Wiederholungstäter mit 1,29 Promille

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Moin @Georg, laut den aktuellen Beurteilungskriterien ist unter Punkt 15 bei A1 (Alkoholabhängig) zu finden:
"Wird AB ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung eingehalten, liegt ein dem Problem angemessener, idR nennenswert länger als ein Jahr währender, nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor. Vor dem Zeitpunkt der Untersuchung sind mind. 15 Monate AB belegt."
Es ist daher nicht unmöglich.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Ich bin darin kein Spezialist; bin selbst aber als WHT mit A2 ins Rennen gegangen.

Eine eigene Einschätzung als "alkoholabhängig" reicht aber übrigens noch nicht aus, in A1 eingestuft zu werden. Entweder es ist fremddiagnostisch eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden (Arzt, Suchtberatung) oder der Gutachter selbst nimmt eine Einstufung vor. Dafür prüft er dann die ICD 10 bzw DSM V-Kriterien, wovon eine bestimmte Anzahl innerhalb von 12 Monaten zusammen vorhanden gewesen sein müssen.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer

Alkoholabhängigkeit​

Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn durch suchttherapeutische Einrichtungen die klinische Diagnose Abhängigkeit gestellt wurde, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde. Es kann auch sein, dass bei der Begutachtung eine entsprechende Feststellung getroffen werden muss, weil innerhalb der letzten zwölf Monate entsprechende Befunde vorgelegen haben. Bei einer Alkoholabhängigkeit soll festgestellt werden können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat.

Von einer angemessenen Problembewältigung kann ausgegangen werden, wenn eine nachvollziehbare Abstinenz von Alkohol besteht und die Alkoholabhängigkeit mit ihrer zu Grunde liegenden Problematik – in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung – aufgearbeitet wurde. Dabei ist es wichtig, dass Sie konsequent auf alkoholhaltige Getränke und Speisen verzichten. Auch sollten Sie Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen Ihres Abstinenzentschlusses machen können.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Georg, ich habe vor kurzem meine MPU trotz Alkoholabhängigkeit bestanden, auch ohne Therapie.
Allerdings hatte ich auch eine Abstinenz von 3,5 Jahren nachgewiesen.
Wenn das Gesamtbild passt, denke ich kannst du es schaffen.
 

Tara

Benutzer
Ich habe auch auch meine MPU vor 2 Wochen ohne Therapie bestanden und hatte 15 Monate AB. In der BUK steht ja auch in begründeten Außnahmefällen ist dies möglich.

Als Abhängiger auf Alkoholmißbrauch zu gehen um dann die MPU zu bestehen ist absoluter Quatsch. Es existiert eine Akte über den Probanten und u.U. ist die Alkoholabhängigkeit auch bekannt.

Das ist einfach daher gesagt und völliger Unsinn. Da müsste man schon einen konkreten Fall wissen und um was es genau da geht.

Aber um deine Ursprungsfrage zu beantworten: ja, man kann als Abhängige/r auch ohne Therapie eine MPU bestehen.
 
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