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Wiederholungstäterin

Ach Okay, mindestens 18Monate! Dann hatte ich mich falsch Informiert.. Ich hatte hier nur öfter bei Wiederholungstätern etwas von 15Monaten gelesen. Das wird auch Individuell sein, denke ich.
Nö, individuell würde ich nicht sagen.
Es gibt ein Nord-, Südgefälle und sicher auch mal einen Ausschlag nach oben oder unten, aber im Durchschnitt erhalten Ersttäter 12-15 Monate Sperrfrist, WHT 18-24

Aber Suchtberatung? Ich frage mich nur, ob es bei mir nötig wäre.
Nun ja, eine Suchtberatung ist mitnichten nur für Abhängige gedacht, sondern für alle Menschen, die ein massives Problem mit psychotropen Substanzen haben.
Zu denen gehörst du mit Sicherheit.
Trotz massiver negativer Konsequenzen weiterkonsumiert und kladderadatsch, nach kurzer Zeit wieder aufgefallen.
Insofern bist du mindestens jemand, der Alkohol missbraucht hat.

Eine Sucht besteht ja nicht.
Nun, wahrscheinlich nicht, aber wie schätzt du dich denn ein ?

Bei einer Suchtberatung o.Ä. kannst du es herausfinden.
Und das solltest du tun, wenn du irgendwann wieder fahren möchtest..
 
aber hätte man nachteile damit?
Der Nachteil bei der Urinkontrolle ist das du immer bereit sein musst und kurzfristig (innerhalb 24h) antanzen musst
Und wann müsste ich mit diesen anfangen?
Bei 18/24 Monaten könntest du dir theoretisch Zeit lassen aber du kannst einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen, meistens wird er um 1-2 Monate, ich kenne einen Fall aus Sachsen da wurde er wegen positiver Anfangsaufarbeitung sogar um 6 Monate verkürzt. Deshalb am besten sofort dann bist du auf Nummer sicher wenn du einen milden Richter erwischst.
Mein Tipp was ich dir empfehlen würde:
- Abstinenznachweise 12 Monate
- Suchtberatung Caritas oä
- anerkannten Verkehrspsychologen
- hier im Forum anhand des großen Fragebogens dein Problem aufarbeiten
Nach 12 Monate mit den AN, Bestätigungen von VP und Suchtberatung den Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen.
Wichtig bei Urin - den Vertrag nicht unterbrechen. Eine Lücke zwischen Abschluss des AN Programms und der MPU von ca 3 Monaten ist erlaubt.
Wann kann man denn idealerweise die Neuerteilung stellen? Wie viel Monate/Wochen vor ende der Sperrfrist?
Frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist.
Also könnte man rein theoretisch auch schon vor ende der Sperrfrist die MPU absolvieren? Ich dachte man müsste warten, bis diese rum ist
Ja kannst du aber die AN müssen vor der MPU abgeschlossen sein.
 
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