MPU wegen Cannabis / hohe Werte

danielgee

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Hi, ich meine Begutachtungsstellen.
Von den Begutachtungsstellen hier in Karlsruhe werden auch meist nur Begutachter aus Richtung Stuttgart empfohlen. Die hier im Umkreis scheinen echt keinen guten Ruf zu haben. Auch ein damaliger Freund von mir ist beim TÜV Süd hier durchgefallen.. - grundsätzlich bin ich ja eigentlich der Meinung das man mit ausreichend Aufarbeitung überall durchkommt aber irgendwo möchte man dann doch „zum besten“.
Achso :) Zwei Kumpels von mir sind beim TÜV KA gut durchgekommen.
 

thomaasrcl

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Hallo liebes Forum,

nun kam VOR dem Bußgeldbescheid die Entziehung der Fahrerlaubnis in die Post getruddelt. - ist das normal? Ich dachte die kommt erst nach dem Bußgeldbescheid?

nun habe ich aber alle Werte - musste selbst kurz schlucken..:

Aktives THC: 35ng
THC-Carbonsäurewert: 186ng

Es wird von regelmäßigem Konsum ausgegangen, daher wohl auch die direkte Entziehung. Ich habe zwar die Möglichkeit, mich zu äußern, aber hat das irgendwelche Vorteile? Ich meine, bei den Werten brauch ich nicht mal ansatzweise versuchen, mich da rauszureden.



Und @danielgee, zu deiner Antwort: das freut mich zu hören! Glückwunsch an die beiden.

Du bist ja scheinbar aus naher Umgebung - hättest du eventuell Zeit und Lust dich mal per WhatsApp diesbezüglich auszutauschen? Würde mich echt freuen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
nun habe ich aber alle Werte - musste selbst kurz schlucken..:
Alle Werte hast du noch nicht: Es fehlt noch der THC-OH-Wert, der aber eine untergeordnete Bedeutung hat. Den kriegst du erst durch Einsicht in die Führerscheinakte aus dem rechtsmedizinischen Gutachten.

Aktives THC: 35ng
THC-Carbonsäurewert: 186ng
Ja, damit wirst du klipp und klar als regelmäßiger Konsument eingestuft.

Es wird von regelmäßigem Konsum ausgegangen, daher wohl auch die direkte Entziehung. Ich habe zwar die Möglichkeit, mich zu äußern, aber hat das irgendwelche Vorteile? Ich meine, bei den Werten brauch ich nicht mal ansatzweise versuchen, mich da rauszureden.
Gegenüber der Polizei äußert man sich meiner Erfahrung besser überhaupt nicht zum Konsum, weder mündlich noch schriftlich. Mit jeder Aussage, und erscheint sie noch so nebensächlich, kann man sich erheblich mehr Ärger einhandeln.
 

SIXX

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Ich sehe das ähnlich, keine Aussage dazu machen. Getreu dem Motto, schweigen ist Gold, reden ist Silber!
 

thomaasrcl

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Okay, danke für eure Antworten?

Aber ist das denn üblich das erst die Entziehung kommt, bevor der Bußgeldbescheid überhaupt da ist? Oder ist das einfach so aufgrund der hohen Werte?
 

danielgee

Neuer Benutzer
Und @danielgee, zu deiner Antwort: das freut mich zu hören! Glückwunsch an die beiden.

Du bist ja scheinbar aus naher Umgebung - hättest du eventuell Zeit und Lust dich mal per WhatsApp diesbezüglich auszutauschen? Würde mich echt freuen.

Ich bin mir nicht sicher - bin ziemlich neu, aber denke Du kannst mir auch hier direkt schreiben oder?

Zitat wiederum auf das Wesentliche gekürzt *Nancy*:cool0030:
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo thomaasrcl,
Aber ist das denn üblich das erst die Entziehung kommt, bevor der Bußgeldbescheid überhaupt da ist? Oder ist das einfach so aufgrund der hohen Werte?
es wird durchaus unterschiedlich gehandhabt von den FSSt.
Oftmals wird erst das Ende des Verfahrens abgewartet bevor die Behörde tätig wird, in deinem Fall wurde wohl (aufgrund der hohen Werte) direkt von regelmäßigem Konsum ausgegangen, welches zwangsläufig den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hatte...
 

thomaasrcl

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Okay, danke dir @Nancy !

Was sind denn jetzt für mich die nächsten Schritte? Bis zum 19.04 kann ich mich zur Sache äußern. Verzichtserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

@danielgee Ich meine schon, weiß aber nicht wie... Kannst du mir mal eine private Nachricht schreiben?

@Nancy kannst du uns hier helfen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Was sind denn jetzt für mich die nächsten Schritte? Bis zum 19.04 kann ich mich zur Sache äußern. Verzichtserklärung ist dem Schreiben beigefügt.
Du solltest dich meiner Meinung nach auf keinen Fall zur Sache äußern. Die Verzichtserklärung scheint mir obsolet zu sein, da die Fahrerlaubnis ja bereits eingezogen wurde. Aber sie schadet auch nicht.

Normalerweise ermittelt die Polizei und erst nach Abschluss der Ermittlungen geht die Sache an die Ordnungsbehörde (Folge: Bußgeld). Erst wenn die damit fertig sind, geht die Sache an den Staatsanwalt (ggf. Geldstrafe, aber afaik wird Cannabiskonsum immer als Owi eingestuft und nie als Trunkenheitsfahrt, was eine Straftat wäre und eine Geldstrafe zur Folge hätte). Und nachdem der Staatsanwalt fertig ist, geht die Sache an die Fahrerlaubnisbehörde. Insgesamt vergehen von Anfang bis Ende meist einige Monate.

Du kannst zurzeit eigentlich nicht viel machen, außer abstinent sein und dich erkundigen, wie du die Abstinenz nachweisen wirst. Ich empfehle Haarproben, weil man sich das Gerenne spart. Man kann mit einer Haaranalyse 6 Monate rückwirkend Abstinenz nachweisen. Insgesamt wirst du (mindestens) 12 Monate Abstinenz brauchen, also 2x 6 Monate, dazwischen darf keine große Lücke sein. Also plane das am besten schon mal, mache rechtzeitig Termine zur Probennahme und markiere dir die Tage rot im Kalender.

Am besten sprichst du frühzeitig mit einem Verkehrspsychologen wegen MPU-Beratung und eventuell Therapie. Dazu können dir andere sicher mehr sagen.

Während deiner Abstinenzzeit, spätestens gegen Ende, solltest du einen Erste-Hilfe-Kurs machen (sofern nicht vorhanden), einen Sehtest beim Optiker und ein Führungszeugnis (Belegart "0") beantragen. All das brauchst du, wenn du einen Antrag auf Neuerteilung deines Führerscheins abgeben willst. Man kann nichts nachreichen, alles muss bei Abgabe des Antrags vorhanden sein! Achte darauf, dass du die Termine immer rechtzeitig machst, da man oft nicht gleich am nächsten Tag einen Termin bekommt. Du solltest alles komplett haben und den Antrag auf Neuerteilung einige Wochen vor Ablauf deiner Abstinenzzeit einreichen.

Die Führerscheinstelle wird dann eine MPU anordnen. Bis dahin weißt du hoffentlich schon, wo du die MPU machen willst und hast eine MPU-Beratung und eventuell Verkehrstherapie in Anspruch genommen. Die Führerscheinstelle wird dir dann auch Einsicht in deine Führerscheinakte gewähren, was du auf jeden Fall wahrnehmen solltest, denn was da drin steht, ist sehr wichtig und Grundlage für den MPU-Gutachter. Am besten machst du Kopien oder Fotos, so dass du die komplette Führerscheinakte hast. Sobald du der Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt hast, wo du die MPU machen willst, geht deine Führerscheinakte dort hin. Du kriegst dann eine Rechnung von dem Begutachtungsinstitut und musst die bezahlen, bevor du einen Termin machen kannst. Wenn du einen Termin gemacht hast, dann sei pünktlich, vorbereitet und ordentlich gekleidet. Bevor du zur MPU ins Gebäude gehst, zieh dir am besten etwas Traubenzucker rein, damit du optimale Leistung erbringen kannst.

Ich weiß nicht, was bei dir vielleicht noch zu beachten ist, weil du noch relativer Führerscheinneuling bist. Das wissen vielleicht andere.

Ergänzung: Haaranalyse-Gutachten dauert etwa 3 Wochen, bis du es in der Post hast. Zum Zeitpunkt der MPU sollte es nicht älter als 8 Wochen sein. Also planst du den MPU-Termin am besten so, dass du mit dem möglichst frischen Gutachten da auftauchst. Das Führungszeugnis sollte auch nicht zu alt sein, aber da gibt es afaik keine feste Frist. Beim Erste-Hilfe-Kurs gibt es keine Frist, der kann ruhig schon älter sein, daher kannst du den schon direkt machen.
 

thomaasrcl

Benutzer
Hallo @Sinner - danke für deine ausführliche Antwort!!!

Ja, in dem Schreiben stand eben drin, dass mir die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen wird, wenn ich nicht freiwillig darauf verzichte.

Die Ermittlungen sollten ja schon abgeschlossen sein, oder nicht? Ich hatte nähmlich auf dem Revier angerufen und nach meinen Blutwerten gefragt und im gleichen Zug auch gefragt, was für Kosten auf mich zukommen.

Er meinte eben 500 Bußgeld, 30€ Verwaltungsgebühren und 200€ Blutabnahme.

Habe nähmlich nicht gefragt, um zu wissen, wie hoch die Kosten sind, sondern ob es als Owi oder Trunkenheitsfahrt angesehen wird. Somit war ich mir sicher, dass es eine Owi ist
Was hat die Staatsanwaltschaft hier zu tun?

Es ist ja nichts strafrechtliches.

Bezüglich der Abstinenz: Ich bevorzuge , trotz der Rennerei die Urinproben. Geht mir tatsächlich nur darum, dass meine Haare bisher nie länger als 2-3cm waren, in den letzten 2 Jahren immer nur 1cm Boxerschnitt
Kann damit aber gut leben. Wer scheiße baut, muss auch mit den Konsequenzen leben.

Bezüglich Vorbereitung bin ich schon bei der Drogenberatung, bei meinem Psychologen, und möchte mich, da kostengünstig, so gut es geht damit und hier im Forum vorbereiten.
 

SIXX

Benutzer
Vorsicht bei freiwilligen Verzicht! Bei mir 2013 war es so, dass wenn mir die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen wurde, alle meine Punkte gelöscht wurden. Das war bei freiwilligen Verzicht nicht so. Falls das immer noch so ist, wäre dies eine Option wenn das Konto schon recht voll ist. Hier nochmals informieren….
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Ja, in dem Schreiben stand eben drin, dass mir die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen wird, wenn ich nicht freiwillig darauf verzichte.
Das ist aber zuvorkommend. Wenn du freiwillig verzichtest sparst du ein paar Euro. Zu der Sache mit den Punkten, was @SIXX angesprochen hat, kann ich leider nichts sagen.

Die Ermittlungen sollten ja schon abgeschlossen sein, oder nicht? I
Ich wollte nur auf die normale Reihenfolge hinweisen. Behörden funktionieren wie ein Uhrwerk, wenn auch wie ein langsames ;)
Die Ermittlungen sind sicher abgeschlossen, wenn du Post von der Ordnungsbehörde bekommst.

Was hat die Staatsanwaltschaft hier zu tun?
Sofern keine Straftat (z. B. Besitz von Cannabis) festgestellt wurde: vermutlich nichts. In dem Fall wird die Staatsanwaltschaft dann wohl übersprungen und die Akte geht von der Ordnungsbehörde zur Fahrerlaubnisbehörde.

Bezüglich der Abstinenz: Ich bevorzuge , trotz der Rennerei die Urinproben. Geht mir tatsächlich nur darum, dass meine Haare bisher nie länger als 2-3cm waren, in den letzten 2 Jahren immer nur 1cm Boxerschnitt
Das kannst du natürlich machen. Bei Haarproben muss es übrigens nicht Kopfhaar sein, es ist auch möglich Barthaare abzugeben (habe ich gemacht) oder eventuell auch Achselhaare. Das sollte man dann aber vorher mit dem Labor absprechen. Bei Urin ist es halt so, dass du aufgefordert wirst innerhalb einer kurzen Frist Urin abzugeben und musst dann halt da antanzen, egal was du sonst gerade vor hast oder wo du bist.

Bezüglich Vorbereitung bin ich schon bei der Drogenberatung, bei meinem Psychologen, und möchte mich, da kostengünstig, so gut es geht damit und hier im Forum vorbereiten.
:smiley711:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vorsicht bei freiwilligen Verzicht! Bei mir 2013 war es so, dass wenn mir die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen wurde, alle meine Punkte gelöscht wurden. Das war bei freiwilligen Verzicht nicht so. Falls das immer noch so ist, wäre dies eine Option wenn das Konto schon recht voll ist. Hier nochmals informieren….
Das spielt keine Rolle mehr, da seit der Punktereform bei Neuerteilung sowieso alle Punkte gelöscht werden. :smiley138:


Ich habe thomaasrcl und danielgee für PN freigeschaltet.
 

thomaasrcl

Benutzer
Hallo liebes Forum,

ich hätte da noch eine Frage bzgl ADHS.
Ich habe ja damals auf dem Polizeirevier zum Arzt gesagt, dass ich ADHS habe und dies zeitweise mit Medikinet therapiert wurde. Ich kann nicht genau sagen, ob er sich es notiert hat, gehe aber mal stark davon aus.

Im Schreiben der FSST (Entziehung der Fahrerlaubnis) war davon keine Rede und es wurde nicht danach gefragt.

Ist denn nun trotzdem davon auszugehen, dass die FSST davon weiß bzw. dies irgendwo in der Akte vermerkt wurde?
Denn bei der MPU muss ich ja im Fragebogen vorher ausfüllen, ob ich irgendwelche Krankheiten habe.

Wenn ich dort nein ankreuze, und der Gutachter dann sieht, dass ich ADHS habe, bin ich ja direkt schonmal raus.

Wenn ich ja ankreuze, habe ich das Problem, dass ich Medikinet abgesetzt habe und mein ADHS selbst sehr gut im Griff habe.
Hier geht der Gutachter ja dann bestimmt davon aus, dass ich eben ein ADHS-Patient ohne Medikation bin = Konzentrationsschwäche.

Sollte ich es bei der MPU dann erwähnen? Ich möchte auch kein Medikinet mehr nehmen, da es bei den Abstinenznachweisen auch als Amphetamine anschlagen kann und die Nebenwirkungen generell will ich vermeiden.

Also kurz gesagt: Was haltet ihr hier für die beste Lösung? Wieder Medikamente nehmen? Oder dem Gutachter irgendie klarmachen, dass ich ohne klarkomme? Spielt mein ADHS hier überhaupt eine so große Rolle?

Mach mich wieder völlig verrückt aber habe jetzt schon oft gelesen, dass bei ADHS immer öfter die Fahrtüchtigkeit angezweifelt wird..
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo thomaasrcl,

diesbzgl. solltest du mal in deine FS-Akte hineinschauen, dann weißt du genau was (bis jetzt) darin enthalten ist und kannst dich entsprechend darauf einstellen... :smiley138:
 

thomaasrcl

Benutzer
Okay, danke dir!

Ich vermute, im ärztlichen Bericht (gibt es den?) von der Polizeikontrolle wurde es vermerkt.
Geht dieser auch an die Fsst?

Dann kann ich ja stark davon ausgehen, das die es dort sehen.

Wie ist dann am besten vorzugehen, WENN sie es sehen? Ich habe Angst, dass der Psychologe denkt ich habe mein ADHS nicht im Griff, weil ich keine Medikamente mehr nehme..
 

thomaasrcl

Benutzer
Hallöchen zusammen,

ich bin mal wieder hier :)

So, der Führerschein wurde entzogen. - macht es Sinn, den jetzt schon wieder zu beantragen oder erst mit ein paar Monaten AN?

Zudem wollte ich fragen, wie ich am besten vorgehe, wenn die FSST von meinem ADHS erfährt, hatte ja bei der Kontrolle angegeben Medikinet aufgrund von ADHS zu nehmen.
Nehme es jetzt aber nicht mehr, da ich so gut mit meinem ADHS klarkomme. Aber der Gutachter denkt bestimmt das Gegenteil..

Und @Max ich setze mich die Tage an den FB, habe es nicht vergessen aber aktuell viel um die Ohren beruflich, hoffe das passt :)
 
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