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Wiederholungstäter 1,7‰ 1.MPU

Hallo,
Ich meinte damit nicht das Kt, zum bestehen der Mpu, nicht funktioniert. Das funktioniert natürlich aber die Bedingungen dafür, meines Erachtens, nicht ok sind.
Ich persönlich kenne keinen Menschen der sich nach bestehen der Mpu an die Kt Vorgaben gehalten hat, es wird natürlich die ein oder andere Ausnahme geben. Abstinenz kan man durch Abstinenznachweise beweisen beim Kt bist du vom Gutachter abhängig ob er es dir glaubt oder nicht. Dadurch wird dir von vielen Mpu Beratern/ Physiologen immer die Abstinenz empfohlen und ich hatte einfach nicht die Kraft zu sagen „ hey ich will nicht mein ganzes restliches Leben auf Alkohol verzichten“ und ich selbst habe auch erst die Absicht gehabt mich an die Abstinenz zu halten aber im laufe der Zeit hatte ich es immer mehr in Frage gestellt.
ich möchte nicht mehr bis zur Volltrunkenheit trinken aber so ein leicht beschwipstes Gefühl empfinde ich nach wie vor als schön.
Ich will auch nicht nochmal in diese Maschinerie rein kommen und das Auto wird nur noch nüchtern gefahren.

Ich wollte hier keine Grundsatzdebatte auslösen, das ist mein empfinden....
Lg
Hallo Karl Heinz, wo hast Du dein Gutachten gemacht? Bei der Dekra oder beim TÜV?
 
Beispiel: Ein 21 jähriger mit einer BAK von 1,6‰ tritt die MPU mit einer Abstinenzbehauptung an. Wie soll dieser jetzt dem Gutachter glaubhaft vermitteln, dass er sein ganzes Leben keinen Alkohol mehr trinken will ? So etwas würde ich persönlich als "Schwachsinn" einstufen, kein Gutachter der Welt würde ihm das abkaufen. ;)
Das ist, wie ich finde, ein sehr schwieriges Unterfangen.
Hier gibt es aber einen Unterschied: Derjenige, der AB betreibt, kann zumindest beweisen, dass er die bestimmte Zeit ohne Alkohol ausgekommen ist.

Wiederum kann jemand mit kT niemals direkt beweisen, dass er in der näheren Vergangenheit seine Trinkgewohnheiten verändert hat.

Bin "damals" selbst mit 1,62 pm, 27 J. mit kt ins Rennen gegangen. Mein Kollege, 28 J damals. 2,0 pm, hatte 12 Mon. AB gemacht.
Beide haben wir es irgendwie gepackt; meinerseits durch 95% durch das tolle Forum und deren Leute hier, sonst wäre es eine Luftnummer geworden^^

So etwas würde ich persönlich als "Schwachsinn" einstufen, kein Gutachter der Welt würde ihm das abkaufen.

Aber der ABler kann beweisen, dass er es schon mal nach den Richtlinien geschafft hat.
Die Realität sieht anders aus, schon klar :)

Hauptsache Trinken vom Fahren wird getrennt.
Sollte hier nur eine kleine Anmerkung am Rande sein, stimme dir da aber zu, dass dies natürlich nicht realitätsnah ist,; das ist keinesfalls kritisierend gemeint :smiley138:
 
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