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Abstinenznachweis nur bei Aufforderung? TF 1,72 Promille Ersttäter

Ich war heute bei der ersten Haarprobenentnahme bei meiner Begutachtungsstelle. Dort konnte ich ein wenig mit der Assistentin plaudern und habe ihr einfach mal meine Sachlage erklärt. Sie hat mir jetzt wiederum angeraten das negative Gutachten trotzdem einzureichen damit es in der Führerscheinakte liegt. Das habe den Vorteil das quasi bei einer zweiten MPU die Gutachter sich auf das erste Gutachten nochmal beziehen können und sehen was denn damals der Grund war warum es negativ war (in meinem Fall nur die fehlende Abstinenz) und das so als kleine Grundlage haben. Würde man es nicht einreichen würde man zur zweiten MPU gehen als wäre es die erste, weil die Gutachter so nicht auf das alte Gutachten schauen können.

Sie meinte auch dadurch das in meinem Gutachten nur die Aufforderung zur Abstinenz besteht habe ich den psychologischen Teil bestanden jedoch der Arzt ist der Meinung eine Abstinenz nachzuweisen.

Nun steh ich zwischen zwei Stühlen.
 
Ich weiß nicht, ob es so der große Vorteil ist, es einzureichen. Wir raten ja im Regelfall deshalb ab, weil sonst die Auflagen erfüllt werden müssten. Das machst du aber eh mit den Nachweisen (oder gab es weitere Empfehlungen?). Jedoch solltest du dann gut die von dir genannten Daten (Trinkmengen/-höufigkeit...) im Kopf haben, weil die ja dann direkt vergleichbar wären.
 
Sie meinte auch dadurch das in meinem Gutachten nur die Aufforderung zur Abstinenz besteht habe ich den psychologischen Teil bestanden jedoch der Arzt ist der Meinung eine Abstinenz nachzuweisen.
Es gibt viele MPU-Anwärter, die ihre MPU mangels Abstinenznachweisen nicht bestehen. Wenn die jetzt alle zur nächsten MPU mit den entsprechenden Abstinenznachweisen aufkreuzen, haben die alle ihre MPU bestanden.
Warum dann eigentlich eine neue MPU ? ... man bräuchte doch lediglich die AB-Nachweise auf den Tisch werfen und fertig.
Leider wäre das viel zu einfach und dem MPI entgeht auch noch entsprechendes Geld für die MPU-Wiederholung.
Neue MPU = kompletter Ablauf wie dei der ersten MPU !!!
 
@kapomick

Die Empfehlung beinhaltet nur ein Abstinenzprogramm von 12 Monate. Die Trinkmengen sind aufgrund meiner Vorbereitung auf die erste MPU fest verankert und im Gutachten steht letztendlich auch nochmal alles drin was ich gesagt habe.

@Karl-Heinz

Was wären es denn zum Beispiel für Nachteile genau? Die Nachteile die ich aktuell sehe wären das ich bei der zweiten mpu keine Abweichung zur ersten haben kann, außer sie verfestigt die Aussagen aus der ersten uns positive und das das negative Gutachten in den Akten der Führerscheinstelle für 10 Jahren verweilen.

@Max

Also das die komplette MPU gemacht werden muss und auch alle Fragen nochmal beantwortet werden müssen ist mir klar. Sie hat mir halt nur gesagt das dadurch dem Gutachter bei der zweiten Bewertung dann das alte Gutachten vorliegt und er schaut woran hat es denn beim letzten Mal gelegen und wenn man dann vielleicht noch auf den Gutachter aus dem ersten Gespräch trifft hat er ja sein eigenes altes Gutachten in der Hand. Ich versteh auch was ihr meint und wenn man google fragt liest man auch viel das man es nicht einschicken soll und selbst der ADAC schreibt das. Jedoch hab ich noch nirgends lesen können was die genauen Nachteile sind. Vom Gespräch her würde ich da nicht anders argumentieren als beim ersten, denn wie oben in meiner Auswertung des Gutachtens zu lesen ist, finde ich da nichts was auf eine strittige Aussage von mir hindeutet was zusätzlich zum negativen Entscheid beitrug. Wäre da was auffällig, wäre doch da sicherlich in der Empfehlung der Punkt für eine MPU Beratung aufgeführt gewesen.
 
wenn man dann vielleicht noch auf den Gutachter aus dem ersten Gespräch trifft hat er ja sein eigenes altes Gutachten in der Hand. Ich versteh auch was ihr meint und wenn man google fragt liest man auch viel das man es nicht einschicken soll und selbst der ADAC schreibt das. Jedoch hab ich noch nirgends lesen können was die genauen Nachteile sind.
Du wirst niemals den gleichen Gutachter bekommen, dass ist nicht erlaubt.
Nachteile können überwiegend im psychologischen Gespräch entstehen ... zBspl. kannst du ganz anders argumentieren als bei der ersten MPU und versemmelst. Zum anderen, kann ein anderer Gutachter die Dinge anders sehen als dein vorhergehender Gutachter ... die Sichtweiten sind hier schon mal unterschiedlich.
Es sind alles allgemeine Gesichtspunkte und sind Kann-Bestimmungen ... das hat nichts mit dir persönlich zu tun.
 
und sehen was denn damals der Grund war warum es negativ war (in meinem Fall nur die fehlende Abstinenz)
das macht vllt in diesem Falle die Ausnahme - ein "eigentlich schon bestanden" kann pos. Auswirkung auf den Gutachter haben (primacy effect). Und man könnte ja noch eins draufgeben, im Sinne von "in der 12 monatigen Abstinenzzeit ist mir zwischenzeitlich noch aufgefallen, dass ..."
Ich würde das jetzt nicht so tragisch bewerten, ausnahmsweise*

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*keine Regel ohne Ausnahme
Ausnahme: diese Regel
 
Ist dieser Fall hier nicht das Paradebeispiel dafür, dass man sich mit freiwilliger Absitenz bei A3 selbst ein Bein stellt?
"Abstinenz wird vom Klienten selbst für notwendig erachtet " - hier wurde was reinterpretiert, was gar nicht gesagt wurde. Hätte tomtom KT angegeben, mit einem Tagebuch etc, wäre er wahrscheinlich durchgekommen. Bei mir war auch die Warnung, nicht freiwillig in eine Abstinenz reinzuspringen, wenn es nicht sein muss.
 
Ist dieser Fall hier nicht das Paradebeispiel dafür, dass man sich mit freiwilliger Absitenz bei A3 selbst ein Bein stellt?

Ich glaube hier wurde in A2 eingestuft. Dafür braucht es zwingend die Nachweise. Ich schreibe dir in deinen Thread zeitnah gerne nochmal, wie man m.E. bei A3 AB begründen kann, ohne dass es so klingt, als sei aufgrund mangelnder Kontrollfähigkeit entschieden worden.
 
Der Arzt hat mich mit A3 eingestuft ...."

Richtig, der Arzt. Der orientiert sich aber nur an harten Fakten wie Trinkmenge etc.

Der Psychologe sagte, er habe trotz kritischer Hinweise andere weitergetrunken…. Das ist für mich in dem Fall der Punkt, warum in A2 eingestuft werden musste. Evtl haben aber da die Profis noch eine Meinung zu?
 
Der Psychologe sagte, er habe trotz kritischer Hinweise andere weitergetrunken…. Das ist für mich in dem Fall der Punkt, warum in A2 eingestuft werden musste
die Kriterien beschreiben ein Screening, um zu prüfen, ob "aus der Lerngeschichte abgeleitet werden kann, dass der Klient nicht hinreichend zuverlässig in der Lage ist, seinen Konsum zu kontrollieren". Dazu genügen Kriterien aus mindestens 2 von 6 Indikatoren, einer davon lautet "Hinweise auf belastende Folgen und Reaktionen im sozialen Umfeld". Dort wird beispielsweise gefragt, ob man schon von nahestehenden Personen den Rat bekommen hätte, eine Suchtberatung auszusuchen oder ob negative Rückmeldungen von Bezugspersonen hinsichtlich der Konsummenge nicht zu einer stabilen Verminderung geführt hätten.
Wenn du da jetzt auch in einem der anderen Indikatoren auffällig bist, rutscht du in die A2.

weitere Indikatoren: Hinweise auf fehlende Wirkungssensibilität (Toleranzentwicklung*) / Hinweise auf psychophysische Folgeschäden des Konsums (z.B. Leberprobleme) / Hinweis auf fehlende Lernbereitschaft in der Verkehrsvorgeschichte (z.B. bereits bestandenene MPU**) / Hinweise auf unzureichende Selbstkontrolle (!!! Klient hält Alkoholverzicht für erforderlich*** !!!) / Hinweis auf problematische Trinkstile (zB. zur Symptomdämpfung, Wegbeamen) /

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* ab einer gewissen Promillezahl ist das eh mitgebucht^^
** oder Wiederholungstäter
*** ein echter Fallstrick! Vllt doch lieber "Kontrolliert / freiwillig nix trinken"?. Nur des Wortes wegen...
[Ich mag keine Leber, also ess ich keine - aber ich mach doch da keine "Leberabstinenz"? ]
 
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