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Zweittäter

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Kompletter Unsinn was du schreibst.

Das sehe ich anders. Nach deinen Angaben müsste das Gericht gegen das Gesetz verstoßen haben. Die gesetzliche Regelung ist eine andere:

a) Fahrverbot bis 3 Monate

b) Sperrfrist mindestens 6 Monate bis 5 Jahre.

Davon gibt es nur zwei Ausnahmen:

a) Der Betroffene hat ein Fahrverbot abgesessen, die Zeit wird angerechnet, das können bis zu 3 Monaten sein (der Fall, den ich beschrieben habe). Ausnahmsweise kann es natürlich passieren, das die Tage der Aushändigung des Führerscheins nach der Sperrfrist mit der Rechtgültigkeit des Urteils übereinstimmen. In solchen eher seltenen Fällen wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots nicht ausgehändigt, es aber trotzdem angerechnet.

b) Eine nachträgliche Sperrfristverkürzung. Die kann aber noch nicht im Urteil stehen.

Wenn du also nur eine Sperrfrist von 3 Monaten bekommen hast, hast du bereits vorher ein Fahrverbot von 3 Monaten abgesessen. Oder dein Führerschein wurde direkt eingezogen, die Zeit wird natürlich auch angerechnet. Dann ist aber die Sperrfrist länger, in dem Urteil steht auch die Restzeit. Die gesamte Sperrfrist ist aber länger als die dort genannte Restzeit.
 
mit der richtigen veränderten Lebensstrategie auch ohne Abstinenz die MPU schaffen zu können.
ja, das kann funktionieren. Mit einer schonungslosen Offenheit und echten echten tiefwirksamen Veränderungsprozessen. Echte spürbare Einsicht und spürbare Distanz zu der alten inneren Haltung. Widerspruchsfrei und gut nachvollziehbar. Man muss den Gutachter schon richtig beeindrucken. Dann ja. Vllt. Und Du brauchst das Glück, dass der Gutachter den Wiederholungsfall eher "wohlwollend" betrachten kann. Das tun nicht alle. Wir neigen dazu, zur sicheren Strategie zu greifen, die dann auch skeptischeren Gutachtern standhält.
 
mit der richtigen veränderten Lebensstrategie auch ohne Abstinenz die MPU schaffen zu können.

Das lässt sich meiner Meinung nach mit mpu2025 nicht vergleichen.

Die ersten beiden Gutachten wurden in der Zeit vor den Beurteilungskriterien 4. Auflage (BUK4) erstellt. Mit den BUK4 ist der Spielraum auch in Bezug auf kontrolliertes Trinken der Gutachter deutlich eingeschränkt worden.

Bei dem 3. Gutachten wurdest du rechtlich als Ersttäter mit etwas über 1,6 Promille auffällig, warst also kein Wiederholungstäter.
 
Kompletter Unsinn was du schreibst.
krass.
Diagnose bis jetzt: pathologischer Narzissmus, du dürftest 24/7 damit beschäftigt sein, Dein Ego zu kitten.*
Das wäre vllt auch die passende Erklärung für Deinen Alkoholkonsum über all die Zeit. Der Gutachter könnte sowas würdigen.
Ich vermute, dagegen wirst Du dich jetzt bis aufs Letzte wehren.

Und dann gehört halt eine geschossene MPU zur Therapie. Oder zwei. Oder drei.

________________________________________
*passend dazu: Die Unfähigkeit, die vielen wertvollen Hinweise wahrzunehmen, statt dessen immer irgendwie Recht haben zu müssen, dich über die Eindrücke der sehr erfahrenen Beratenden zu stellen. Da würde dann auch deine traumatisch erlebte Kindheit passen, viel besser als Deine hier präsentierte "Erkenntnis", Du hättest aus "Langeweile" getrunken.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Karl-Heinz ja genau und das ist es @MrMurphy, wenn man nur den FB liest, denkt man auch es war nur ein Fahrverbot, aber nein es war ein Entzug, er hatte es im 1. Beitrag geschrieben, da war der Atemalkohol noch 0,5‰ und im FB dann nur noch 0,4‰. Wer weiß was bei der 1. TF nun wirklich passiert ist?

Und das genau sind die Knackpunkte @mpu2025 ! Das mit der Ironie, hatte ich nur für dich hingeschrieben, normalerweise hätte ich es weg gelassen. Und keiner hat Dich hier bis jetzt nieder gemacht, sondern mit der Realität konfrontiert, die Du allerdings nicht wahrhaben willst.

Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die bayrische Polizei bei Deiner 1. TF mit ca. 1‰ keinen Bluttest gemacht hat und dann auch ein Richter noch einen Entzug ausspricht. Das allein ist schon unschlüssig und warum gab es überhaupt eine Gerichtsverhandlung? Der Gutachter hat die Akte und angenommen es wurde ein Bluttest gemacht mit BAK etwas um die 1,1‰, dann hast Du hier die MPU schon verkackt! So HART wird das! Das versuchen die Leute Dir hier seit 10 Seiten zu erklären, wenn du schon so da rein gehst, schaffst Du nicht die ersten 5 Minuten, weil du schon deine 1. TF allein so arg verharmlost und Dir alles schönredest. Genauso wie hier im Fred die ‰ Werte kontinuierlich niedriger werden.

Du bist also schon durch, bevor Du mit deiner Verhaltensänderung überhaupt anfängst.
 
Das sehe ich anders. Nach deinen Angaben müsste das Gericht gegen das Gesetz verstoßen haben. Die gesetzliche Regelung ist eine andere:

a) Fahrverbot bis 3 Monate

b) Sperrfrist mindestens 6 Monate bis 5 Jahre.

Davon gibt es nur zwei Ausnahmen:

a) Der Betroffene hat ein Fahrverbot abgesessen, die Zeit wird angerechnet, das können bis zu 3 Monaten sein (der Fall, den ich beschrieben habe). Ausnahmsweise kann es natürlich passieren, das die Tage der Aushändigung des Führerscheins nach der Sperrfrist mit der Rechtgültigkeit des Urteils übereinstimmen. In solchen eher seltenen Fällen wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots nicht ausgehändigt, es aber trotzdem angerechnet.

b) Eine nachträgliche Sperrfristverkürzung. Die kann aber noch nicht im Urteil stehen.

Wenn du also nur eine Sperrfrist von 3 Monaten bekommen hast, hast du bereits vorher ein Fahrverbot von 3 Monaten abgesessen. Oder dein Führerschein wurde direkt eingezogen, die Zeit wird natürlich auch angerechnet. Dann ist aber die Sperrfrist länger, in dem Urteil steht auch die Restzeit. Die gesamte Sperrfrist ist aber länger als die dort genannte Restzeit.
Die Sperrfrist wird immer ab Rechtskraft des Strafbefehls gerechnet. Und Ja insgesamt ist de Schein weg von dem Tag wo er eingezogen wurde.
Da ich aber eine Unfall mit Trunkenheit hatte wird der immer sichergestellt. Und nein ein Fahrverbot habe ich eben nicht abgessessen. Denn das Fahrverbot kann auch nur vom Gericht bzw StA angeordnet werden. Hätte ich das abgesessen hätte ich ja den Schein jetzt wieder.
 
Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die bayrische Polizei bei Deiner 1. TF mit ca. 1‰ keinen Bluttest gemacht hat

Doch. Bis zu einem Promillewert von 1,1 Promille reicht ein geeichtes Atemmeßgerät aus. Erst wenn ein deutlich höherer Promillewert zu erwarten ist (oder eine Nachtrunkbehauptung, ...) darf eine Blutprobe (= eine Körperverletzung) angeordnet werden.
 
@Karl-Heinz ja genau und das ist es @MrMurphy, wenn man nur den FB liest, denkt man auch es war nur ein Fahrverbot, aber nein es war ein Entzug, er hatte es im 1. Beitrag geschrieben, da war der Atemalkohol noch 0,5‰ und im FB dann nur noch 0,4‰. Wer weiß was bei der 1. TF nun wirklich passiert ist?

Und das genau sind die Knackpunkte @mpu2025 ! Das mit der Ironie, hatte ich nur für dich hingeschrieben, normalerweise hätte ich es weg gelassen. Und keiner hat Dich hier bis jetzt nieder gemacht, sondern mit der Realität konfrontiert, die Du allerdings nicht wahrhaben willst.

Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die bayrische Polizei bei Deiner 1. TF mit ca. 1‰ keinen Bluttest gemacht hat und dann auch ein Richter noch einen Entzug ausspricht. Das allein ist schon unschlüssig und warum gab es überhaupt eine Gerichtsverhandlung? Der Gutachter hat die Akte und angenommen es wurde ein Bluttest gemacht mit BAK etwas um die 1,1‰, dann hast Du hier die MPU schon verkackt! So HART wird das! Das versuchen die Leute Dir hier seit 10 Seiten zu erklären, wenn du schon so da rein gehst, schaffst Du nicht die ersten 5 Minuten, weil du schon deine 1. TF allein so arg verharmlost und Dir alles schönredest. Genauso wie hier im Fred die ‰ Werte kontinuierlich niedriger werden.

Du bist also schon durch, bevor Du mit deiner Verhaltensänderung überhaupt anfängst.
bla bla bla Entweder du machst dich jetzt nur wichtig oder du hast schlicht keine Ahnung.
Mir gefällt außerdem deine Arroganz nicht. Merke wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.

Ergebnis
0,5 – 1,09 ‰ Blutalkohol
Bußgeld 500 €
Punkte 2

Weitere Konsequenzen Fahrverbot (1 Monat)

Werte sind vom ADAC
Das sind Werte von heute
2019 war das Bussgeld sogar nur 270 €
Ich hatte gemessen 0,5 AAK am großen Automaten
damit lag ich deutlich unter den 1,09 Blutalkohol
Niemand verordnet da eine Blutprobe weil da das Ergebnis nur niedriger wäre

Mir wurde der Schein jedoch erst ca fünf oder sechs Monate danach per Gerichtsbeschluss entzogen
 
p.s.: Berichtigung:

das hier


habe ich falsch interpretiert. Du hattest irgendwas geschrieben von "Hölle durchlebt", aber damit meintest Du vermutlich nicht Deine Kindheit.
Lebst du in deinem eigenen Universum?
Du behauptet dich mit meinem Fall zu befassen hast aber de facto keine Ahnung was ich geschrieben habe.

Nur gut das du kein Chirurg bist. :smiley624: :smiley624: :smiley624:
 
Ja, normlerweise hättest du 1 Monat Fahrverbot bekommen (sofern der ‰ stimmt) und gut. Du hattest allerdings einen Entzug! Genau deshalb glaube nicht, dass die bayrische Polizei, dich in Pfanne hauen wollte und keinen Bluttest gemacht hat. Da muss noch was anderes gewesen sein und wieso gab es eine Gerichtsverhandlung?

Jetzt auch noch deine 2. TF, ich dachte du hättest da 3 Monate Fahrverbot bekommen und dann MPU Aufforderung. Jetzt schreibst wieder was von Sperrfrist 3 Monate????

Das ganze ist wie in meinem vorherigen Beitrag schon geschrieben komplett unschlüssig. Das Problem ist halt einfach, wenn Du bei der MPU schon deine Taten nicht richtig aufgearbeitet hast und beschreiben kannst, dann brauchst du gar nicht weiter zu machen. Die Fakten weiß ich nicht, aber Deine Akte und der Gutachter, weil er die Akte hat und wenn das einzige, was er schwarz auf weiß hat schon mit Deinen Aussagen nicht überstimmt, wie soll er Dir dann noch irgendwas glauben, wo er nur den Wort hat?

Nuja, ich bin neu hier und schon lange raus aus dem Thema, wollte Dir nur helfen, wie so viele andere hier auch.... Wünsche Dir auch noch Viel Erfolg!

P.S. Ich sitze nicht im Glashaus!
 
Ja, normlerweise hättest du 1 Monat Fahrverbot bekommen (sofern der ‰ stimmt) und gut. Du hattest allerdings einen Entzug! Genau deshalb glaube nicht, dass die bayrische Polizei, dich in Pfanne hauen wollte und keinen Bluttest gemacht hat. Da muss noch was anderes gewesen sein und wieso gab es eine Gerichtsverhandlung?
Wer lesen kann wird die Antwort hier finden.
Jetzt auch noch deine 2. TF, ich dachte du hättest da 3 Monate Fahrverbot bekommen und dann MPU Aufforderung. Jetzt schreibst wieder was von Sperrfrist 3 Monate????
Einer schreibt scheiße und alle glauben ihm aber der der es besser weiß also ich, dem glaubt keiner. Verrückte Welt
Das ganze ist wie in meinem vorherigen Beitrag schon geschrieben komplett unschlüssig. Das Problem ist halt einfach, wenn Du bei der MPU schon deine Taten nicht richtig aufgearbeitet hast und beschreiben kannst, dann brauchst du gar nicht weiter zu machen. Die Fakten weiß ich nicht, aber Deine Akte und der Gutachter, weil er die Akte hat und wenn das einzige, was er schwarz auf weiß hat schon mit Deinen Aussagen nicht überstimmt, wie soll er Dir dann noch irgendwas glauben, wo er nur den Wort hat?
Nur weil du nicht durchblickst, heißt das nicht, das mir das genauso geht.
Nuja, ich bin neu hier und schon lange raus aus dem Thema, wollte Dir nur helfen, wie so viele andere hier auch.... Wünsche Dir auch noch Viel Erfolg!
Schon irgendwie komisch dass jemand der raus aus dem Thema ist sich in einer MPU Seite anmeldet. Findest du nicht?
 
Wer lesen kann wird die Antwort hier finden.

Einer schreibt scheiße und alle glauben ihm aber der der es besser weiß also ich, dem glaubt keiner. Verrückte Welt

Nur weil du nicht durchblickst, heißt das nicht, das mir das genauso geht.

Schon irgendwie komisch dass jemand der raus aus dem Thema ist sich in einer MPU Seite anmeldet. Findest du nicht?
So komisch bin ich auch. Es ist mir wichtig, die Wirkung von Alkohol nie zu unterschätzen und mich (noch) mit dem Thema zu befassen. Und vielleicht den einen oder anderen einen Tip zu geben. Ich hoffe auch, bald endgültig damit abschließen zu können. Und das wünsche ich dir auch
 
ich weiß ja nicht.., kann es sein das MPU2025 er nur da ist um hier andere zu provozieren und einfach immer und jeden angreift? Das kann doch gar nicht mehr anders sein, das kann doch gar nicht real sein..?
 
weniger gut, dass ICH keine MPU vor mir habe sondern DU.
Und Deine Reaktion bestätigt meine diagnostische Vermutung.
Viel Erfolg noch.
Sag mal fehlt dir jegliche Art von Eigenreflektion?
Du schreibst hier obwohl du es besser wissen solltest Unwahrheiten über mich.
Und genau daraus resultieren unzählige weitere Shit Posts die nur darauf abzielen hier als Bullies zu fungieren..
Wenn das Eure Beratungsqualität darstellt dann Gute Nacht. Ich weiße dich darauf hin dass du scheiße baust
und du stellst mich als Beratungsresistent hin. Darauf kann ich gerne verzichten. Und wenn es darum geht mir
auf die Fresse zu hauen hast du scheinbar unendlich Zeit.
Wenn es darum geht mein positiven Werte rauszustellen dann nicht.
 
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*passend dazu: Die Unfähigkeit, die vielen wertvollen Hinweise wahrzunehmen, statt dessen immer irgendwie Recht haben zu müssen, dich über die Eindrücke der sehr erfahrenen Beratenden zu stellen. Da würde dann auch deine traumatisch erlebte Kindheit passen, viel besser als Deine hier präsentierte "Erkenntnis", Du hättest aus "Langeweile" getrunken.
Unglaublich. Ich weiß wirklich nicht wo du deine Informationen her beziehst.
Ich hatte alles andere als eine traumatisch Kindheit. Genau das Gegenteil ist der Fall.
 
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