die MPU ohne fremde Hilfe bestehen kannst. Im Regelfall (wie es so schön heißt) wird eine "fachliche, zumeist verkehrspsychologische Unterstützung" gefordert. Diese Unterstützung ist zeitintensiv, also nicht in ein, zwei Monaten erledigt. Über die Unterstützung und die damit verbundenen Entwicklungen und Erfolge solltest du einen Bericht vorlegen können.

"In der Regel" ist ein Rechtsbegriff. Er lässt Ausnahmen zu, die dann aber begründet werden müssen. Wenn du dich als Ausnahme siehst und der Gutachter das akzeptieren soll musst du ihm also die dafür notwendigen Informationen liefern. Ein Recht darauf, eine der Ausnahmen sein zu wollen, gibt es nicht. Der Gutachter muss von einem normalen Fall ausgehen, der externe fachlich qualifizierte Hilfe benötigt.

Ob deine Straftaten für eine MPU "ausreichen" kann ich nicht beurteilen. Einerseits liegen die teilweise schon lange zurück, andererseits lagen zwischen den Verurteilungen mehrere Jahre. Bei einer möglichen MPU wird auch ein Thema sein, das hinter deinen Verurteilungen noch viele unentdeckte Straftaten stecken. Du solltest dir also überlegen wie du damit umgehen willst.
 
Also ganz im Ernst das ist doch der reinste Schwachsinn so eine Mpu anzuordnen. Was meinen die denn das ich mich in ein Auto setze und Leute platt fahre. Natürlich habe ich aus meinen persönlichen Problemen gelernt sonst säße ich doch längst wieder in der jva. Kann ja verstehen dass wenn jemand sämtliche Straftaten im Straßenverkehr begeht oder kfz für seine Begehung benutzt sowas angeordnet werden muss. Aber wegen sowas
 
Also ganz im Ernst das ist doch der reinste Schwachsinn so eine Mpu anzuordnen.

Nein.

Bei der MPU geht es nicht um deine Straftaten, die sind abgehandelt und damit erledigt.

Wobei deine MPU überhaupt noch nicht feststeht. Meine Erläuterungen betreffen nur den Fall, das von dir eine MPU gefordert wird.

Bei der MPU Verkehrs- und Strafrecht geht es um dich, um deinen rücksichtslosen Egoismus. Durch deine Straftaten hast du gezeigt, das dir die Schicksale anderer Menschen vollkommen egal sind, solange du nur deine Bedürfnisse befriedigen kannst.

Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das du dich auch im Straßenverkehr rücksichtslos verhältst. Dabei geht es nicht darum das und ob du Unfälle vorsätzlich herbeiführen willst, sondern das durch deine Fahrweise die Unfallwahrscheinlichkeit über das hinzunehmende Maß gesteigert ist.

Natürlich habe ich aus meinen persönlichen Problemen gelernt sonst säße ich doch längst wieder in der jva.

Das stimmt nicht. Wie bereits mehrfach geschrieben lagen zwischen deinen Verurteilungen immer mehrere Jahre. Das du zwischen deinen Verurteilungen zusätzliche Straftaten begangen hast, die dir nicht zugeordnet werden konnten, ist äußerst wahrscheinlich. Ob du nach deiner letzten Verurteilung weitere Straftaten begangen hast weißt nur du.
 
Guten Morgen, danke für eure Nachrichten. Ich bin echt gespannt was raus kommt. Ich weiß ich habe echt richtig scheiße gebaut in meiner Vergangenheit auf die ich absolut nicht stolz bin. Aber ich habe aus dieser ganzen scheiße gelernt und kann diese Zeit leider nicht ungeschehen machen. Ich bin Vater geworden, gehe arbeiten und führe ein normales Leben.
Bin echt mehr als gespannt was bei meiner Sache raus kommt.
 
Das sind wir auch. Bitte halte uns auf dem Laufenden... :smiley138:
 
Das kommt ganz auf die Auslastung der Behörde an, mit einigen Wochen kann man da aber ganz sicher locker rechnen...
 
Guten Morgen, es fängt jetzt die 5te Woche an. Meint ihr es macht Sinn einfach mal bei der Führerscheinstelle anzurufen und nachzufragen wie der Bearbeitungsstand ist ?
 
Hallo zusammen, ich habe nochmal eine Frage an euch. Ich habe die Information zugetragen bekommen dass die Führerscheinstelle trotz der 11 Jahre die die Therapie nach paragraph 35 nun her ist aus diesem Grund eine MPU fordern kann aufgrund der Suchtproblematik. Zudem wurde mir gesagt selbst wenn ich den Antrag zurück ziehe und die Strafakten aktenkundig sind, ist das ganze mit der Neuerteilung aktenkundig und ich komme um die Mpu nicht drum. Zumal dann die Tilgungszeit wieder von vorn beginnt. Was ist denn nun mit den Informationen ? Bin echt so langsam komplett verwirrt. Kann mir jemand helfen ?
 
Es ist zwar genau geregelt, welche Daten wie lange gespeichert werden müssen / dürfen und die Führerscheinstellen halten sich auch daran.

Für Außenstehende ist das aber nicht immer nachvollziehbar.

Es gibt Daten, die nach bestimmten Zeiten gelöscht werden. Wobei sich die Zeiten ändern können, wenn zum Beispiel bestimmte Einträge hinzukommen.

Andere Daten bleiben "lebenslänglich" gespeichert. Zum Beispiel ob man im Besitz eines Führerscheins ist / war. Oder ob eine Sehhilfepflicht besteht. Oder ob bei Betroffenen Bluthochdruck besteht. Dabei gibt es natürlich wieder Ausnahmen: Wenn sich die Sehkraft nach einer Operation dauerhaft bessert kann der Eintrag gelöscht werden. Aber halt nicht einfach durch Zeitablauf.

Ob und wann bei dir Einträge gelöscht werden müssen kann ich wahrscheinlich nicht mal beurteilen, wenn ich deine Akten kenne. Wiederum mit Ausnahmen, die regelmäßig auftauchen und immer wieder Forenthemen sind.
 
Was ist wenn ich eine Aufforderung zur Mpu bekomme ? Kann ich meinen Antrag dann zurück ziehen und es gibt keinen Eintrag darüber ?
 
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