Hallo Zusammen,
erst einmal allen ein gutes und gesundes neues Jahr! Ich hoffe ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen.
Mein Name ist Stefan, ich bin 35 Jahre alt und komme aus der Nähe von Stuttgart. Da demnächst meine 2te MPU ansteht (27.01.2020) möchte ich euch gerne um Unterstützung bitten. Ich habe mir nach meiner letzten Trunkenheitsfahrt am 07.04.2017 bewusst die Zeit genommen um alles aufzuarbeiten und ich muss sagen, dass ich erneut erwischt wurde, war das beste was mir passieren konnte. Es ist mir äußert bewusst geworden wir gezielt ich den Alkohol eingesetzt habe, um eigene Schwächen zu kompensieren bzw. zu überspielen. Gepaart mit einer erhöhten Selbstüberschätzung das ich alles im Griff habe kam es wie es kommen musste. Mehr dazu aber später.
Erst einmal die groben Eckdaten, falls Ihr weitere Informationen benötigt bitte kurze Info. Den "großen" Fragebogen stelle ich auch bald ein, aber heute geht es mit unseren kleinen in den Zoo
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Gewicht: 88 kg
Alter: 35 Jahre
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.04.2017, 21:10 Uhr
BAK: 1,03
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 21:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 21:45 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ordnungswidrigkeit, 500€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Dauer der Sperrfrist: keine
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigten Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE Klassen ABE) in Frage stellen?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 07.04.2017
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, 10 Nachweise alle negativ (21.08.2017, 05.12.2017, 09.03.2018, 12.06.2018, 13.09.2018, 04.12.2018, 05.03.2019, 04.06.2019, 03.09.2019, 05.12.2019)
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja, aber nur einmalig, Blaues Kreuz
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja seit April 2017. Ausbildung: zertifizierter Kraftfahreignungsberater, Suchtberater, psychologischer Berater für Verkehrspsychologie und das wichtigste für mich, ich fühle mich sehr wohl und kann mich komplett öffnen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein
MPU
Datum: 27.01.2020
Welche Stelle (MPI): PIMA Stuttgart
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt? Ja am 06.08.2013
Wer hat das Gutachten gesehen? FSST, liegt auch in der Führerscheinakte
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
V. Zusammenfassung und Beantwortung der Fragestellung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ergab zu allen Fragestellungen der Behörde keine Befunde mehr, die sich noch als Argument für Bedenken an der Fahreignung interpretieren lassen. Es ist davon auszugehen, dass die anzunehmende erhöhte Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn XXX nicht mehr besteht.
Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellungen:
Es ist nicht zu erwarten, dass Hr. XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 infrage stellen.
Es ist trotz auf der Grund der aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tatmerheit mit Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort) entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht, dass Herr XXX auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche/strafrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung verstoßen wird.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Stefan
erst einmal allen ein gutes und gesundes neues Jahr! Ich hoffe ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen.
Mein Name ist Stefan, ich bin 35 Jahre alt und komme aus der Nähe von Stuttgart. Da demnächst meine 2te MPU ansteht (27.01.2020) möchte ich euch gerne um Unterstützung bitten. Ich habe mir nach meiner letzten Trunkenheitsfahrt am 07.04.2017 bewusst die Zeit genommen um alles aufzuarbeiten und ich muss sagen, dass ich erneut erwischt wurde, war das beste was mir passieren konnte. Es ist mir äußert bewusst geworden wir gezielt ich den Alkohol eingesetzt habe, um eigene Schwächen zu kompensieren bzw. zu überspielen. Gepaart mit einer erhöhten Selbstüberschätzung das ich alles im Griff habe kam es wie es kommen musste. Mehr dazu aber später.
Erst einmal die groben Eckdaten, falls Ihr weitere Informationen benötigt bitte kurze Info. Den "großen" Fragebogen stelle ich auch bald ein, aber heute geht es mit unseren kleinen in den Zoo
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Gewicht: 88 kg
Alter: 35 Jahre
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.04.2017, 21:10 Uhr
BAK: 1,03
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 21:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 21:45 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ordnungswidrigkeit, 500€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Dauer der Sperrfrist: keine
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig ein (Kraft-) Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigten Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE Klassen ABE) in Frage stellen?
Bundesland: Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 07.04.2017
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, 10 Nachweise alle negativ (21.08.2017, 05.12.2017, 09.03.2018, 12.06.2018, 13.09.2018, 04.12.2018, 05.03.2019, 04.06.2019, 03.09.2019, 05.12.2019)
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Ja
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja, aber nur einmalig, Blaues Kreuz
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja seit April 2017. Ausbildung: zertifizierter Kraftfahreignungsberater, Suchtberater, psychologischer Berater für Verkehrspsychologie und das wichtigste für mich, ich fühle mich sehr wohl und kann mich komplett öffnen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Nein
MPU
Datum: 27.01.2020
Welche Stelle (MPI): PIMA Stuttgart
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt? Ja am 06.08.2013
Wer hat das Gutachten gesehen? FSST, liegt auch in der Führerscheinakte
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
V. Zusammenfassung und Beantwortung der Fragestellung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ergab zu allen Fragestellungen der Behörde keine Befunde mehr, die sich noch als Argument für Bedenken an der Fahreignung interpretieren lassen. Es ist davon auszugehen, dass die anzunehmende erhöhte Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn XXX nicht mehr besteht.
Daraus ergibt sich folgende Beantwortung der Fragestellungen:
Es ist nicht zu erwarten, dass Hr. XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 infrage stellen.
Es ist trotz auf der Grund der aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit Straßenverkehrsgefährdung in Tatmehrheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tatmerheit mit Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort) entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht, dass Herr XXX auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche/strafrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung verstoßen wird.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
- 08.02.2010 / 0,97 Promille Ordnungswidrigkeit
- 11.02.2011 / 1,71 Promille Straftat, abgehandelt mit Strafbefehl, Sperrfrist 12 Monate
- Drauf folgt die erste MPU 06.08.2013 positiv mit 15 Monate Abstinenzbescheinigung, Führerschein wiedererteilt
- 07.04.2017 / 1,03 Promille Ordnungswidrigkeit
- 27.01.2020 ist die 2te MPU geplant
Stefan