TF Fahrrad 2,44‰

Mit dem Ergebnis der HA kannst i.ü. KT und/oder AB forensisch untermauern.
Moin,
mir kommt langsam eine Frage, jetzt wo der Termin der ersten Haarprobe, 9. Mai, bald gekommen ist. Und zwar weiß ich nicht, wie dieses Zitat hier zu verstehen ist. Aus dem KT mit Haaranalysen-Thread entnehme ich, dass 7-30 pg/mg der Richtwert sind, für AB <7. Wo sollte ich denn jetzt landen, damit ich am Ende beides damit untermauern könnte, die Grenze scheint ja recht klar zu sein?

Ansonsten ist es so, ich habe dieses Jahr nur am Tag der TF getrunken und sollte deshalb, denke ich, im Bereich AB landen. Allmählich kommt aber auch die Zeit, dass ich mir vorstellen könnte, mit KT zu beginnen. Geplant hatte ich es ab der Haarprobe. Sollte ich jetzt, damit ich mit der überhaupt KT untermauern kann, vorher noch mal ein taktisches Bier trinken, weil man mir sonst nicht abkauft, dass ich es längerfristig praktiziert habe, oder ist das Blödsinn? Kann ich, wenn ich im AB Bereich lande,trotzdem behaupten, ich hätte KT gemacht?
Jenachdem, wie präzise der Konsum über die Haarprobe nachvollziehbar ist, plane ich optimalerweise, daran eine Trinkpause von Dauer x und anschließenden Konsum im Rahmen von KT nachzuweisen.

Wäre sehr freundlich, wenn mich da jemand über die genaue Funktionsweise von KT mit Haarproben aufklären kann und welcher Weg für mich der gangbarste sein wird. Ich danke Euch!
 

Andi18

MPU Profi
Aus dem KT mit Haaranalysen-Thread entnehme ich, dass 7-30 pg/mg der Richtwert sind, für AB <7. Wo sollte ich denn jetzt landen, damit ich am Ende beides damit untermauern könnte, die Grenze scheint ja recht klar zu sein?
Wenn das Ergebnis der HA <7pg ausfällt, ist dies der Beleg für AB.
Aber die HA mit diesem Cut-off gilt als sehr tolerant, und das wissen die GA. So haben alle KT'ler bisher mit 2-3TE pro Monat auch abstinenten Befund erhalten. Soll heißen bei diesem Ergebnis kannst beides argumentieren, könntest sogar "Extrem-KT" nennen.

In der Gruppe 7-30 (sozialer Konsum) darfst also maximal landen, keinen höheren Wert für die Argumentation KT.

Kann ich, wenn ich im AB Bereich lande,trotzdem behaupten, ich hätte KT gemacht?
also ein "taktisches" Bier ist wirklich Blödsinn. Somit gilt hier ja, wie o.g.

Ich persönlich würde an Deiner Stelle schauen, daß abstinente Befunde hast (also ich täte kein Alk trinken).
Für die Mpu würde ich persönlich ein paar Trinkanlässe "nennen". Sollte die MPU schief gehen, weil der GA ein fortgeschrittenes Problem ausgemacht hat, könntest sofort in einem anderen Institut einen zweiten Versuch starten und dann eben mit der Behauptung AB anzutreten.

PS: ohne dir zu nahe zu treten, mit 2,2‰ wird KT schwierig.
 

mariuskrom90

Neuer Benutzer
Mit dieser Strafe bist du echt gut weggekommen. Jetzt gilt es das Verfahren zu verlängern ;) Aber so wie ich das gelesen habe bist du darüber schon gut informiert.



Ich lasse meine HA zwar an einem anderen Standort des Labors erstellen, aber ich denke, dass das folgende allgemeingültig sein sollte:
Ein zurückschneiden deinerseits ist nicht notwendig. Ich hatte zum Zeitpunkt der Entnahme 4,5 cm am Hinterkopf. Dies wird auch so dokumentiert. Die Haare werden anschließend im Labor, von der Schnittstelle ausgehend gemessen natürlich, auf 3 cm zurecht geschnitten und analysiert. Beim abschneiden wird die Abschnittstelle der Haar mittels eines kleinen Gummis markiert. Eine Verwechselung von Spitze und Abschnittstelle ist somit ausgeschlossen.
Insofern kein Bedarf deinerseits die Haare vorab zu kürzen.

Ich bin jetzt zwar auch schon einige Zeit hier und lese sehr viel in dem Bereich, aber an einen Fragebogen traue ich mich noch nicht selber. Da verweise ich lieder noch auf die Experten!

Beste Grüße
Das mit den 4,5 cm am Hinterkopf kann ich bestätigen - war bei mir ähnlich.
 

Leguan

Benutzer
Das mit den 4,5 cm am Hinterkopf kann ich bestätigen - war bei mir ähnlich.
Hi Marius,

das ist ja ganz Individuell und in diesem Fall dann Zufall.

Entnahme findet idR am Hinterkopf statt, da dort das Wachstum an gleichmäßigsten ist.

Wichtig ist nur, dass für 3 Monate Nachweis mindestens 3 cm vorhanden sind.

Allgemein gilt: Mehr geht immer, weniger nie ;-)

Beste Grüße
 
Moin allesamt, danke euch für die Klarstellungen. Dann bleibe ich dabei, nicht zu trinken und mir mit abstinenten Befunden beide Optionen offen zu halten.

PS: ohne dir zu nahe zu treten, mit 2,2‰ wird KT schwierig.
Du trittst mir auf keinen Fall zu nahe, im Gegenteil frage ich ja gerade, weil ich eure Meinungen schätze. Der Promillewert ist ein Brett und dass es nicht leicht wird, ist mir klar. BAK waren übrigens 2,44, ich kann nur leider den Threadtitel nicht bearbeiten. Trotzdem hatte ich nach deinem ersten Post und dem von Max, die insgesamt ja doch einiges an Zustimmungen erhalten haben, mit KT geplant. Ebenfalls habe ich mich mit der Einordnung der Alkoholproblematik anhand der Threads im Board beschäftigt, vor allem dem zur Hypotheseneinteilung und dem verlinkten Wikipediaartikel.
Wenn ich mein Trinkverhalten rekapituliere, komme ich bei der Unterscheidung von A3 und A2 zu A3. Es sind mir keine körperlichen oder psychischen Schäden durch meinen Alkoholkonsum entstanden, auch nicht in zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Frage ist die der Beweisbarkeit. Ich kann dazu ein reges und intaktes Sozialleben und ein erfolgreich abgeschlossenes Studium, das nicht gerade anspruchslos ist, vorbringen. A3 hingegen beschreibt die Problematik in meinem Fall treffend. Ich fände es mit den dort geschilderten Voraussetzungen nicht wirklich vereinbar, wenn mir das ein GA allein wegen der natürlich stark gegen mich sprechenden BAK nicht abnehmen würde. Ich möchte deshalb bei KT bleiben und umso intensiver Aufarbeitung betreiben.
Sollte ich dennoch ein negativ bekommen mit dem Verweis, AB wäre notwendig, ist dann auch direkt mit 12 Monaten zu planen oder kann AB nach 6 Monaten Erfolg haben?

Schönen Abend!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo FährtkünftigBus,
Sollte ich dennoch ein negativ bekommen mit dem Verweis, AB wäre notwendig, ist dann auch direkt mit 12 Monaten zu planen oder kann AB nach 6 Monaten Erfolg haben?
wenn der Gutachter zu dem Schluss kommt dass bei dir eine AB zu fordern ist, dann wird es nur mit 12 Monaten AN funktionieren...

Möchtest du, dass ich deine BAK im Threadtitel abändere?
 

julbln

Neuer Benutzer
Moin allesamt, danke euch für die Klarstellungen. Dann bleibe ich dabei, nicht zu trinken und mir mit abstinenten Befunden beide Optionen offen zu halten.


Du trittst mir auf keinen Fall zu nahe, im Gegenteil frage ich ja gerade, weil ich eure Meinungen schätze. Der Promillewert ist ein Brett und dass es nicht leicht wird, ist mir klar. BAK waren übrigens 2,44, ich kann nur leider den Threadtitel nicht bearbeiten. Trotzdem hatte ich nach deinem ersten Post und dem von Max, die insgesamt ja doch einiges an Zustimmungen erhalten haben, mit KT geplant. Ebenfalls habe ich mich mit der Einordnung der Alkoholproblematik anhand der Threads im Board beschäftigt, vor allem dem zur Hypotheseneinteilung und dem verlinkten Wikipediaartikel.
Wenn ich mein Trinkverhalten rekapituliere, komme ich bei der Unterscheidung von A3 und A2 zu A3. Es sind mir keine körperlichen oder psychischen Schäden durch meinen Alkoholkonsum entstanden, auch nicht in zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Frage ist die der Beweisbarkeit. Ich kann dazu ein reges und intaktes Sozialleben und ein erfolgreich abgeschlossenes Studium, das nicht gerade anspruchslos ist, vorbringen. A3 hingegen beschreibt die Problematik in meinem Fall treffend. Ich fände es mit den dort geschilderten Voraussetzungen nicht wirklich vereinbar, wenn mir das ein GA allein wegen der natürlich stark gegen mich sprechenden BAK nicht abnehmen würde. Ich möchte deshalb bei KT bleiben und umso intensiver Aufarbeitung betreiben.
Sollte ich dennoch ein negativ bekommen mit dem Verweis, AB wäre notwendig, ist dann auch direkt mit 12 Monaten zu planen oder kann AB nach 6 Monaten Erfolg haben?

Schönen Abend!
Ich habe ein ähnliches Problem wie du: Ich hatte eine TF mit dem Fahrrad mit 2,2 Promille. Nach intensiver Vorbereitung und ehrlicher Reflektion sehe ich mich auch bei A3. Ich will das hier gar nicht groß ausführen, aber unsere Fälle sind ziemlich ähnlich. Auch wenn ich im Moment abstinent lebe, tue ich mich nach wie vor schwer damit, mit einer lebenslagen Abstinenz bei der MPU zu argumentieren. Beim Infoabend der MPU Stelle wurde auch gesagt, dass sie üblicherweise bei jungen Leuten wohlwollend sind und gerade wenn jemand noch 50 Lebensjahre vor sich hat, eher nicht lebenslange Abstinenz vorschreiben/diagnostizieren. Bitte nicht falsch verstehen, ich sehe ein, dass ich ein problematisches Trinkverhalten hatte und meine Abtinenznachweise für das letzte Jahr sind lückenlos (meine MPU ist in wenigen Wochen) und auch für die nahe Zukunft beabsichtige ich, abstinent zu leben. Dennoch bin ich auch der Überzeugung, dass ich perspektivisch (vor allem auch durch die MPU Vorbereitung) in der Lage sein werde, wieder in einem kontrollierten Rahmen Alkohol zu konsumieren. Vielleicht die Frage an die erfahrenen Hasen hier: Gibt es hier bei der MPU irgendwie die Möglichkeit, so zu argumentieren? Im Moment fühlt es sich ein wenig so an, als dass ich "nur" aufgrund des hohen Promillewertes so schon verloren hätte und ich konsequent diese A2-Rolle "spielen" muss, auch wenn A3 eher der Realität entspricht.
 

mariuskrom90

Neuer Benutzer
Hi Marius,

das ist ja ganz Individuell und in diesem Fall dann Zufall.

Entnahme findet idR am Hinterkopf statt, da dort das Wachstum an gleichmäßigsten ist.

Wichtig ist nur, dass für 3 Monate Nachweis mindestens 3 cm vorhanden sind.

Allgemein gilt: Mehr geht immer, weniger nie ;-)

Beste Grüße
Ja klar, das ist sicherlich individuell. Wollte nur bekräftigen, dass es durchaus realistisch ist.
 
Moin, julbln!
Ich kann dir bei deiner Frage natürlich nicht weiterhelfen, wünsche dir aber viel Erfolg für deine MPU. Zu dem Vorhaben, AB anzugeben und für die Zukunft KT machen zu wollen, habe ich nur verschiedentlich gelesen, dass die GA es wohl nicht so gerne sehen, wenn noch gar keine Erfahrung mit KT besteht. Könnte ja sein, dass du nach einem Bier dann doch nicht aufhören kannst..

Wäre nett, wenn du von deiner Erfahrung dort berichten könntest, wenn du schon sagst, dass unsere Fälle sich so ähneln. Gerne auch per PN.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Auch wenn ich im Moment abstinent lebe, tue ich mich nach wie vor schwer damit, mit einer lebenslagen Abstinenz bei der MPU zu argumentieren. Beim Infoabend der MPU Stelle wurde auch gesagt, dass sie üblicherweise bei jungen Leuten wohlwollend sind und gerade wenn jemand noch 50 Lebensjahre vor sich hat, eher nicht lebenslange Abstinenz vorschreiben/diagnostizieren.
Naja, es geht dabei auch um die Vorgeschichte, die Trinkmotive, ...

Sagen wir mal so: wer nicht trinkt, kann ja nie wieder angeschossen fahren. Das wäre also das einfachste Argument bei einer MPU. Aber es muss halt glaubwürdig sein.
Ich kenne und kannte viele, die mit Anfang 20 entschieden haben, nichts zu trinken, ich kenne auch Menschen die im ganzen Leben noch nie Alkohol getrunken haben, das ist nicht unbedingt pauschal unglaubwürdig, aber es muss im Kontext der MPU und der Vorgeschichte plausibel und glaubwürdig sein.

Gibt es hier bei der MPU irgendwie die Möglichkeit, so zu argumentieren? Im Moment fühlt es sich ein wenig so an, als dass ich "nur" aufgrund des hohen Promillewertes so schon verloren hätte und ich konsequent diese A2-Rolle "spielen" muss, auch wenn A3 eher der Realität entspricht.
Allein eine MPU-Vorbereitung halte ich da für nicht ausreichend. Aber prinzipiell geht das schon, ich bin bei der ersten MPU (1,74 im Auto) mit Trinkpause und ohne KT-Erfahrung rein, auf Anhieb bestanden. Das war aber 2014.
Wenn du aber eine MPU-unabhängige Aufarbeitung gemacht hast, dich also selbst richtig auseinandergenommen hast, dann kann das schon gehen.

Entscheidend wird aber die Hypothese (-> Diagnose) sein, und über 2,0 ist halt eine ziemliche Nummer, das kann und braucht niemand Kleinreden.

Zu dem Vorhaben, AB anzugeben und für die Zukunft KT machen zu wollen, habe ich nur verschiedentlich gelesen, dass die GA es wohl nicht so gerne sehen, wenn noch gar keine Erfahrung mit KT besteht. Könnte ja sein, dass du nach einem Bier dann doch nicht aufhören kannst..
Erst nochmal ein Hinweis: AB ist unbefristet, was du meinst ist eine Trinkpause.
Es schadet nicht, in der MPU exakt zu sein.

Am Ende kannst du einem GA gegenüber dein KT auch schönreden, du kannst theoretisch 3 Anlässe erfinden, an denen du perfekt KT praktiziert hast, letzten Endes würde ich das KT als Thema gar nicht so sehr strapazieren, entscheidend ist, ob dir ein GA AB nahelegt oder KT zutraut.
Die Argumentation (Mengen, Systematik, Anlässe...) muss natürlich trotzdem Top sein, ein GA traut es einem nur zu, wenn man sich mit dem Thema befasst hat...
 

julbln

Neuer Benutzer
Hallo rüdscher, vielen Dank für deine Einschätzung! Meine MPU Vorbereitung hat auch mehrere Stunden mit einer Verkehrspsychologin umfasst, die auch der Auffassung ist, dass ich eher unter A3 falle, aber eben der hohe Promillewert zu riskant ist und hat mir daher AB empfohlen, um mit höherer Wahrscheinlichkeit durch die MPU zu kommen. Die Motivation, mich so intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen war schon mein Fahrradunfall bzw. Promillewert, das würde ich aber bei der MPU natürlich nicht so direkt kommunizieren ;-) Der Vorfall ist nun zwei Jahre her und die Entscheidung, AB, statt KT zu machen hat sich auch erst mit der Zeit entwickelt, KT Erfahrungen von ca. 9 Monaten habe ich zusätzlich zu den 12 Monaten AB (AB mit Nachweisen, KT ohne Nachweise) und die Argumentation hierfür ist mir auch geläufig, aber ich sehe schon ein, dass es "sicherer" ist, zu sagen "ich trinke nie mehr, dann fahre ich auch nie mehr betrunken". Trotzdem fühlt es sich für mich irgendwie falsch an, so zu argumentieren und ich fühle mich ein wenig in der Zwickmühle.
Ich will hier aber Fährtkünftigbus gar nicht die Show stehlen,
 

julbln

Neuer Benutzer
Moin, julbln!
Ich kann dir bei deiner Frage natürlich nicht weiterhelfen, wünsche dir aber viel Erfolg für deine MPU. Zu dem Vorhaben, AB anzugeben und für die Zukunft KT machen zu wollen, habe ich nur verschiedentlich gelesen, dass die GA es wohl nicht so gerne sehen, wenn noch gar keine Erfahrung mit KT besteht. Könnte ja sein, dass du nach einem Bier dann doch nicht aufhören kannst..

Wäre nett, wenn du von deiner Erfahrung dort berichten könntest, wenn du schon sagst, dass unsere Fälle sich so ähneln. Gerne auch per PN.
Na klar, ich schreibe dir privat, sobald ich meine MPU hinter mir habe.

Viele Grüße
 
Moin,

kurzes Update: Es ist nach mittlerweile 7 Monaten und einer Woche noch nichts passiert. Einspruch gegen den Strafbefehl habe ich noch vor Ostern eingelegt, ist also auch viereinhalb Monate her. Bisher ist noch kein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt worden. Nach der Zeitspanne fange ich, ob ich es will oder nicht, allmählich an, mir die Hoffnung zu machen, irgendwo unter den Tisch gefallen zu sein. ^^

In Sachen MPU Vorbereitung habe ich mittlerweile 2 AN zusammen und werde Anfang November den 3. machen. Ich schätze, dass es einzig sinnvoll sein wird, das ganze Jahr vollzumachen, auch wenn bis November immer noch nichts kam? Eine Frage, die mich interessiert, wäre, ob in einer ggf. späten MPU eine Argumentation auf der Grundlage von einem Dreivierteljahr AB + Restzeitspanne bis MPU (sagen wir mal noch ein Dreivierteljahr) KT gangbar wäre? Würde einem unabhängig von der verstrichenen Zeit seit TF pauschal entgegengehalten werden, dass kein volles Jahr AB bewiesen worden ist? Instinktiv kann ich mir das gut vorstellen, der Sache nach würde ich aber argumentieren, dass man sein Trinkverhalten mit einer solchen Kombination sogar besser einzuschätzen und zu kontrollieren gelernt hat. Klar, wer gar nicht trinkt, muss auch nichts kontrollieren...

Wie gesagt, das ist bisher rein hypothetisch. Ich werde wohl das volle Jahr mit AN belegen, einfach wegen der Gefahr, nach 10 Monaten oder so dann doch noch zur MPU geladen zu werden. Es gefällt mir aber nicht, von den Behörden über solche Zeiträume im Unklaren gelassen zu werden. Abstinenz würde ich auch nach 7 Monaten Kennenlernen und Reflexion nicht als Teil meiner idealen Lebensführung bezeichnen und nur auf die unwahrscheinlicher werdende Gefahr einer verspäteten MPU-Anordnung hin abstinent zu bleiben, bin ich auch nur bis zu einem gewissen Punkt bereit einzusehen.

Mich würden Eure Meinungen zu den angesprochenen Punkten für die weitere Vorbereitung auf jeden Fall interessieren. :)

Viele Grüße
FährtkünftigBus
 

Andi18

MPU Profi
kurzes Update: Es ist nach mittlerweile 7 Monaten und einer Woche noch nichts passiert. Einspruch gegen den Strafbefehl habe ich noch vor Ostern eingelegt, ist also auch viereinhalb Monate her. Bisher ist noch kein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt worden. Nach der Zeitspanne fange ich, ob ich es will oder nicht, allmählich an, mir die Hoffnung zu machen, irgendwo unter den Tisch gefallen zu sein. ^^
Ich bin mir 100% sicher, daß Du nicht unter den Tisch gefallen bist. Das kommt, so sicher wie das Amen in der Kirche.
Bei mir dauerte es über 12 Monate bis zum GT.
Es sieht allerdings alles danach aus, als daß die Fsst den Ausgang des Strafverfahrens abwartet. Das sehe ich momentan als das Positive dabei.
In Sachen MPU Vorbereitung habe ich mittlerweile 2 AN zusammen und werde Anfang November den 3. machen. Ich schätze, dass es einzig sinnvoll sein wird, das ganze Jahr vollzumachen, auch wenn bis November immer noch nichts kam?
ja definitiv. Du hast ja ein extrem günstiges Labor gefunden.

Hier noch eine Info allgemein dazu aus den BuKs zu den Abstinenznachweisen bzw. Abstinenzlücken:
Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."
Im Klartext: eine Haaranalyse über drei Monate vor der Mpu zur "Auffrischung".

Eine Frage, die mich interessiert, wäre, ob in einer ggf. späten MPU eine Argumentation auf der Grundlage von einem Dreivierteljahr AB + Restzeitspanne bis MPU (sagen wir mal noch ein Dreivierteljahr) KT gangbar wäre? Würde einem unabhängig von der verstrichenen Zeit seit TF pauschal entgegengehalten werden, dass kein volles Jahr AB bewiesen worden ist? Instinktiv kann ich mir das gut vorstellen, der Sache nach würde ich aber argumentieren, dass man sein Trinkverhalten mit einer solchen Kombination sogar besser einzuschätzen und zu kontrollieren gelernt hat. Klar, wer gar nicht trinkt, muss auch nichts kontrollieren...

Wie gesagt, das ist bisher rein hypothetisch. Ich werde wohl das volle Jahr mit AN belegen, einfach wegen der Gefahr, nach 10 Monaten oder so dann doch noch zur MPU geladen zu werden. Es gefällt mir aber nicht, von den Behörden über solche Zeiträume im Unklaren gelassen zu werden. Abstinenz würde ich auch nach 7 Monaten Kennenlernen und Reflexion nicht als Teil meiner idealen Lebensführung bezeichnen und nur auf die unwahrscheinlicher werdende Gefahr einer verspäteten MPU-Anordnung hin abstinent zu bleiben, bin ich auch nur bis zu einem gewissen Punkt bereit einzusehen.
Ich würde mir darüber erst Gedanken machen, wenn es soweit ist.
Momentan sieht alles nach AB12 sehr vielversprechend aus. Wann dann auch immer das Jahr voll hast ist durchaus auch ein Gespräch mit der Fsst möglich. Diese reagieren sehr wahrscheinlich in Deinem Fall auch nicht sofort nach Verurteilung, da vergeht dann auch noch Zeit. Außerdem räumen die Dir eine Frist ein bis zur Beibringung des GA von idR 2-3 Monaten..
 
Moin,

es ist jetzt November und meine TF knappe 9,5 Monate her. Ich habe immer noch keine Post bekommen von der FSSt, allerdings ist auch der Einspruch gegen den Strafbefehl bisher offenbar nicht bearbeitet worden.

Letzte Woche habe ich meine 3. Haarprobe abgegeben, wobei es terminlich leider nicht möglich war, diese auf exakt 3 Monate nach der 2. zu legen. Um keine Lücke entstehen zu lassen, werden mit der 4. Haarprobe Ende Januar deshalb nur 51 Wochen Abstinenz belegt sein. Gut, wie auch immer. Was ich eigentlich fragen wollte: Im Labor ist mir erzählt worden, ich solle mich gegebenenfalls initiativ an die FSSt wenden, damit ich einen MPU Termin möglichst unmittelbar im Anschluss an die 4. Probe machen kann. Man sagte mir, der bewiesene Abstinenzzeitraum müsse direkt vor der MPU liegen, bei allen dazwischen entstehenden Lücken würde man mir unterstellen, ich sei rückfällig geworden. Ist das so richtig? Es widerspricht zumindest dem, was Andi hier im letzten Post zitiert hat.

Ich selbst hatte das hier und anderswo bisher nicht so verstanden. Außerdem findet doch bei der MPU eine medizinische Untersuchung statt, bei der man feststellen würde, wenn ich unmittelbar davor wirklich wieder getrunken haben würde? Ich finde es jedenfalls erstmal unsinnig, von mir aus bei der FSSt vorstellig zu werden. Andererseits kann es doch auch nicht sein, dass ich mein Lebtag lang Abstinenznachweise sammle, nur weil die Behörde Ewigkeiten braucht, um den Fall zu bearbeiten? Hier kann doch irgendetwas nicht stimmen. Wäre sehr nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!

Gruß
FährtkünftigBus
 

Andi18

MPU Profi
Was ich eigentlich fragen wollte: Im Labor ist mir erzählt worden, ich solle mich gegebenenfalls initiativ an die FSSt wenden, damit ich einen MPU Termin möglichst unmittelbar im Anschluss an die 4. Probe machen kann. Man sagte mir, der bewiesene Abstinenzzeitraum müsse direkt vor der MPU liegen, bei allen dazwischen entstehenden Lücken würde man mir unterstellen, ich sei rückfällig geworden. Ist das so richtig? Es widerspricht zumindest dem, was Andi hier im letzten Post zitiert hat.
ich glaube hier wird ziemlich viel durcheinander gewürfelt.
Abstinenzlücken beziehen sich erstmal ausschließlich auf den Abstinenzzeitraum, d.h. also das EINE Jahr.
Hast dieses eine Jahr lückenlos belegt und in der Tasche, greift bei nicht direkt anschließender Mpu das obere Zitat aus den BuKs.
Alles andere wäre auch unlogisch. Mit dem Jahr hast diesen ausreichend langen Abstinenzzeitraum bewiesen.
Kommt dann der Tag der Mpu darf der letzt gültige Beleg nicht älter als 4 Monate sein.

..Außerdem findet doch bei der MPU eine medizinische Untersuchung statt, bei der man feststellen würde, wenn ich unmittelbar davor wirklich wieder getrunken haben würde?
prinzipiell korrekt. der letzte Beleg davor darf nicht älter als 4 Monate sein..
Ich finde es jedenfalls erstmal unsinnig, von mir aus bei der FSSt vorstellig zu werden.
das sehe ich genauso. Halt erst die Füße still, bis dann die 12 Monate voll hast. Kann ja durchaus auch möglich sein, daß die Fsst Dich vergisst..
Andererseits kann es doch auch nicht sein, dass ich mein Lebtag lang Abstinenznachweise sammle, nur weil die Behörde Ewigkeiten braucht, um den Fall zu bearbeiten? Hier kann doch irgendetwas nicht stimmen.
das ist korrekt. Deswegen der obere Auszug aus den BuKs.
Dieses Gerücht um die vermeintlichen Abstinenzlücken begegnet man irrsinnigerweise sehr häufig.
 

Hans24

Stamm-User
julbin schrieb:
Ich habe ein ähnliches Problem wie du: Ich hatte eine TF mit dem Fahrrad mit 2,2 Promille.
Hallo
julbln
Auch2,2 setzt ein gewisses Traning voraus.
Das ist nicht mit einmal Trinken,oder Kt zu belegen.Ach wenn du jung bist,das ist auch den GT bewust.Er wird dich nach dienem Heutigen zustand bewerten.
KT bedeutet sehr diszipliniert zu sein,und immer Wieder eine Gradwanderung,setze dich einmal mit der Wirkung von Alkohol auseinander,und du wirst feststellen,das bei Al die Wirkung erstversetzt zum Konsum einsetzt.Und genau da liegt der Knackpunkt.
Dein Alkoholgedächniss vergisst die je erreichte BKA nicht mehr,was bedeutet
Führst du ihm jetzt Alkohol zu,so ist sein Bestreben,mehr zu fordern,und da liegt bei Hohen BKA werten die gefahr nahe,das das auch passiert.
Der GT hat auch keine Glaskugel,aber er soll ein Gutachten erstellen für die Zukunft,und wie du dich verhälst, im Strassenverkehr.
Je glaubhafter du das rüberbringen kannst desto mehr Argumente findet er dann für ein Positives Gutachten.

Zitat eingefügt *Nancy*
 
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Bitte teile Zitate und deine Antwort darauf nicht in verschiedene Beiträge auf. Des weiteren immer mal schauen wann der User zuletzt online war, im Fall von julbin war dies im Mai 2022...
 
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