Ich persönlich sehe das Schreiben kritisch.
Ein Anwalt hat in erster Linie vor Augen das Strafmaß zu verringern. Weitere Folgen für dich interessieren ihn hingegen nicht. Außer du sprichst das entsprechend mit ihm ab.
In deinem Fall will er darauf hinaus das du nicht in der Lage warst deine Fahruntüchtigkeit zu bemerken. Das geht in Richtung zeitweise Unzurechnungsfähigkeit. Die ist bei rund 1,8 Promille aber nicht mal ansatzweise gegeben. Das zeigen auch die fehlenden Ausfallerscheinungen, die mehr oder weniger deutlich belegen, das du weit höhere Promillewerte gewohnt bist. Also ein netter Versuch, der erfahrungsgemäß nichts bringt und dir längerfristig eher Schaden wird.
Denn wenn dein Anwalt schreibt, du leidest an einer Suchterkrankung, ist die Suchterkrankung amtlich und kann dir bei einem Führerscheinneuantrag negativ vor die Füsse fallen. Ich gehe davon aus, das das Schreiben für die Staatsanwaltschaft gedacht ist. Die wird das nach Abschluß des Verfahrens der Führerscheinstelle mitteilen.
Schau dazu auch mal in die Beiträge von
@der Kalle. Sein Anwalt hat dem Staatsanwalt (offensichtlich um die Strafe zu mildern) von einer psychischen Erkrankung geschrieben. Die fällt ihm jetzt bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis gewaltig vor die Füsse. Was aber auch daran liegt das er bezüglich seiner psychischen Erkrankung (die eventuell überhaupt nicht existiert, aber durch das Schreiben seines Anwalts amtlich ist) nichts unternommen hat.
https://www.mpu-vorbereitung-online...t-unfallflucht-im-zeitraum-von-4-wochen.5450/
Dem Schreiben der Führerscheinstelle (auf der 8. Bildschirmseite) kannst du auch entnehmen, das die bei seinen beiden Trinkenheitsfahrten jeweils festgestellt haben:
Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können ...
Ähnlich wie bei Unfallfluchten kommt es also nicht darauf an, ob Betroffene etwas bemerkt haben, sondern ob sie bei der geforderten Aufmerksamkeit ihr Problem (bei dir die Fahruntüchtigkeit) hätten bemerken können.
Wenn du die Therapie beginnst und wie beschrieben durchziehst werden die Folgen für dich wahrscheinlich aber nicht ganz so drastisch sein, da Therapieende und Ende der Sperrfrist wahrscheinlich nicht weit auseinanderliegen.
Ich halte eine Therapie auch für sinnvoll wenn Betroffene Alkoholprobleme haben. Auch wenn der Alkohol ihr Leben noch nicht komplett zerstört hat.