TF Fahrrad, Ersttäter, kontrolliertes Trinken contra 12 Monate Abstinenz

Johann123

Neuer Benutzer
Hallo, ich habe eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad im Mai letzten Jahres absolviert.

Folgender Sachstand:

-Strafverfahren beendet unter Zahlung einer Strafe.
-Aufforderung zur MPU durch Fsst, Frist bis Mitte Februar;
Anwaltsschreiben mit Bitte um 6-monatige Fristverlängerung Anfang Dezember an Fsst gesandt, bisher ohne Rückmeldung
-Beratungsgespräch + MPU-Vorbereitungskurs beim TÜV Nord bereits absolviert

Hintergrund:
In dem Beratungsgespräch des TÜV sagte mir der Berater, dass die Tendenz zu A3 geht, er aber A2 nicht ausschließen wollte. Er empfahl mir den Weg einer 6-monatigen Abstinenz, mit drei Monaten kontrolliertem Trinken. Frühestens sollte ich die MPU im April 2026 antreten.
Im Vorbereitungskurs sagte mir die Gutachterin dann zunächst, dass kontrolliertes Trinken für mich überhaupt nicht in Frage käme, sondern nur ein lebenslanger Alkoholverzicht. MPU sei nur mit 12-monatiger Abstinenz zu bestehen. Nächsten Kurstag ruderte sie etwas zurück und sagte, dass man auch die MPU bestehen könne, wie vom Gutachter im Beratungsgespräch vorgeschlagen (6 Monate Abstinenz, 3 Monate KT) es aber vom Gutachter abhänge, dass dieser da mitgeht. Sprich, dass das Risiko besteht mit der Strategie des KT eine Bruchlandung hinzulegen. Deswegen habe ich mich entschlossen zur Sicherheit „Zweigleisig“ zu fahren. Ich habe also ein zweites 6-Monate-Abstinenzprogramm Anfang diesen Jahres angefangen, das die 12 Monate dann Ende Juni voll macht.

Jetzt meine Fragen:

1. Welche Strategie wäre in meinem Fall zu empfehlen? 12 Monate Abstinenz durchziehen = mglw. längerer Führerscheinentzug oder hat die Gutachterin im Vorbereitungskurs übertrieben und in meinem Fall kann man bei entsprechender Einsichtigkeit/Vorbereitung sehr wohl mit 6 Monaten Abstinenz und 3 Monaten KT die MPU sicher bestehen.

2. Was ist der Vorteil, wenn man seinen Führerschein freiwillig abgibt? Wann sollte man es tun? Wenn die Frist zur MPU abgelaufen ist oder kann man durch Einsprüche zum Führerscheinentzug noch etwas Zeit schinden und dann abgeben? Oder ist es zu spät, wenn das Schreiben zum Führerscheinentzug im Briefkasten landet?



FB Alkohol


Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,80
Gewicht: 75 kg
Alter: 37 zum Tatzeitpunkt

Was ist passiert?
Betrunken an Polizeistreife vorbeigegangen und kurz darauf aufs Fahrrad gesetzt und 10 Meter gefahren. Polizei hat im Bericht Ausfallerscheinungen angegeben (Torkeln, Redseligkeit, Lallen)

Anlass: Treffen mit einem Freund in einer Bar in einer fremden Stadt, mit der Absicht Alkohol zu konsumieren, weshalb ich mir ein Fahrrad auslieh. Mehr getrunken als gewollt. Kein Unrechtsbewusstsein hinsichtlich Fahrradfahren und Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt.



Datum der Auffälligkeit: 29.05.25
BAK: 2,1
Trinkbeginn: 19.00 Uhr
Trinkende: 23.45 Uhr
Atemkontrolle: 23.50 Uhr
Atemwert: 1,69 Promille
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 0.30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja, schon beendet.
Dauer der Sperrfrist: 0

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): MPU bis Mitte Februar erbringen

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern

Konsum
Trinke seit Juli 2025 keinen Alkohol mehr.
Erste Abstinenzprogramm mit 6 Monaten seit Jahreswechsel abgeschlossen


Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: Ja, für Juli bis Dezember 2025 abgeschlossen. 2ter Lauf Januar bis Ende Juli 2026 läuft gerade
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: TÜV MPU Vorbereitungskurs absolviert
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein


Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 1 Punkt wegen Falschparken

Vielen Dank für Eure Hilfe
beste Grüße
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Sortieren wir mal:
Anwaltsschreiben mit Bitte um 6-monatige Fristverlängerung Anfang Dezember an Fsst gesandt, bisher ohne Rückmeldung
Gehe nicht davon aus, dass das bewilligt wird.
Da du noch im Besitz der FE bist, greift die „Gefahrenabwehr“

In dem Beratungsgespräch des TÜV sagte mir der Berater, dass die Tendenz zu A3 geht, er aber A2 nicht ausschließen wollte. Er empfahl mir den Weg einer 6-monatigen Abstinenz, mit drei Monaten kontrolliertem Trinken.
Das gibt es in BUK nicht

Entweder A3 mit risikoarmem Konsum, und zwar 12 Monate.
Das sollte aber mindestens in den letzten 3 Monaten auch nachgewiesen werden, durch forensisch gesicherte Peth-Analyse ( Achtung: risikoarmen Konsum nachweisen, keine Abstinenz ! )
Oder A2 mit kT, wobei das 12 Monate mit therapeutischer und forensischer Begleitung und Dokumentation zur MPU vorgelegt werden muss.

Frühestens sollte ich die MPU im April 2026 antreten.
Du musst 12 Monate Verhaltensänderung nachweisen, nur in objektiv begründeten Ausnahmefällen können 6 Monate reichen.

1. Welche Strategie wäre in meinem Fall zu empfehlen? 12 Monate Abstinenz durchziehen = mglw. längerer Führerscheinentzug oder hat die Gutachterin im Vorbereitungskurs übertrieben und in meinem Fall kann man bei entsprechender Einsichtigkeit/Vorbereitung sehr wohl mit 6 Monaten Abstinenz und 3 Monaten KT die MPU sicher bestehen.
Das lässt sich jetzt ohne weitere Infos nicht seriös beantworten.
Wichtig für dich ist aber, dass, wenn du mit der Strategie Abstinenz antrittst, bedeutet das lebenslange Abstinenz und kein „Durchziehen“ bis zur MPU.
Sonst läufst du große Gefahr, in kurzer Zeit als WHT dort zu sitzen ( statistisch belegbar ).
Und die wird, wie der liebe @joost immer so treffend sagt, hammer-, hammer, ….hart

Was ist der Vorteil, wenn man seinen Führerschein freiwillig abgibt?
Das spart unnötige Ausgaben.
Der Entzug kostet, der Verzicht nicht.

..,wenn das Schreiben zum Führerscheinentzug im Briefkasten landet?
Das reicht.

So weit erstmal, und wir stehen dir gerne bei dem Prozess zur Seite :smiley138:
 
Danke für die schnelle Antwort.
Leider ergeben sich für mich mehr Fragen als Antworten. Und es erscheint mir im Widerspruch zu dem zu stehen, was ich im TÜV-Vorbereitungskurs zu hören bekommen habe bzw. zu hören hätte bekommen müssen.


Das gibt es in BUK nicht

Dann verstehe ich nicht, warum beide Gutachter diesen Weg beim Beratungsgespräch und Vorbereitungskurs nicht ausgeschlossen haben bzw. von sich aus offeriert haben! Wie kommen diese vom TÜV engagierten Psychiater dazu, das nicht kategorisch auszuschließen? Hat vielleicht jemand ähnliches zu hören bekommen bzw. erfolgreich eine MPU mit 6 Monaten Abstinenz und dann 3 Monaten kontrolliertem Trinken bestanden?

Entweder A3 mit risikoarmem Konsum, und zwar 12 Monate.
Das sollte aber mindestens in den letzten 3 Monaten auch nachgewiesen werden, durch forensisch gesicherte Peth-Analyse ( Achtung: risikoarmen Konsum nachweisen, keine Abstinenz ! )
Oder A2 mit kT, wobei das 12 Monate mit therapeutischer und forensischer Begleitung und Dokumentation zur MPU vorgelegt werden muss.

Also für den Weg A3 bräuchte ich also keine Abstinenznachweise vorweisen (sie waren also bisher für die Katz), sondern nur die PETH-Analyse für die letzten drei Monate?
Diese PETH-Analyse ist bei KT unumgänglich?

Und für den Weg A2 : Da reicht der Weg mit der 12 Monate Abstinenz und dem MPU-Kurs nicht, sondern ich muss noch zur Therapie oder wie ist deine Antwort zu verstehen? Oder sind mit 12 Monate Abstinenznachweis und dem Vorbereitungskurs alle Voraussetzungen erfüllt?

Ärgerlich scheint mir der Umstand, dass darüber rein gar nichts im Vorbereitungskurs erzählt wurde.

Also kann ich vorher einen Widerspruch durch meinen Anwalt einlegen lassen, was noch ein bisschen Zeit schindet und dann, wenn dieser Widerspruch abgeschmettert wird freiwillig den Führerschein abgeben?


Danke für Eure Hilfe.
 
Also, lieber @Johann123, ich versuche es mal andersherum.
Der am Erfolg versprechendste Weg ist immer
- erst eine fundierte Diagnostik
- dann Hypotheseneinordnung
- zum Schluss die Erfüllung der formalen Voraussetzungen

Insofern halte ich es in deinem Sinne für zielführender, erst einmal zu schauen, ob du überhaupt noch in die A3 ( Alkoholgefährdung ) passt.
Was wurde dann für Diagnostik bei dir gemacht ?
Rein von den formalen Daten spricht erst einmal nix gegen A3.
Vatertag abends, BE liegt relativ kurz hinter dem Trinkende, 37 Jahre.

Leider ergeben sich für mich mehr Fragen als Antworten.
Daher immer gerne fragen.
Es ist ein sehr komplexes Thema, und für einen Betroffenen sowieso schon sehr schwer zu durchschauen.

…erfolgreich eine MPU mit 6 Monaten Abstinenz und dann 3 Monaten kontrolliertem Trinken bestanden?
Wenn überhaupt, dann umgekehrt.
3 Monate Trinkpause zum Sortieren der Synapsen, dann 6 Monate gelebten „risikoarmen Konsum“ ( wie gesagt, kT gibt es nur unter „Auflagen“ in klar definierten Ausnahmefällen bei A2 ).
Und das überhaupt nur, wenn generell eine -wie oben Beschriebene- Verhaltensänderung < 12 Monaten akzeptiert werden darf.

Also für den Weg A3 bräuchte ich also keine Abstinenznachweise vorweisen
Folgendes:
In den BUK 4 müssen keine Nachweise erbracht werden.
Es konnte eine Haaranalyse angefordert werden.
Nun kommen aber die BK 5.
Dort müssen

(sie waren also bisher für die Katz),
Ach nein, für die Katz` ist nur die Maus;)

sondern nur die PETH-Analyse für die letzten drei Monate?
Nur bei risikoarmem Konsum in A3 ( Stand jetzt BK 5 )

Diese PETH-Analyse ist bei KT unumgänglich?
In A2 ja, und zwar in 3 Phasen.

Und für den Weg A2 : Da reicht der Weg mit der 12 Monate Abstinenz und dem MPU-Kurs nicht, sondern ich muss noch zur Therapie oder wie ist deine Antwort zu verstehen? Oder sind mit 12 Monate Abstinenznachweis und dem Vorbereitungskurs alle Voraussetzungen erfüllt?
Nein, du musst gar keine Therapie nachweisen.
Bei so genannten „Selbstheilern“ müssen in A1 15 Monate nachgewiesen werden.

Und egal, welche Art der Vorbereitung du machst, ist immer das entscheidend, was beim Gespräch letztendlich an psychologischer Aufarbeitung von dir glaubhaft „berichtet“ werden kann.
Sie haben immer nur „ergänzenden Charakter“. Der GA ist und muss auch davon unabhängig sein.

Ärgerlich scheint mir der Umstand, dass darüber rein gar nichts im Vorbereitungskurs erzählt wurde.
Nun ja, wie der Name schon sagt, kann ein Kurs nicht auf die Einzelfälle eingehen kann.
( Insofern halte ich das sowieso generell für `rausgeschmissenes Geld )

Also kann ich vorher einen Widerspruch durch meinen Anwalt einlegen lassen, was noch ein bisschen Zeit schindet und dann, wenn dieser Widerspruch abgeschmettert wird freiwillig den Führerschein abgeben?
Einen Anwalt benötigst du dafür nicht.
Auf den Brief nach der abgelaufenen Frist warten, dann tätig werden.

Und, wir machen das hier ehrenamtlich und ausgesprochen gerne, also, wie gesagt, immer ruhig alles fragen oder loswerden, auch Ausk*** ist hier mal erlaubt :smiley138:
 
P.S.: Bei dir gibt es momentan durchaus 2 Erfolg versprechende Wege.
1. A3: 6 Monate Trinkpause, 6 Monate risikoarmen Konsum, die letzten 3 Monate davon nachweisen
2. A2: Noch 6 Monate AN ranhängen

Und das Wichtigste, was bei beiden erfüllt sein muss:
Psychologische Aufarbeitung, Konsumhistorie, innere Motive, Vermeidungsstrategien.

Wird schon, Kopf hoch !
 
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