Liebe Community,
aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scotter mit 1,64% habe ich nun ebenfalls die Ehre im März meine MPU machen zu dürfen. Vor knapp 4 Wochen habe ich mich zu einer "Führerscheinberatung" beim Tüv Nord angemeldet. Meine Gesprächspartner war ein VP, der mir geschildert hat, dass es nun eine "gesetzliche Richtlinie" ist, dass man ZWINGEND einen Vorbereitungskurs absoliveren muss, da man ansonsten direkt ein negatives Gutachten bekommt. Bis dato habe ich nie von einer solchen bindeneden Voraussetzung gelesen und im Gespräch hat er sich m.E. auch wiedersprochen. Außerfrage steht, dass ich mich auch ohne Vorbereitungskurs - im Eigenstudium über Forum, Bücher etc. vorbereitet hätte.
Daher die Frage, gibt es diese zwingende Voraussetzung oder wollte der VP nur den eigenen Kurs bewerben? (er war tatsächlich sehr "vertrieblich" in seinen Schilderungen)
Vielen Dank & VG Michael
aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scotter mit 1,64% habe ich nun ebenfalls die Ehre im März meine MPU machen zu dürfen. Vor knapp 4 Wochen habe ich mich zu einer "Führerscheinberatung" beim Tüv Nord angemeldet. Meine Gesprächspartner war ein VP, der mir geschildert hat, dass es nun eine "gesetzliche Richtlinie" ist, dass man ZWINGEND einen Vorbereitungskurs absoliveren muss, da man ansonsten direkt ein negatives Gutachten bekommt. Bis dato habe ich nie von einer solchen bindeneden Voraussetzung gelesen und im Gespräch hat er sich m.E. auch wiedersprochen. Außerfrage steht, dass ich mich auch ohne Vorbereitungskurs - im Eigenstudium über Forum, Bücher etc. vorbereitet hätte.
Daher die Frage, gibt es diese zwingende Voraussetzung oder wollte der VP nur den eigenen Kurs bewerben? (er war tatsächlich sehr "vertrieblich" in seinen Schilderungen)
Vielen Dank & VG Michael