Moin @Georg, laut den aktuellen Beurteilungskriterien ist unter Punkt 15 bei A1 (Alkoholabhängig) zu finden:
"Wird AB ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung eingehalten, liegt ein dem Problem angemessener, idR nennenswert länger als ein Jahr währender, nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor. Vor dem Zeitpunkt der Untersuchung sind mind. 15 Monate AB belegt."
Es ist daher nicht unmöglich.
"Wird AB ohne vorherige Entwöhnungsbehandlung eingehalten, liegt ein dem Problem angemessener, idR nennenswert länger als ein Jahr währender, nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor. Vor dem Zeitpunkt der Untersuchung sind mind. 15 Monate AB belegt."
Es ist daher nicht unmöglich.