Wiederholungstäter

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Jedoch wünsche ich mir diese Gründlichkeit auch in Sachen Gewalttäter und Sexualtäter, welche mit laschen Bewährungsstrafen davon kommen. Das nur nebenbei, da „off Topic“.
Bei über 30.000 Unfällen mit Alk am Steuer pro Jahr, dabei 15.000 Verletzten und deutlich über 200 Toten ist das Thema Alkohol am Steuer gar nicht so Off Tonic wie du denkst.
Es kommen im Strassenverkehr etwas genauso viele Menschen in Deutschland ums Leben, wie es Mordopfer gibt.

Also sind wir schon mitten im Topic, oder siehst du das etwa anders?

Bevor ich in dieses Forum kam, habe ich mich als WHT eingestuft. Von der 10-jährigen Verjährungsfrist habe ich hier erst erfahren.
Mach es dir da bitte nicht zu einfach, du bist im juristischen Sinne ein Ersttäter, aber de Facto bist du Wiederholungstäter. Nur weil im Verwaltungsrecht deine erste TF getilgt ist (vermutlich) und du jetzt möglicherweise sogar ohne eine MPU aus der Sache rauskommst, bist du immer noch WHT, du hast immer noch ein gewisses problematisches Trinkverhalten und du bist eben nicht das Unschuldslamm.

Aber was nützt diese Frist, wenn ich ich in den Köpfen der Staatsanwaltschaft, Polizei, FFST doch immer WHT bleibe? Die sind alle miteinander gut vernetzt, werden die tatsächlich vorurteilsfrei entscheiden?
Hier machst du dich zum Opfer, denn wenn das verjährt und getilgt ist, dann DARF es nicht verwendet werden.
Es steht dir ja frei nun den Rechtsweg einzuschlagen, um dem bösen Staatsapparat nachzuweisen dass sie dich da mit Vorurteilen behandeln.
Könnte aber sein, dass du damit eher überschaubare Erfolge erzielen wirst...

Aber, dass die ganze Welt gegen mich ist habe ich nie behauptet!
Vielleicht nicht direkt, aber die Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, vielleicht auch manche hier aus dem Forum, das ist schon eine gewisse Anzahl von Gruppierungen die gaaaanz offensichtlich sich gegen dich zusammengetan haben. Bleiben nur wenige übrig, wenn wir also aufrunden ist dann doch die ganze Welt gegen dich.


Ich hole mal noch ein anderes Zitat von dir raus:
Ja, ich weiß, dass man ein Leben lang Alkoholiker oder Raucher bleibt, auch wenn man damit aufgehört hat.
Siehst du dich da drin?
Denn falls ja, dann solltest du wirklich langsam DEIN Problem erkennen und nicht schauen, wer sich gegen dich verschworen hat.
 
Wäre interessant zu wissen mit welcher ICD-10 Diagnose du die erste Therapie angetreten bist. Die Kliniken und Ärzte unterliegen ja der Schweigepflicht. Die Renten- oder Krankenkasse als Kostenträger wird es auf jeden Fall wissen und im Therapiebereicht steht auch ob z.B. F10.2 diagnostiziert war. Wenn tatsächlich das erste MPU-Gutachten auch noch nach über 10 Jahren in der Führerscheinakte verbleibt, würdest du bei der Führerscheinstelle vermutlich als alkoholkrank gelten...
@ Schotty

Meine Diagnose lautete „Alkohol abusus“ Nach der Reha habe ich kaum noch Alkohol getrunken. Ich hatte nie das Bedürfnis, mir nach dem ersten Glas, die ganze Flasche an den Hals setzen zu müssen. Kontrolliertes trinken war easy.

Als alkoholkrank würde ich mich einstufen, wenn schon beim Aufwachen das Bedürfnis nach Alkohol besteht. Wenn ich den Tag nicht ohne einen bestimmten Pegel durchhalte, wenn ich Entzugserscheinungen habe (Tremor, Schweiß, Leberkrämpfe…zb.)

Ich habe ausschließlich abends konsumiert, in der Hoffnung schnell einzuschlafen und von der Welt nix mehr zu sehen und zu hören.

Selbstverständlich verharmlost das nicht meine TK!!
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Als alkoholkrank würde ich mich einstufen, wenn schon beim Aufwachen das Bedürfnis nach Alkohol besteht. Wenn ich den Tag nicht ohne einen bestimmten Pegel durchhalte, wenn ich Entzugserscheinungen habe (Tremor, Schweiß, Leberkrämpfe…zb.)

Ich habe ausschließlich abends konsumiert, in der Hoffnung schnell einzuschlafen und von der Welt nix mehr zu sehen und zu hören.
Weder die Konsumuhrzeit noch eventuelle Entzugserscheinungen klassifizieren einen Alkoholiker. Wenn Du Dir aber täglich eine Pulle Wein in den Schädel geschraubt hast, zumal nicht aus "Genussgründen" sondern um schlafen zu können, ist das hingegen schon sehr bedenklich. Sowas wie Leberkrämpfe gibt es im übrigen nicht, das Organ kann (leider) selbst nicht weh tun.

Deine Diagnose war F10.1, damit wärst Du nicht im abhängigen aber eindeutig im schädliche Gebrauch gewesen.
 

Hans24

Stamm-User
Ich habe mir mal das ganze durchgelesen, und würde mal ganz vorsichtig bei der Straßen Verkehrsbehörde anfragen, wie der weitere Werdegang bei deiner Straftat ist.
Nicht auftrumpfen, sondern schön nett fragen.
Dann weißt du schnell, wo es langgeht.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ich habe mir mal das ganze durchgelesen, und würde mal ganz vorsichtig bei der Straßen Verkehrsbehörde anfragen, wie der weitere Werdegang bei deiner Straftat ist.
Nicht auftrumpfen, sondern schön nett fragen.
Dann weißt du schnell, wo es langgeht.
Ja, das deckt sich auch mit meiner Erfahrung. Ich bin 5x bei meinem Sachbearbeiter gewesen. Persönlich, weil Telefon oder Email bei Behörden zwar vorhanden und bekannt sind aber nur unter besonderen Umständen von den dort arbeitenden Menschen benutzt werden.

Wenn man direkt freundlich fragt, "Entschuldigung, ich bräuchte mal ihre Hilfe..." wird sich kaum jemand verweigern. Das ist nicht nur bei Behörden so. Nur leider tuen wir uns mit solchen Fragen oft schwer da wir meinen es könnte uns als Schwäche ausgelegt werden.
 
Guten Abend,

ich bin am Ende, es ist vorbei!
Vielleicht werde ich im Knast landen

Ich habe meine Arbeit verloren, ich bin von Alg 1 und Alg ll abhängig.

Ich kann meine Strafe nicht, bis zum Ende des Monats, zahlen.

Vor eigenen Wochen habe ich bei der Staatsanwaltschaft angerufen und um Ratenzahlung gebeten. Die Dame war sehr freundlich und machte mir Mut.

ich habe einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt. Als Antwort bekam ich die Aufforderung, die volle Summe bis zum Ende des Monats zu bezahlen!

Diese Summe hat sich um 400€ erhöht, zum Vergleich des ersten Schreibens.

Ohne Fahrerlaubnis bekomme ich keinen Job, ohne Job kann ich den Betrag nicht stemmen.

Ich weiß, dass ich einen Fehler begangen habe! Aber muss deswegen meine Existenz zerstört werden? Genauso wie bei einem Mörder?

Die Behörden haben jeden Bezug zur Realität verloren!!!

Ich habe niemanden beleidigt oder verletzt, es gab weder Sach noch körperlichen Schaden. Geschadet habe ich höchstens nur mir!
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Puh, das klingt echt übel.
Aber vorbei ist noch kange nix.
in den Bau geht keiner einfach so. Da hat Vater Staat auch gar kein Interesse dran.
Die können auch nicht einfach wild drauf lospfänden, eben weil sie keine Existenz vernichten dürfen.

ich schlage vor du gehst zur Schuldnerberatung. Die können dir genaueres sagen und dich unterstützen. Das wird schon.

in welcher Branche bist du tätig? Zur Zeit wird ja fast überall gesucht. Halbwegs an eine Stadt angebunden?

Kopf hoch, das kriegst du alles geregelt!
Ich war 3x arbeitslos, 2x davon mit Hauskredit, 1x ohne Führerschein und mit 3 Kindern, war auch erst mal eine „interessante“ Erfahrung…

Es gibt immer Lösungen, such dir gute Unterstützung, auch hier, und Finger weg vom Alk, da kommst du stärker raus als du rein bist
 
@rüdscher

Danke für deine Antwort.

Finger weg vom Alkohol, ist bereits geschehen.
Ich habe Fachoberschulreife und arbeite im kaufmännischen Bereich. Aber ich würde auch jede andere Tätigkeit annehmen, wenn ich dadurch meine Schulden tilgen könnte!

Was mich sehr mürbe macht, ist die Tatsache, dass ich bei meinem „ersten Mal“
Weniger Sperrfrist, weniger Strafe und problemlos Ratenzahlung bekam, trotz doppelt so hoher Werte…
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Den Frust verstehe ich, aber das ist alles noch lange nicht endgültig.
Such dir Unterstützung zB durch die Schuldnerberatung, die können dir sehr gut helfen und auch mit den Behörden was aushandeln.
Was den Job angeht, auch da Kopf hoch, momentan wird so viel gesucht und die FE ist nur in Jobs mit Reisetätigkeit wirklich notwendig. Ich gabe mich ohne FE selbständig gemacht und das bei hohem Kundenkontakt vor Ort… hat auch geklappt
 

Chepeto

Benutzer
Kopf hoch, manchmal hat man das Gefühl das Leben erschlägt einen, aber genau in diesem Moment halte ein. Ich hab für solche Momente wieder mit dem Lesen angefangen. Nach 2h lesen sieht die Gefühlswelt gleich wieder besser aus.

Falls es dir hilft. Auf deine Bußgeldhöhe blicke ich mit vollem Neid. Als es mich damals erwischt hatte, kam ich gerade aus der Arbeitslosigkeit und hatte bereits einen Monat Hartz4 bekommen. Da ich vorher sehr gut verdient hatte, fuhr ich noch immer einen 5er BMW. Am 01.04.2021 fing ich (Gottseidank) eine neue Arbeit an. Am 16.04.21 zwei Wochen später hatte ich meine TF mit 1,7%. Meine Bußgeldhöhe waren 5500 Euro. Die neue Arbeit ist nicht so gut bezahlt und die Begründung des Staates, wer sich so ein Auto leisten kann....
 
Ich habe ein Angebot in der Altenpflege zu arbeiten, vorausgesetzt ich bin mobil.
Es hilft mir nicht zu sagen „ich habe kein Auto“
Das Unternehmen würde mir einen kleinen Firmenwagen zur Verfügung stellen.

ich wohne in einer großen Stadt, verkehrsmäßig gute Bus und Bahn Verbindung.

Was nun?
Soll ich denen reinen Wein einschenken und sagen, dass ich bis zum Frühjahr nächsten Jahres (wenn alles klappt) wieder mobil bin? Oder versaue ich mir damit alles?

Ich könnte auch Sozialstunden machen anstatt die Strafe zu zahlen.
Wie läuft sowas ab? Weiß das Unternehmen dann warum das mache, bzw was ich verbrochen habe?

Bin ich dann vorbestraft und es kommt ins polizeiliche Führungszeugnis?
 
@Chepeto

Zitat:

Am 16.04.21 zwei Wochen später hatte ich meine TF mit 1,7%. Meine Bußgeldhöhe waren 5500 Euro. Die neue Arbeit ist

———————————————————

Ach du liebe Güte!

wie kommt denn diese hohe Summe zu Stande? Das ist ja heftig! Hast du Widerspruch eingereicht?
Dass du ein großes Auto besitzt, darf doch kein Argument sein….
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ich könnte auch Sozialstunden machen anstatt die Strafe zu zahlen.
Wie läuft sowas ab? Weiß das Unternehmen dann warum das mache, bzw was ich verbrochen habe?

Bin ich dann vorbestraft und es kommt ins polizeiliche Führungszeugnis?
Das kommt weder ins Führungszeugnis, noch bist du vorbestraft (sofern die Strafe nicht mehr als 90 Tagessätze beträgt). Sozialstunden kannst du mit Tellerwaschen im Restaurant vergleichen, wenn du die Zeche nicht zahlen kannst...

Wenn dich dein neuer Chef nun ausgerechnet beim Reinigen von Parkanlagen sieht, könnten zumindest Fragen aufkommen... Btw. würde ich ein neues Arbeitsverhältnis nicht direkt mit einer Lüge oder Heimlichkeiten beginnen.
 
Guten Morgen

ich habe eine Frage zu einem Thread von letzter Woche (@AHH)

Wie kam es, dass die Usrein ihren Führerschein, trotz hoher Werte zurübekommen hat? Ohne Sperrfrist, Strafe und MPU?

Ist es so, dass wenn man einen Wert über 3 Promille hat, dass man als unzurechnungsfähig gilt und straffrei bleibt?
 
Danke Bakira,

mir schien es am Anfang nicht so, es hörte sich eher nach einem mächtig großem Alkoholproblem an.

Als aber die Nachricht kam, dass sie den Führerschein zurück hat, kamen mir auch Zweifel….
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
aus meinem (Kneipen-)Bekanntenkreis (in BaWü) hat keiner den Lappen behalten oberhalb von 1.1 ohne MPU. Und je höher desto länger weg.
Einer mußte auch nach >10 Jahren Wartezeit trotzdem MPU machen, die sagten ihm was von "entweder MPU oder nochmal 3 Jahre warten und dann aber nochmal Führerscheinprüfungen machen".

Aber auch einer mit 2.9pro fährt wieder. Geht scheins iwi alles. Iwi.
 

Andi18

MPU Profi
ich habe eine Frage zu einem Thread von letzter Woche (@AHH)
Wie kam es, dass die Usrein ihren Führerschein, trotz hoher Werte zurübekommen hat? Ohne Sperrfrist, Strafe und MPU?

Ist es so, dass wenn man einen Wert über 3 Promille hat, dass man als unzurechnungsfähig gilt und straffrei bleibt?
ich kann mir vorstellen, daß der Polizei vlt Fehler unterlaufen sind. Käme wohl einem Lottogewinn gleich.
Ich glaube auch eher an die Vermutungen der Vorschreiber, daß wir hier veräppelt worden sind.

aus meinem (Kneipen-)Bekanntenkreis (in BaWü) hat keiner den Lappen behalten oberhalb von 1.1 ohne MPU. Und je höher desto länger weg.
Einer mußte auch nach >10 Jahren Wartezeit trotzdem MPU machen, die sagten ihm was von "entweder MPU oder nochmal 3 Jahre warten und dann aber nochmal Führerscheinprüfungen machen".
die Fristen sind auch 5 Jahre Tilgungshemmung, dann erst laufen die 10 Jahre an. Somit wäre die Aussage der Fsst korrekt, nochmal warten. Die notwendige Führerscheinprüfung ist davon unabhängig.
Aber auch einer mit 2.9pro fährt wieder. Geht scheins iwi alles. Iwi.
da wären die Details dann interessant. Leider erfährt man meistens nur Halbwahrheiten..
 
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