Führerscheinloser4711
Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
kurz zu meinem Fall:
Ich wurde am 31.05.2019 gegen 15:00 Uhr als Führer eines PKWs angehalten im Rahmen einer Verkehrskontrolle und wurde mit Cannabis im Urin/Blut erwischt. Ein Tag vorher, am 30.05. war Vatertag und deshalb hat sich die Polizei an einem Verkehrsknotenpunkt aufgestellt, um gezielt nach Alkohol oder Drogenfahrten zu ahnden. Am Tag der Kontrolle hatte ich kein Cannabis konsumiert und somit auch keine Fahrauffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen. Dies bestätigte mir die Polizei nach dem Drogenschnelltest. Dennoch war ich Dauerkonsument und nahm täglich Cannabis zu mir. Nach der Blutanalyse ergaben sich folgende Werte: THC 19,8 ng/ml; Hydroxy-THC 9,0 ng/ml; THC-COO 270 ng/ml.
Mit Bescheid zum Führerscheinentzug wurde mir unter Ziffer 2 das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ebenfalls untersagt.
Daher stellt sich mir unter anderem auch die Frage, ob das Fahrrad da ebenfalls darunter fällt.
Um wenigsten etwas mobil zu bleiben habe ich mir überlegt einen E-Roller zu besorgen. Da ich vom Land komme und sehr an mein Dorf gebunden bin wäre es sehr hilfreich zumindest kürzere Distanzen einfacher zu überbrücken. Allerdings plagt mich die Angst auch damit angehalten zu werden. Seit ich angehalten wurde bin ich Drogenfrei und habe immerhin in der Hinsicht keine Bedenken, dennoch frage ich mich, was auf mich zu kommt, falls ich auf dem E-Roller erwischt werde.
Meine Überlegungen waren, dass das nicht unter Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen kann, da es sich ja eben um ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug handelt. Wäre es dann der Tatbestand Fahren ohne Prüfbescheinigung? Im Internet habe ich leider nichts vergleichbares gefunden. So gut wie alle Themen die ich gefunden habe spielten darauf hinaus, dass es dennoch erlaubt wäre einen E-Roller zu führen. Selbes Spiel hinsichtlich des Führen von Mofas. Eine Mofa-Prüfbescheinigung wäre angeblich weiterhin gültig, auch wenn man eine MPU absolvieren muss. Allerdings hieß es bei mir unter Ziffer 3, dass ich eine evtl. ausgestellte Mofa-Prüfbescheinigung mit abzugeben habe.
Was sind eure Meinungen zu diesem Thema? Was würde auf mich zukommen? Soll ich es lieber unterlassen einen E-Roller zu führen?
Vorab Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
kurz zu meinem Fall:
Ich wurde am 31.05.2019 gegen 15:00 Uhr als Führer eines PKWs angehalten im Rahmen einer Verkehrskontrolle und wurde mit Cannabis im Urin/Blut erwischt. Ein Tag vorher, am 30.05. war Vatertag und deshalb hat sich die Polizei an einem Verkehrsknotenpunkt aufgestellt, um gezielt nach Alkohol oder Drogenfahrten zu ahnden. Am Tag der Kontrolle hatte ich kein Cannabis konsumiert und somit auch keine Fahrauffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen. Dies bestätigte mir die Polizei nach dem Drogenschnelltest. Dennoch war ich Dauerkonsument und nahm täglich Cannabis zu mir. Nach der Blutanalyse ergaben sich folgende Werte: THC 19,8 ng/ml; Hydroxy-THC 9,0 ng/ml; THC-COO 270 ng/ml.
Mit Bescheid zum Führerscheinentzug wurde mir unter Ziffer 2 das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ebenfalls untersagt.
Daher stellt sich mir unter anderem auch die Frage, ob das Fahrrad da ebenfalls darunter fällt.
Um wenigsten etwas mobil zu bleiben habe ich mir überlegt einen E-Roller zu besorgen. Da ich vom Land komme und sehr an mein Dorf gebunden bin wäre es sehr hilfreich zumindest kürzere Distanzen einfacher zu überbrücken. Allerdings plagt mich die Angst auch damit angehalten zu werden. Seit ich angehalten wurde bin ich Drogenfrei und habe immerhin in der Hinsicht keine Bedenken, dennoch frage ich mich, was auf mich zu kommt, falls ich auf dem E-Roller erwischt werde.
Meine Überlegungen waren, dass das nicht unter Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen kann, da es sich ja eben um ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug handelt. Wäre es dann der Tatbestand Fahren ohne Prüfbescheinigung? Im Internet habe ich leider nichts vergleichbares gefunden. So gut wie alle Themen die ich gefunden habe spielten darauf hinaus, dass es dennoch erlaubt wäre einen E-Roller zu führen. Selbes Spiel hinsichtlich des Führen von Mofas. Eine Mofa-Prüfbescheinigung wäre angeblich weiterhin gültig, auch wenn man eine MPU absolvieren muss. Allerdings hieß es bei mir unter Ziffer 3, dass ich eine evtl. ausgestellte Mofa-Prüfbescheinigung mit abzugeben habe.
Was sind eure Meinungen zu diesem Thema? Was würde auf mich zukommen? Soll ich es lieber unterlassen einen E-Roller zu führen?
Vorab Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße