Wiederholungstäter fahrrad Promille Anzahl offen

Hans24

Stamm-User
Guten Tag, ich habe folgendes Problem ich bin am Sonntag Nacht auf dem fahrrad angehalten worden, die polizei hat mich direkt mit zur blutabnahme genommen!
Laut meinen Berechnungen müsste ich auf einen Wert von unter 1,6promille kommen
Ich habe folgendes getrunken (6*0,4l Bier +2*0,5l Bier + 8* normale asbach cola Mischungen 0,2cl) trinkdauer 14:00-0:2 Uhr
Uhrzeit der Blutentname 04:05uhr!
Da ich 2019 schonmal mit Alkohol im Auto 2,1 Promille auffällig geworden bin .
Mpu 2020 bestanden, habe dem gutachter gesagt das ich nicht mehr trinke!

Würde mich gerne mal interessieren was so auf mich zukommt!
Muß ich zur mpu?
Darf ich meinen Führerschein erstmal behalten!
Den FB Fülle ich zu einem späteren Zeitpunkt aus
Du bist WhT, das heißt, für mich MPU.
Höhe spielt erst mal eine untergeordnete Rolle, schwerwiegender in deinem Fall sehe ich den WHT.
Wenn du schon beim Pusten 1,6 hattest, eher nicht weniger.
Ich will dir jetzt nicht einreden.
Besuch bei einer Suchtberatung.
Liebäugel mal, mit einer TH,6-8-12-15 Wochen?
Wenn sie dir das vorschlagen und du nimmst das an, starte mit dem niedrigsten Wert, verlängern kannst du während der TH.
Denn wenn du abbrichst, steht das nachher in deinem Schlussbericht.
TH kann sehr unterschiedlich sein. Wird aber positiv bei der MPU gesehen.
Je kürzer, desto eher kannst du im Anschluss ein Abstinenzprogramm angehen.1 Jahr....?
Zeitnah würde ich auf jeden Fall eine SHG empfehlen. Mit Bescheinigung.
VP dann, wenn du einen Überblick hast.
ich bin mir da der rechtlichen Grundlage nicht ganz sicher, warum ihr Christoph als WHT klassifiziert, sofern er unter 1,6 bleibt?
Straftatbestand gilt erst ab diesem Wert, sofern keine Ausfallerscheinungen mit Unfall in der Strafakte steht.
Diese Expertise sollte geklärt werden.
WHT bist du schon bei geringen mengen Alkohol, was schon ausreicht das von dir eine MPU verlangt werden kann. Und nicht erst ab 1,6.
 

Christoph585

Benutzer
Was bedeutet jetzt TH genau?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Hans24

Stamm-User
Die Folgen für Wiederholungstäter gelten auch für Radfahrer. Von daher ist die MPU ziemlich sicher, auch wenn du unter 1,6 Promille bleibst.

Bei der MPU wirst du erklären müssen, warum dein Sicherheitsnetz nicht funktioniert hat und was du dir jetzt überlegt hast, um zukünftige Alkoholfahrten zu vermeiden.
Kann dir sogar als Fußgänger passieren, wenn du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, und die Polizei involviert war.
 

dontdrinkanddrive

Neuer Benutzer
Sofern du ein Fahrrad mit 1.6 Promille BAK oder mehr fährst, giltst du als absolut fahruntüchtig - die Folge ist zwingend eine MPU, unabhängig davon, ob du Erst- oder Wiederholungstäter bist.

Fährst du ein Fahrrad mit 0.3 - 1.59 Promille und zeigst dabei akoholbedingte Ausfallerscheinungen liegt ebenso eine Straftat in Form einer relativen Fahruntüchtigkeit vor.
Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen können sowohl in der Person selbst (Lallen, Torkeln, Aggressivität, etc.) als auch in der Fahrweise (keine Handzeichen, Schlangenlinien, etc.) liegen.

Bei der relativen Fahruntüchtigkeit spielt die BAK die wichtigste Beweisrolle, d.h. je höher die BAK, desto niedrigere Anforderungen werden an etwaige Ausfallerscheinungen gestellt.

Bei einer AAK von 1.6 wird deine BAK wohl irgendwo zwischen 1.3 bis 1.9 liegen. Demnach müssten nur niedrige Ausfallerscheinungen vorliegen, um eine relative Fahruntüchtigkeit begründen.

Sollte dich ein Gericht (in Form eines Strafbefehls) also entweder wg. einer relativen (unter 1.6 BAK m. Ausfallerscheinungen) oder gar absoluten (über 1.6 BAK) Fahruntüchtigkeit verurteilen, wird die FSST darüber informiert und in deinem Fall eine erneute MPU anordnen (bei einer relativen, weil du Wiederholungstäter bist, und bei einer absoluten ohnehin).

Sollte hingegen keine Straftat vorliegen, weil du unter 1.6 Promille liegst und dir keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können, kann dennoch eine Meldung an die FSST erfolgen und eine weitere MPU angeordnet werden.

Die BAK kann bei der zuständigen Polizeistelle erfragt werden. Die dir genannten 4 Wochen sind überaus lang, aber möglich. Im Durchschnitt dauert es eher 10-14 Tage, bis ein Ergebnis feststeht.

Jetzt kannst du erstmal nur abwarten, bis die BAK feststeht und dann schaut man weiter. Nichtsdestotrotz würde ich an deiner Stelle bereits jetzt den Alkoholkonsum vollständig einstellen.
 
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Christoph585

Benutzer
Guten Tag, ich habe folgendes Problem ich bin am Sonntag Nacht auf dem fahrrad angehalten worden, die polizei hat mich direkt mit zur blutabnahme genommen!
Laut meinen Berechnungen müsste ich auf einen Wert von unter 1,6promille kommen
Ich habe folgendes getrunken (6*0,4l Bier +2*0,5l Bier + 8* normale asbach cola Mischungen 0,2cl) trinkdauer 14:00-0:2 Uhr
Uhrzeit der Blutentname 04:05uhr!
Da ich 2019 schonmal mit Alkohol im Auto 2,1 Promille auffällig geworden bin .
Mpu 2020 bestanden, habe dem gutachter gesagt das ich nicht mehr trinke!

Würde mich gerne mal interessieren was so auf mich zukommt!
Muß ich zur mpu?
Darf ich meinen Führerschein erstmal behalten!
Den FB Fülle ich zu einem späteren Zeitpunkt aus
Mittlerweile ist bei mir alles durch, ich habe den starfbefehl bekommen, und die ffst hat sich auch schon gemeldet und mir eine Frist bis ende Mai. 2023 gesetzt!
Meine Promille Zahl lag bei 1,8.
Ich lebe seid meiner trunkenheitsfahrt Abstinenz habe allerdings erst 2 Haar Analysen gehabt, bei eine VP bin ich auch schon (da war ich das letzte mal auch schon), habe auch kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufgenommen.
Ist es möglich die mpu auch mit 6 Monaten Abstinenznachweisen zu bestehen?
 

Bibob123

Benutzer
Hi Christoph, darf ich fragen wann du deinen Strafbefehl bekommen hast und wann die Mitteilung von der Fsst?
Wurdest du "verurteilt"?

Grüße
 

Bibob123

Benutzer
Dank dir, ich befinde mich in einer ähnlichen Lage.
Wann ist denn die 3. HA geplant? Ich würde an deiner Stelle mit den 2 oder 3 Belegen zur Fsst gehen und um Fristverlängerung bitten, damit du die 12 Monate Abstinenz belegen kannst. Ein Versuch wäre es wert oder? Falls du Nachweise über Suchtberatung o.ä. hast würde ich das ebenfalls mitnehmen. Ich persönlich sogar meine Leberwerte, da ich lieber zu viel als zu wenig dabei hätte

Edit: Vll stellt dir dein VP eine Bescheinigung aus (2-Zeiler), dass du aktuell bei ihm in "Therapie" bist. Dann könntest du das auch der Fsst vorlegen, denn erzählen kann man ja bekanntlich viel
 
Zuletzt bearbeitet:

Christoph585

Benutzer
Ich habe bei der ffst schon angerufen eine Fristverlängerung ist nicht möglich da ich die fahrerlaubnis noch besitze...
Dann bist du quasi auch wiederholungstäter?
 

Bibob123

Benutzer
Achso schade, mal sehen was die erfahrenen User noch für Ratschläge haben. Wie gesagt ich versuche nur Tips zu geben, mein bisheriges Wissen und die geringe Erfahrung rund ums Thema MPU lassen nicht mehr als Tips zu

Nein ich bin Ersttäter auf dem Rad, mit ähnlichem Fall meinte ich den Zeitpunkt deiner 2. TF und eben dass wir beide betrunken Rad gefahren sind.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ist es möglich die mpu auch mit 6 Monaten Abstinenznachweisen zu bestehen?
Da würde ich dir ein klares NEIN geben.

Du hast selbst geschildert, dass du bereits eine MPU mit über 2o/oo gemacht hast, damals mit AB in die MPU gegangen bist.
Spätestens jetzt, es lagen 2 Jahre zwischen MPU und neuerlicher TF, wirst wieder mit knapp unter 2 erwischt.
Ich hatte es zu Anfang in diesem Thread schonmal geschrieben, du wirst was drauflegen müssen.
Damals bist mit AB reingegangen, jetzt willst erklären, warum es besser klappen soll, mit nur 6 Monaten Nachweisen?
Ich sehe absolut die 12 Monate als Minimum, wenn die neuen BUK greifen locker 15-18 Monate.

Trotz allem sehe ich aber auch, dass du in Sachen Strategie nichts nachlegen konntest. Du wirst für die MPU was in der Hand haben müssen, was über das letzte Mal hinausgeht.

Ich habe auch zu Anfang dieses Threads mal einen dezenten Hinweis platziert, dass du dein Trinkverhalten insgesamt reflektieren solltest - auch mal ehrlich zu dir selbst in Richtung Abhängigkeit sein solltest. Was sagt die Suchtberatungsstelle zu dir?
 

Christoph585

Benutzer
Die suchtberatzngsstelle sagt zu mir das ich eine erhöhte alkoholgefährdung habe, eine sucht Problematik sehen die nicht bei mir.
Da ich fahren und trinken absolut nicht trennen kann, werde ich auch überhaupt keinen Alkohol mehr trinken und anschließend noch eine entwöhnungstherapie machen.
Mein VP meinte das Psychologie bekommen wir in den 6 Monaten hin, aber es könnte sein das die Abstinenznachweise nicht langen,
Desweiteren meinte er es dadurch das es beim 2ten mal mit dem fahrrad war und nicht mit dem auto könnte es auch reichen.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Da ich fahren und trinken absolut nicht trennen kann, werde ich auch überhaupt keinen Alkohol mehr trinken und anschließend noch eine entwöhnungstherapie machen.
Ok, das klingt jetzt erst mal ganz gut und mutig, aber:
- was meinst du mit "anschliessend" - warum nicht jetzt, und dann deine AB leben?
- warum genau willst du die Therapie machen? Wegen deinem Führerschein?
Noch ist mir dein Ansatz nicht 100%ig greifbar...
 

Christoph585

Benutzer
Die Therapie möchte ich für mich machen, um konsequent auf Alkohol zu verzichten,und für mich quasi als kompletter Neuanfang für mein Leben.
Ich habe mir jetzt einen Freundeskreis aufgebaut in dem Alkohol eine sehr untergeordnete Rolle spielt, und die Leute nehmen da auch Rücksicht auf mich d.h sie versuchen in meiner Gegenwart nicht bis zur bessingslosgkeit zu betrinken.
Wo ich mir bisher noch richtig viele Gedanken mache und auf keinen grünen Zweig komme sind die Rückfallstrategien.
Evtl könnte ich da ein paar Denkanstöße noch gut gebrauchen.
Wie gesagt mein Problem ist das ich bei der ersten mpu schon Abstinenz angegeben habe. Die Gründe für den Rückfall habe ich schon erarbeitet
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Die Therapie möchte ich für mich machen, um konsequent auf Alkohol zu verzichten,und für mich quasi als kompletter Neuanfang für mein Leben.
Das ist eine gute Entscheidung! Zieh das so durch!

die Leute nehmen da auch Rücksicht auf mich d.h sie versuchen in meiner Gegenwart nicht bis zur bessingslosgkeit zu betrinken.
Naja, das klingt aber trotzdem nach einem durchaus trinkfreudigen Freundeskreis, das darfst du gerne nochmal kritisch für dich bewerten...

Wo ich mir bisher noch richtig viele Gedanken mache und auf keinen grünen Zweig komme sind die Rückfallstrategien.
Evtl könnte ich da ein paar Denkanstöße noch gut gebrauchen.
Das hängt unmittelbar mit deinen Trinkmotiven zusammen. Beides arbeitest du in einer Therapie heraus und bekommst da viele Tips und Anregungen.

Wie gesagt mein Problem ist das ich bei der ersten mpu schon Abstinenz angegeben habe. Die Gründe für den Rückfall habe ich schon erarbeitet
Exakt, da wirst du mehr brauchen, zB eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnung.
Typischerweise macht man eine Entwöhnung aus einer Form der Abhängigkeit heraus, da könnte also der Therapeut zu einer anderen Diagnose kommen, als die Suchtberatung.
Damit wäre dann auch kein vermindertes Trennvermögen mehr im Raum, sondern tatsächlich die Diagnose der Abhängigkeit, somit nach den alten BUK minimum 12 Monate Abstinenzbelege.

Was meinst du ist mutig?
Das ich nach 6monaten die mpu machen will
Nein, das ist eher unsinnig.
Mit mutig meinte ich die die Entscheidung, eine Entwöhnung zu machen.
Du solltest aber auch nach einer Entwöhnung noch genug Vorlauf haben zur MPU, um dein neues Leben gefestigt zu haben.
 
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