Kompletter Unsinn was du schreibst.
Das sehe ich anders. Nach deinen Angaben müsste das Gericht gegen das Gesetz verstoßen haben. Die gesetzliche Regelung ist eine andere:
a) Fahrverbot bis 3 Monate
b) Sperrfrist mindestens 6 Monate bis 5 Jahre.
Davon gibt es nur zwei Ausnahmen:
a) Der Betroffene hat ein Fahrverbot abgesessen, die Zeit wird angerechnet, das können bis zu 3 Monaten sein (der Fall, den ich beschrieben habe). Ausnahmsweise kann es natürlich passieren, das die Tage der Aushändigung des Führerscheins nach der Sperrfrist mit der Rechtgültigkeit des Urteils übereinstimmen. In solchen eher seltenen Fällen wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots nicht ausgehändigt, es aber trotzdem angerechnet.
b) Eine nachträgliche Sperrfristverkürzung. Die kann aber noch nicht im Urteil stehen.
Wenn du also nur eine Sperrfrist von 3 Monaten bekommen hast, hast du bereits vorher ein Fahrverbot von 3 Monaten abgesessen. Oder dein Führerschein wurde direkt eingezogen, die Zeit wird natürlich auch angerechnet. Dann ist aber die Sperrfrist länger, in dem Urteil steht auch die Restzeit. Die gesamte Sperrfrist ist aber länger als die dort genannte Restzeit.