FährtkünftigBus
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Moin,Mit dem Ergebnis der HA kannst i.ü. KT und/oder AB forensisch untermauern.
mir kommt langsam eine Frage, jetzt wo der Termin der ersten Haarprobe, 9. Mai, bald gekommen ist. Und zwar weiß ich nicht, wie dieses Zitat hier zu verstehen ist. Aus dem KT mit Haaranalysen-Thread entnehme ich, dass 7-30 pg/mg der Richtwert sind, für AB <7. Wo sollte ich denn jetzt landen, damit ich am Ende beides damit untermauern könnte, die Grenze scheint ja recht klar zu sein?
Ansonsten ist es so, ich habe dieses Jahr nur am Tag der TF getrunken und sollte deshalb, denke ich, im Bereich AB landen. Allmählich kommt aber auch die Zeit, dass ich mir vorstellen könnte, mit KT zu beginnen. Geplant hatte ich es ab der Haarprobe. Sollte ich jetzt, damit ich mit der überhaupt KT untermauern kann, vorher noch mal ein taktisches Bier trinken, weil man mir sonst nicht abkauft, dass ich es längerfristig praktiziert habe, oder ist das Blödsinn? Kann ich, wenn ich im AB Bereich lande,trotzdem behaupten, ich hätte KT gemacht?
Jenachdem, wie präzise der Konsum über die Haarprobe nachvollziehbar ist, plane ich optimalerweise, daran eine Trinkpause von Dauer x und anschließenden Konsum im Rahmen von KT nachzuweisen.
Wäre sehr freundlich, wenn mich da jemand über die genaue Funktionsweise von KT mit Haarproben aufklären kann und welcher Weg für mich der gangbarste sein wird. Ich danke Euch!