Karl-Heinz
MPU Profi
Das finde ich ganz großartig von dir und ich freue mich darüber sehrGerne würde ich weiter machen![]()

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Das finde ich ganz großartig von dir und ich freue mich darüber sehrGerne würde ich weiter machen![]()
Das ist so nicht richtig ich sehe die mpu nicht definitiv nicht als Strafe sondern als Neuanfang... als Chance mein Leben von Grund auf in die richtige Bahn zu lenken... als ich damals die Auffälligkeit im Straßenverkehr hatte dachte ich im ersten Moment scheiße jetzt habe ich mein Leben gegen die Wand gefahren aber im selben Moment war ich glücklich das es mich erwischt hat... Einerseits weil ich zum Glück nicht unschuldige mit in Leidenschaft gezogen habe und andererseits das es für mich jetzt endlich die Chance ist mein Leben neu zu ordnen... ich hatte im inneren schon vor den Entschluss gefasst damit aufzuhören...…den Zahn muss ich dir leider ziehen.
Nach deinem FB und deinen Antworten zu schließen, hast du mit der Aufarbeitung noch nicht begonnen.
Eine abgeschlossene und gelebte psychologische Aufarbeitung, die von dir vor (!) der MPU verlangt wird, muss aus deiner Person, Persönlichkeit und Biographie exakt herleiten können, warum du Drogen konsumiert hast, warum du mit Drogen durchaus in größerem Stil ( 76 abgeurteilte „Deals“ ) und, warum du Schusswaffen (!) durch die Gegend kutschierst ( was noch schwerer wiegt als die bloße -nicht vorschriftsmäßige „Lagerung“ ) und über ein halbes Jahr auf dem Dachboden „rumliegen“ lässt.
Du stehst dort, dass du dein Fehlverhalten eingesehen hast und -momentan- gesetztestreu lebst.
Das ist durchaus ein guter Anfang.
Aus psychologischer Sicht ist dieses Wohlverhalten aber darauf zurückzuführen, dass du vom Strafrecht beeindruckt bist.
90 TS, FE-Entzug, hohe Geldstrafe in Form von 3 Monatsgehältern.
Das ist auch daran zu sehen, dass du der Meinung bist, dass das Strafrecht noch nicht „abgebüßt“ ist.
Du hältst die MPU noch für eine strafrechtliche Maßnahme.
Alleine das ist grundfalsch.
Der strafrechtliche Teil ist abgeurteilt.
Die MPU ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme.
Du darfst beweisen, dass du wieder in der Lage bist, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Es ist ein guter Anfang zu sagen, dass es dir Leid tut und es nie wieder vorkommen wird.
Aber nur ein Anfang.
Nein ich verstehe dich nicht falsch alles gut ich habe verstanden worauf du hinaus möchtest und ich habe dank diesem Text jetzt auch eine ganz andere Sichtweise zu dem Thema... und wie gravierend mein verhalten war mit dem ganzen UmgangAuch wir hier mit dir gemeinsam haben mit der Aufarbeitung noch nicht begonnen.
Momentan versuchen wir mit den Nachfragen, deine Problemtiefe zu beurteilen.
Meiner Einschätzung nach hat sich deine Problemtiefe deutlich vertieft, und zwar aus folgenden Gründen:
- eine Trunkenheitsfahrt unter THC und Amphetamin, obwohl dir durch die Hausdurchsuchung klar gewesen sein muss, dass du -durch den Btm-Eintrag im POLAS ( internes polizeiliches Auskunftssystem ) jederzeit mit einer „allgemeinen Verkehrskontrolle rechnen musstest ( bis es dazu kam, hat es immerhin 8 Monate gedauert, was die geringe Kontrolldichte in D unterstreicht )
- du bist zu 90 Tagessätzen verurteilt worden ( damit bist du hauchdünn an einer Vorstrafe im „großen“ Führungszeugnis vorbeigeschrammt, aber dir wurde deutlich zu verstehen gegeben, dass beim nächsten Mal der „Spaß“ endgültig vorbei ist )
- auch dein Vater hat es offensichtlich mit den Gesetzen nicht so genau genommen ( aus psychologischer Perspektive bedeutet das -sehr verkürzt- „Prägung“ )
- auch deine Tochter ist in diesem Umfeld mit Drogen und Drogendeals groß geworden, was bedeutet, dass du relativ unreflektiert das weitergegeben, was du gelernt hast, was dich geprägt hat
- es handelt sich um Schusswaffen, ohne WBK
Eine persönliche Bemerkung sei mir hier mal gestattet.
Es könnte dir bei der Erkenntnis helfen, wie ein Gutachter dich in deiner Begutachtung einordnet.
Also, um dir deutlich vor Augen zu führen, wie „schlimm“ und im negativen Sinne „außergewöhnlich“ diese „Dachbodenwaffengeschichte“ ist.
In meinem persönlichen Umfeld habe ich viel mit jemandem zu tun, der nicht nur eine „große“ Waffenbesitzkarte hat, sondern auch berechtigt ist, diese zu führen und zu transportieren.
Ich weiß also sehr genau, wie verantwortungsbewusst und pingelig jemand sein muss, der dazu berechtigt ist.
Der Waffenschrank muss sehr hohen materiellen Anforderungen genügen.
Er muss an einer bestimmten Stelle stehen.
Er muss im Haus verankert sein.
Der Munitionsschrank ebenso.
Der / die Schlüssel oder sonstigen Verschließvorrichtungen muss ausschließlich so verwahrt werden, dass niemand (!) dazu Zugang hat.
Nicht einmal die Personen, die mit so jemandem zusammenleben, dürfen also in irgendeiner Form Zugang dazu haben.
Es muss jederzeit mit einer unangekündigten Kontrolle von Seiten der Behörde gerechnet werden.
Polizisten, nur mal so als Beispiel, dürfen ihre (!), also auf ihren Namen eingetragene Dienstwaffe, auf der Dienststelle an sich nehmen und im „Notfall“ benutzen.
Am Schichtende wird sie wieder abgegeben.
Sie dürfen aber weder ihre Dienstwaffe nach Hause transportieren oder woanders lagern o.Ä.
Ich hoffe sehr, dass ich dir dadurch vermitteln konnte, wie gravierend dieses Delikt ist.
Auch hoffe ich sehr, dass ich ausdrücken konnte, dass ich dich oder deine Familie in keinster Art und Weise runtermachen oder schlechtmachen möchte o.Ä.
Es ging nur darum, dass du verstehst, wie schwer deine MPU werden wird und, wieviel Arbeit vor dir liegt.
Sie wird jetzt leider eher eine 8.
ich glaube, der größte Dank wären keine Worte, sondern Taten. So richtig echt echt aufarbeiten, nicht nur davon erzählen. Und nicht nur so tun.Danke das du mir die Augen geöffnet hast und mir dabei unterstützen tust.
Bei welchem Vorbereiter warst du denn nun?Zu der Vorbereitung und dem Vorbereiter sage ich jetzt glaube ich nichts mehr
Worthülsengeblubberaber eins kann ich dir sagen das ich heute aus meine fehler gelernt habe und die nicht mehr vorkommen...
Worthülsengeblubbereute weiß ich das man sich hilfe suchen muss wenn man mal nicht weiter kommt...
Worthülsengeblubberheute weiß ich das dass geht
ganz schlimmes Worthülsengeblubberund ich arbeite täglich an meine Vergangenheit auf...
erstmal nur für mich ... ich weiss nicht, wie andere darauf reagieren. Wir haben durchaus unterschiedliche WahrnehmungEs tut mir leid wenn es so rüber kommt für euch
das war ein schönes Beispiel für: jenseits leerer Worthülsen.Überlege doch einmal in Ruhe (!) , warum du nicht z.B. Folgendes geschrieben hast:
„Meine Tochter hat mich angezeigt.
Sie hatte Angst, in einem Haus zu leben, in ......
schön wärs halt jetzt, wenn DU auf sowas kommen würdest. Sonst knall ich dich weiter mit "Worthülsengeblubber" zu*.Oh man... ja du hast völlig recht mit deiner Einschätzung...
Ich weiß nicht warum ich von jeder Sorte Cannabis die man mal irgendwo käuflich erworben hat immer so eine kleine Menge von 0,3-0,4g weggelegt habe... das war so ein tick von mir gewesen...so wie andere Briefmarken sammeln war es bei mir das... darum kommen auch die 76 Fälle zusammen
@Max: um das mal abzuschließen: Der Anwalt der von Dir zitierten Quelle Deiner Meinung schreibt auf Nachfrage:ich hab den Anwalt jetzt mal angeschrieben, ob Trunkenheit wirklich nur für Alkohol gilt, wie seine Seite vermuten lässt ^^
§ 316 StGB betrifft auch andere berauschende Mittel. Allerdings gibt es dort keine festen Grenzwerte wie beim Alkohol.
Mit freundlichen Grüßen