• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Zweite Trunkenheitsfahrt nach 10 Jahren

Hi Peter,
Autsch, das hört sich aber nach Schmerzen an.Hoffe der Zahnarzt hat das alles gut wieder hinbekommen.
Danke für deine Hilfsbereitschaft, da komme ich bei Zeit noch drauf zurück. Warte momentan auf die Zusage der Kostenübernahme von der DRV.
Wird Zeit das es allmählich mit der Therapie losgeht.
Wie bei mir, "überwiegend zufrieden trocken ". Hast du sehr gut ausgedrückt. Der Druck ist gelegentlich aus dem Nichts da, wird aber von Tag zu Tag weniger. Kann ich aber bisher gut mit umgehen.
Echt schon kurios, welchen Einfluss der Alk immer noch auf die Psyche nimmt.
LG
Olli
 
Ich bin 55 und bin auch mit A1, LZT und Nachsorge ins Rennen gegangen, gehe auch jetzt zur SHG, das ist für mich meine Lebensversicherung, MPU letztes Jahr im 1. Anlauf bestanden, aber wichtiger ist wieder Lebensqualität zu haben
 
Hallo ihr Lieben,

habe gestern den Bewilligungsbescheid der DRV erhalten. Warte jetzt noch auf die schriftliche Bestätigung über den Aufnahmetermin der Klinik. Ist nur noch Formsache, telefonisch ist der 07.04.26 vorab abgesprochen. Wow, bisher ist mein Gefühl, das ich genau in der richtigen Richtung unterwegs bin.
LG
Olli
 
Hallo zusammen,
Ich habe soeben den Entwurf für die Staatsanwaltschaft erhalten. Bin sehr dankbar, wenn mal ein Experte(in) schreiben würde, ob das so inhaltlich korrekt verfasst werden kann.
LG
20260324_131741.jpg
 
Ich persönlich sehe das Schreiben kritisch.

Ein Anwalt hat in erster Linie vor Augen das Strafmaß zu verringern. Weitere Folgen für dich interessieren ihn hingegen nicht. Außer du sprichst das entsprechend mit ihm ab.

In deinem Fall will er darauf hinaus das du nicht in der Lage warst deine Fahruntüchtigkeit zu bemerken. Das geht in Richtung zeitweise Unzurechnungsfähigkeit. Die ist bei rund 1,8 Promille aber nicht mal ansatzweise gegeben. Das zeigen auch die fehlenden Ausfallerscheinungen, die mehr oder weniger deutlich belegen, das du weit höhere Promillewerte gewohnt bist. Also ein netter Versuch, der erfahrungsgemäß nichts bringt und dir längerfristig eher Schaden wird.

Denn wenn dein Anwalt schreibt, du leidest an einer Suchterkrankung, ist die Suchterkrankung amtlich und kann dir bei einem Führerscheinneuantrag negativ vor die Füsse fallen. Ich gehe davon aus, das das Schreiben für die Staatsanwaltschaft gedacht ist. Die wird das nach Abschluß des Verfahrens der Führerscheinstelle mitteilen.

Schau dazu auch mal in die Beiträge von @der Kalle. Sein Anwalt hat dem Staatsanwalt (offensichtlich um die Strafe zu mildern) von einer psychischen Erkrankung geschrieben. Die fällt ihm jetzt bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis gewaltig vor die Füsse. Was aber auch daran liegt das er bezüglich seiner psychischen Erkrankung (die eventuell überhaupt nicht existiert, aber durch das Schreiben seines Anwalts amtlich ist) nichts unternommen hat.

https://www.mpu-vorbereitung-online...t-unfallflucht-im-zeitraum-von-4-wochen.5450/

Dem Schreiben der Führerscheinstelle (auf der 8. Bildschirmseite) kannst du auch entnehmen, das die bei seinen beiden Trinkenheitsfahrten jeweils festgestellt haben:

Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können ...

Ähnlich wie bei Unfallfluchten kommt es also nicht darauf an, ob Betroffene etwas bemerkt haben, sondern ob sie bei der geforderten Aufmerksamkeit ihr Problem (bei dir die Fahruntüchtigkeit) hätten bemerken können.

Wenn du die Therapie beginnst und wie beschrieben durchziehst werden die Folgen für dich wahrscheinlich aber nicht ganz so drastisch sein, da Therapieende und Ende der Sperrfrist wahrscheinlich nicht weit auseinanderliegen.

Ich halte eine Therapie auch für sinnvoll wenn Betroffene Alkoholprobleme haben. Auch wenn der Alkohol ihr Leben noch nicht komplett zerstört hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sind denn für positive bzw. negative Folgen (je bester und schlechtester Fall) eines solchen Schreibens zu erwarten?
 
Also, wie @MrMurphy schon schrieb, ist es ebenso ein typischer Fall zwischen Straf- und Verwaltungsrechtlern wie bei @der Kalle.

Wenn das Schreiben so abgeschickt wird, kann es sein, dass sich die Strafe verringert ( Höhe d. TSe, Sperrfrist ). Für die MPU bedeutet das aber, dass „Abhängigkeit“ ( A1 ) gesetzt ist.
In dem Falle von @Olli66 ist das nun nicht so entscheidend, weil für ihn das quasi sowieso feststeht und er ja auch die entsprechenden Maßnahmen ergreift, für sich in erster Linie :smiley138:

Wenn das Schreiben so nicht rausgeht, kann es sein, dass die Strafe ein wenig höher ausfällt, @Olli66 in dem Prozess der Neuerteilung „freier“ wäre, unvordiagnostiziert.
 
Die Beiträge von Kalle verfolge ich. Was für ein behördliches Szenario. Habe das Thema heute morgen gelesen. Das macht mich nachdenklich.
Für mich ist wichtig, nicht vorsätzlich verurteilt zu werden.(Rechtschutzvers.) Auf keinen Fall mit einer Vorstrafe raus, wegen Wiederholungstäter. Ob die Sperrfrist 3 Monate länger wird, dann ist das so.
Wie MrMurphy schreibt, fällt mir das bei der MPU vor die Füße.
@Karl-Heinz
Unvordiagnostiziert bei der MPU. Mit meiner Vorgeschichte, bald beginnenden Therapie und WHT, bin ich da nicht eh schon bei der MPU vorverurteilt auf A1,also Alkoholiker? Oder wird das anders beurteilt, wenn mein RA das Schreiben neu verfasst.? Dann würde ich ihn bitten, das wegzulassen.Das was Kalle da durch macht, braucht keiner.
LG
 
Aus meiner Sicht ist es etwas Anderes, wie der GA ( Psychologe ) dich beurteilt oder ob es für Verwaltungfachangestellte schwarz auf weiß in der Akte steht.

Daher wäre mein persönlicher Rat:
So nicht freigeben.

LG :smiley138:
 
Vorstrafe: Ich gehe davon aus das du einen Eintrag in Führungszeugnis meinst, vorbestraft ist man mit jeder Strafe. Sofern du nicht als Wiederholungstäter verurteilt wirst sehe ich keine Vorstrafe mit Führungszeugniseintragung.

Kein Eintrag in Führungszeugnis erfolgt wenn es sich um eine Erstverurteilung bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten handelt. Bei einer Zweitverurteilung oder über 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe erfolgt der Eintrag ins Führungszeugnis zwangsläufig.

Vorsatz: Einen Vorsatz anzunehmen ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt keine bestimmten Werte, zum Beispiel Promillegrenzen. Der Vorsatz muss in jedem Fall nachgewiesen werden, Vermutungen reichen nicht aus. Eine Vorsatzverurteilung ist deshalb eher selten. Aus deinen Angaben kann ich als Laie keinen Vorsatz erkennen.

bei der MPU vorverurteilt

Es gibt keine Vorverurteilung. Der Gutachter muss die Aktenlage berücksichtigen, das ist aber keine Vorverurteilung, sondern die Rechtslage. Entscheidend ist alleine ob deine Vorbereitung zu deinem Alkoholproblem passt.

In A1 wirst du nur eingeordnet, wenn ein Facharzt das bestätigt oder wenn du (auch über deinen Anwalt) das selbst mitteilst. Und genau das steht meiner Erfahrung nach in dem Entwurf deines Anwalts:

Tatsächlich ist es so, dass unser Mandant an einer Suchterkrankung leidet.
 
In A1 wirst du nur eingeordnet, wenn ein Facharzt das bestätigt oder wenn du (auch über deinen Anwalt) das selbst mitteilst.
so sehr ich Dir grundsätzlich zustimme, hier siehts anders aus. Wenn die Kriterien für eine A1 sprechen (und die checkt der Gutachter genauestens ab, die BUK sehen das ausdrücklich und sehr detailliert vor), landet man auch in einer A1 - nebst den entsprechenden Empfehlungen am Ende des Gutachtens.
Wenn im Vorfeld die Suchterkrankung schon festgestellt ist, erspart sich der Gutachter diese Exploration.
 
@joost verstehe ich das richtig. Also irrelevant für die MPU bzw. den Gutachter. A1 ist in dem Fall gesetzt? Bleibt dann nur noch die Frage , wie händelt das die Verwaltungsfachabteilung der FSS. Wie Karl-Heinz schon geschrieben hat,die haben das dann schwarz auf weiß.........
 
Zurück
Oben