TF Fahrrad, Ersttäter, kontrolliertes Trinken contra 12 Monate Abstinenz

Johann123

Neuer Benutzer
Hallo, ich habe eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad im Mai letzten Jahres absolviert.

Folgender Sachstand:

-Strafverfahren beendet unter Zahlung einer Strafe.
-Aufforderung zur MPU durch Fsst, Frist bis Mitte Februar;
Anwaltsschreiben mit Bitte um 6-monatige Fristverlängerung Anfang Dezember an Fsst gesandt, bisher ohne Rückmeldung
-Beratungsgespräch + MPU-Vorbereitungskurs beim TÜV Nord bereits absolviert

Hintergrund:
In dem Beratungsgespräch des TÜV sagte mir der Berater, dass die Tendenz zu A3 geht, er aber A2 nicht ausschließen wollte. Er empfahl mir den Weg einer 6-monatigen Abstinenz, mit drei Monaten kontrolliertem Trinken. Frühestens sollte ich die MPU im April 2026 antreten.
Im Vorbereitungskurs sagte mir die Gutachterin dann zunächst, dass kontrolliertes Trinken für mich überhaupt nicht in Frage käme, sondern nur ein lebenslanger Alkoholverzicht. MPU sei nur mit 12-monatiger Abstinenz zu bestehen. Nächsten Kurstag ruderte sie etwas zurück und sagte, dass man auch die MPU bestehen könne, wie vom Gutachter im Beratungsgespräch vorgeschlagen (6 Monate Abstinenz, 3 Monate KT) es aber vom Gutachter abhänge, dass dieser da mitgeht. Sprich, dass das Risiko besteht mit der Strategie des KT eine Bruchlandung hinzulegen. Deswegen habe ich mich entschlossen zur Sicherheit „Zweigleisig“ zu fahren. Ich habe also ein zweites 6-Monate-Abstinenzprogramm Anfang diesen Jahres angefangen, das die 12 Monate dann Ende Juni voll macht.

Jetzt meine Fragen:

1. Welche Strategie wäre in meinem Fall zu empfehlen? 12 Monate Abstinenz durchziehen = mglw. längerer Führerscheinentzug oder hat die Gutachterin im Vorbereitungskurs übertrieben und in meinem Fall kann man bei entsprechender Einsichtigkeit/Vorbereitung sehr wohl mit 6 Monaten Abstinenz und 3 Monaten KT die MPU sicher bestehen.

2. Was ist der Vorteil, wenn man seinen Führerschein freiwillig abgibt? Wann sollte man es tun? Wenn die Frist zur MPU abgelaufen ist oder kann man durch Einsprüche zum Führerscheinentzug noch etwas Zeit schinden und dann abgeben? Oder ist es zu spät, wenn das Schreiben zum Führerscheinentzug im Briefkasten landet?



FB Alkohol


Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,80
Gewicht: 75 kg
Alter: 37 zum Tatzeitpunkt

Was ist passiert?
Betrunken an Polizeistreife vorbeigegangen und kurz darauf aufs Fahrrad gesetzt und 10 Meter gefahren. Polizei hat im Bericht Ausfallerscheinungen angegeben (Torkeln, Redseligkeit, Lallen)

Anlass: Treffen mit einem Freund in einer Bar in einer fremden Stadt, mit der Absicht Alkohol zu konsumieren, weshalb ich mir ein Fahrrad auslieh. Mehr getrunken als gewollt. Kein Unrechtsbewusstsein hinsichtlich Fahrradfahren und Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt.



Datum der Auffälligkeit: 29.05.25
BAK: 2,1
Trinkbeginn: 19.00 Uhr
Trinkende: 23.45 Uhr
Atemkontrolle: 23.50 Uhr
Atemwert: 1,69 Promille
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 0.30 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja, schon beendet.
Dauer der Sperrfrist: 0

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: keine
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): MPU bis Mitte Februar erbringen

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern

Konsum
Trinke seit Juli 2025 keinen Alkohol mehr.
Erste Abstinenzprogramm mit 6 Monaten seit Jahreswechsel abgeschlossen


Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: Ja, für Juli bis Dezember 2025 abgeschlossen. 2ter Lauf Januar bis Ende Juli 2026 läuft gerade
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: TÜV MPU Vorbereitungskurs absolviert
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein


Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 1 Punkt wegen Falschparken

Vielen Dank für Eure Hilfe
beste Grüße
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Sortieren wir mal:
Anwaltsschreiben mit Bitte um 6-monatige Fristverlängerung Anfang Dezember an Fsst gesandt, bisher ohne Rückmeldung
Gehe nicht davon aus, dass das bewilligt wird.
Da du noch im Besitz der FE bist, greift die „Gefahrenabwehr“

In dem Beratungsgespräch des TÜV sagte mir der Berater, dass die Tendenz zu A3 geht, er aber A2 nicht ausschließen wollte. Er empfahl mir den Weg einer 6-monatigen Abstinenz, mit drei Monaten kontrolliertem Trinken.
Das gibt es in BUK nicht

Entweder A3 mit risikoarmem Konsum, und zwar 12 Monate.
Das sollte aber mindestens in den letzten 3 Monaten auch nachgewiesen werden, durch forensisch gesicherte Peth-Analyse ( Achtung: risikoarmen Konsum nachweisen, keine Abstinenz ! )
Oder A2 mit kT, wobei das 12 Monate mit therapeutischer und forensischer Begleitung und Dokumentation zur MPU vorgelegt werden muss.

Frühestens sollte ich die MPU im April 2026 antreten.
Du musst 12 Monate Verhaltensänderung nachweisen, nur in objektiv begründeten Ausnahmefällen können 6 Monate reichen.

1. Welche Strategie wäre in meinem Fall zu empfehlen? 12 Monate Abstinenz durchziehen = mglw. längerer Führerscheinentzug oder hat die Gutachterin im Vorbereitungskurs übertrieben und in meinem Fall kann man bei entsprechender Einsichtigkeit/Vorbereitung sehr wohl mit 6 Monaten Abstinenz und 3 Monaten KT die MPU sicher bestehen.
Das lässt sich jetzt ohne weitere Infos nicht seriös beantworten.
Wichtig für dich ist aber, dass, wenn du mit der Strategie Abstinenz antrittst, bedeutet das lebenslange Abstinenz und kein „Durchziehen“ bis zur MPU.
Sonst läufst du große Gefahr, in kurzer Zeit als WHT dort zu sitzen ( statistisch belegbar ).
Und die wird, wie der liebe @joost immer so treffend sagt, hammer-, hammer, ….hart

Was ist der Vorteil, wenn man seinen Führerschein freiwillig abgibt?
Das spart unnötige Ausgaben.
Der Entzug kostet, der Verzicht nicht.

..,wenn das Schreiben zum Führerscheinentzug im Briefkasten landet?
Das reicht.

So weit erstmal, und wir stehen dir gerne bei dem Prozess zur Seite :smiley138:
 
Danke für die schnelle Antwort.
Leider ergeben sich für mich mehr Fragen als Antworten. Und es erscheint mir im Widerspruch zu dem zu stehen, was ich im TÜV-Vorbereitungskurs zu hören bekommen habe bzw. zu hören hätte bekommen müssen.


Das gibt es in BUK nicht

Dann verstehe ich nicht, warum beide Gutachter diesen Weg beim Beratungsgespräch und Vorbereitungskurs nicht ausgeschlossen haben bzw. von sich aus offeriert haben! Wie kommen diese vom TÜV engagierten Psychiater dazu, das nicht kategorisch auszuschließen? Hat vielleicht jemand ähnliches zu hören bekommen bzw. erfolgreich eine MPU mit 6 Monaten Abstinenz und dann 3 Monaten kontrolliertem Trinken bestanden?

Entweder A3 mit risikoarmem Konsum, und zwar 12 Monate.
Das sollte aber mindestens in den letzten 3 Monaten auch nachgewiesen werden, durch forensisch gesicherte Peth-Analyse ( Achtung: risikoarmen Konsum nachweisen, keine Abstinenz ! )
Oder A2 mit kT, wobei das 12 Monate mit therapeutischer und forensischer Begleitung und Dokumentation zur MPU vorgelegt werden muss.

Also für den Weg A3 bräuchte ich also keine Abstinenznachweise vorweisen (sie waren also bisher für die Katz), sondern nur die PETH-Analyse für die letzten drei Monate?
Diese PETH-Analyse ist bei KT unumgänglich?

Und für den Weg A2 : Da reicht der Weg mit der 12 Monate Abstinenz und dem MPU-Kurs nicht, sondern ich muss noch zur Therapie oder wie ist deine Antwort zu verstehen? Oder sind mit 12 Monate Abstinenznachweis und dem Vorbereitungskurs alle Voraussetzungen erfüllt?

Ärgerlich scheint mir der Umstand, dass darüber rein gar nichts im Vorbereitungskurs erzählt wurde.

Also kann ich vorher einen Widerspruch durch meinen Anwalt einlegen lassen, was noch ein bisschen Zeit schindet und dann, wenn dieser Widerspruch abgeschmettert wird freiwillig den Führerschein abgeben?


Danke für Eure Hilfe.
 
Also, lieber @Johann123, ich versuche es mal andersherum.
Der am Erfolg versprechendste Weg ist immer
- erst eine fundierte Diagnostik
- dann Hypotheseneinordnung
- zum Schluss die Erfüllung der formalen Voraussetzungen

Insofern halte ich es in deinem Sinne für zielführender, erst einmal zu schauen, ob du überhaupt noch in die A3 ( Alkoholgefährdung ) passt.
Was wurde dann für Diagnostik bei dir gemacht ?
Rein von den formalen Daten spricht erst einmal nix gegen A3.
Vatertag abends, BE liegt relativ kurz hinter dem Trinkende, 37 Jahre.

Leider ergeben sich für mich mehr Fragen als Antworten.
Daher immer gerne fragen.
Es ist ein sehr komplexes Thema, und für einen Betroffenen sowieso schon sehr schwer zu durchschauen.

…erfolgreich eine MPU mit 6 Monaten Abstinenz und dann 3 Monaten kontrolliertem Trinken bestanden?
Wenn überhaupt, dann umgekehrt.
3 Monate Trinkpause zum Sortieren der Synapsen, dann 6 Monate gelebten „risikoarmen Konsum“ ( wie gesagt, kT gibt es nur unter „Auflagen“ in klar definierten Ausnahmefällen bei A2 ).
Und das überhaupt nur, wenn generell eine -wie oben Beschriebene- Verhaltensänderung < 12 Monaten akzeptiert werden darf.

Also für den Weg A3 bräuchte ich also keine Abstinenznachweise vorweisen
Folgendes:
In den BUK 4 müssen keine Nachweise erbracht werden.
Es konnte eine Haaranalyse angefordert werden.
Nun kommen aber die BK 5.
Dort müssen

(sie waren also bisher für die Katz),
Ach nein, für die Katz` ist nur die Maus;)

sondern nur die PETH-Analyse für die letzten drei Monate?
Nur bei risikoarmem Konsum in A3 ( Stand jetzt BK 5 )

Diese PETH-Analyse ist bei KT unumgänglich?
In A2 ja, und zwar in 3 Phasen.

Und für den Weg A2 : Da reicht der Weg mit der 12 Monate Abstinenz und dem MPU-Kurs nicht, sondern ich muss noch zur Therapie oder wie ist deine Antwort zu verstehen? Oder sind mit 12 Monate Abstinenznachweis und dem Vorbereitungskurs alle Voraussetzungen erfüllt?
Nein, du musst gar keine Therapie nachweisen.
Bei so genannten „Selbstheilern“ müssen in A1 15 Monate nachgewiesen werden.

Und egal, welche Art der Vorbereitung du machst, ist immer das entscheidend, was beim Gespräch letztendlich an psychologischer Aufarbeitung von dir glaubhaft „berichtet“ werden kann.
Sie haben immer nur „ergänzenden Charakter“. Der GA ist und muss auch davon unabhängig sein.

Ärgerlich scheint mir der Umstand, dass darüber rein gar nichts im Vorbereitungskurs erzählt wurde.
Nun ja, wie der Name schon sagt, kann ein Kurs nicht auf die Einzelfälle eingehen kann.
( Insofern halte ich das sowieso generell für `rausgeschmissenes Geld )

Also kann ich vorher einen Widerspruch durch meinen Anwalt einlegen lassen, was noch ein bisschen Zeit schindet und dann, wenn dieser Widerspruch abgeschmettert wird freiwillig den Führerschein abgeben?
Einen Anwalt benötigst du dafür nicht.
Auf den Brief nach der abgelaufenen Frist warten, dann tätig werden.

Und, wir machen das hier ehrenamtlich und ausgesprochen gerne, also, wie gesagt, immer ruhig alles fragen oder loswerden, auch Ausk*** ist hier mal erlaubt :smiley138:
 
P.S.: Bei dir gibt es momentan durchaus 2 Erfolg versprechende Wege.
1. A3: 6 Monate Trinkpause, 6 Monate risikoarmen Konsum, die letzten 3 Monate davon nachweisen
2. A2: Noch 6 Monate AN ranhängen

Und das Wichtigste, was bei beiden erfüllt sein muss:
Psychologische Aufarbeitung, Konsumhistorie, innere Motive, Vermeidungsstrategien.

Wird schon, Kopf hoch !
 
Edit:

In den BUK 4 müssen keine Nachweise erbracht werden.
Es konnte eine Haaranalyse angefordert werden.
Nun kommen aber die BK 5.
Dort müssen die letzten 3 Monate mit Peth nachgewiesen werden ( Diese Info ist Stand jetzt von FoBis zu den BK 5, die aber noch nicht ausgeliefert sind, also „ohne Gewähr“
Habe ich oben irgendwie…keine Ahnung…vergessen, vertüdelt.. :smiley1659:
 
1. A3: 6 Monate Trinkpause, 6 Monate risikoarmen Konsum, die letzten 3 Monate davon nachweisen
-> nach den neuen bk5.
bk4: (unbestimmte) Trinkpause, da reichen 3 Monate, dann 6 Monate risikoarmer Konsum (mindestens). Kein Nachweis nötig, aber 3cm Haare am Kopf mitbringen kann von Vorteil sein (falls der Gutachter Zweifel an der berichteten Geschichte hat).

Die bk5 gelten ab Juli, wenn ich richtig informiert bin. Inwieweit es jetzt "Übergangsfristen" gibt, weiss ich leider nicht.
 
Die bk5 gelten ab Juli

Die Beurteilungskriterien sind kein Gesetz oder andere staatliche Schriften, deshalb gibt es auch kein Datum ab wann die gelten. Sobald die neuen Beurteilungskriterien im Handel erhältlich sind können die Gutachter die verwenden oder halt auch nicht. Es kann sein das Gutachter noch mit der 3. Auflage arbeiten oder die gar nicht berücksichtigen. Das ist alles korrekt.

Die meisten Gutachter sehen die Beurteilungskriterien als Hilfe und verwenden die Teile, die ihnen sinnvoll erscheinen.
 
Äh…bitte…?

Sorry, aber das ist Quatsch.
Die BfF und somit auch die Beurteilungskriterien unterliegen der Bundesanstalt für Straßenwesen und sind somit für alle Beteiligten, also BfF, FEB und Gutachter anzuwenden.
Auch werden die BUK in enger Abstimmung mit der BAST überhaupt erst „geschrieben“ bzw. haben von ihr Anweisung, wie jetzt gerade, eine neue Auflage in`s Leben zu rufen, aufgrund veränderter Gesetzeslage.

Vollumfänglich, und nicht Teile, die ihnen sinnvoll erscheinen.

Und es ist auch nicht richtig, dass kein Datum gilt.
Die FoBis zu den BK 5 laufen ab November ( in denen auch immer ein Entscheider der BAST und die Hüter und Herrscher der BUK saßen ). Alle Beteiligten, auch die Laboratorien, sind über die neuen Bestimmungen informiert und müssen diese umsetzen.
Insbesondere sollten die Laboratorien die Änderungen in den CTU-Kriterien ab 1.01. umsetzen.

Also, wir sind ja nun nicht im Lummerland, und das ist gut so !
Das wäre doch dann ganz genau der Nährboden für diese nicht auszuräumenden Märchen über die MPU, „ich bin durchgefallen, weil dem GA meine Nase nicht gefallen hat.“
Und was und in welche Richtung gehend sollten wir denn hier beraten ?
Wenn wir nicht wissen, welche „Teile“ oder welche Auflage der GA heute so umzusetzen gedenkt ?
Also, da kann sich ja jeder die Vorbereitung gleich sparen…

Die Übergangsfrist ist ausschließlich zum Wohl derjenigen, die zeitnah ihre MPU absolvieren müssen, so dass ihre formale Vorbereitung nicht für die Katz` war.
 
P.S.: Und nur, damit keine Missverständnisse entstehen und der Gedanke aufkommt, dass ich meine Kenntnisse aus dubiosen Quellen beziehe:
Ich saß in den Fortbildungen, beim DGVP/DGVM-Symposium, in den BfF etc.
Jetzt kommt der Deutsche Verkehrgerichtstag, bei dem ich im Arbeitskreis von Prof.Dr.Mußhoff sitze, dem Hüter und Herrscher der CTU-Kriterien in den Beurteilungskriterien.
 
Insbesondere sollten die Laboratorien die Änderungen in den CTU-Kriterien ab 1.01. umsetzen.
ich frag nur zur Sicherheit: 1.1. 2026? :smiley1084:

Für alle jenseits der Labore:
Wurde hier ein Monat benannt?
Immerhin hat noch keiner der Betroffenen (Behörden, Gutachter, Vorbereiter...) derzeit eine BK5 in der Hand, die werden im Februar erst "ausgerollt". Theoretisch. Mal sehen, wann die Lieferung wirklich beginnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsächlich sind / zumindest waren die Labors angehalten, zum 1.01.26 :smiley624: die umfangreichen Neuerungen umzusetzen, weil geltende Gesetzeslage, konnten sich ja lange genug d´rauf einstellen usw.

Inwieweit das jetzt schon der Fall ist, keine Ahnung.
Ich erhoffe mir Genaueres beim DVT…

Die Übergangsfrist ist mir auch nach wie vor unklar.
Erst hieß es, sofort, gar keine ( da sollten die BK 5 aber auch 12/26 da sein ), dann hieß es, 1.06., jetzt eher so 1.07. …*kopf schüttel, *Schulter zucken.

Wie sagst du immer so schön: Erfahrene Propheten warten ab ;)
 
Also, lieber @Johann123, ich versuche es mal andersherum.
Der am Erfolg versprechendste Weg ist immer
- erst eine fundierte Diagnostik
- dann Hypotheseneinordnung
- zum Schluss die Erfüllung der formalen Voraussetzungen
Hallo Karl-Heinz,
ich versuche mal darauf zu antworten.

Zum früherem Trinkverhalten:
Ich habe früher grundsätzlich in Gesellschaft getrunken, weil ich der Meinung war, dass ich dadurch geselliger, lockerer und kommunikativer werde. Ich habe auch grundsätzlich nicht in der Woche getrunken, sondern nur am WE. Ich führe zudem ein geregeltes Leben und arbeite werktags als Ingenieur. Ich habe einen entspannten Beruf und ein lockeres Leben. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Alkohol benutzt, um Probleme zu kaschieren oder andere seelische Belastungen zu betäuben. Niemals hat man mich auf ein problematisches Trinkverhalten im Familien- und Freundeskreis angesprochen.
Dies war mein Alkoholkonsum:
Ungültigen Anhang entfernt, s. nä. Beitrag *Nancy*

Mein Lernprozess:

Gelernt habe ich, dass ich mich und andere durch meine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad gefährdet habe. Ich hatte vor dem Lehrgang kein Unrechtsbewusstsein für eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad.

Meinem Freundeskreis habe ich erzählt, dass ich einen problematischen Alkoholkonsum habe. Sie haben sehr rücksichtsvoll reagiert. Außerdem trinken einige Freunde auch keinen Alkohol und haben mir vorgemacht, dass man keinen Alkohol an einem Abend braucht. Des Weiteren habe ich bei diversen gesellschaftlichen Anlässen gemerkt, dass ich keinen Alkohol brauche, um kommunikativer und lockerer zu werden. Zu keinem Zeitpunkt war ich der Versuchung nahe, meine Abstinenz zu unterbrechen.
Seit ich Abstinenz lebe, habe ich meine Leidenschaft zum wandern weiter ausgebaut und treibe mehr Sport.

Zum kontrollierten Trinken:

Ich habe verinnerlicht, dass ich Angebote zum Alkoholtrinken ablehne und mich nicht an Trinkspeielen u.ä. beteilige. Obwohl ich den festen Willen habe meinen Alkoholkonsum zu begrenzen, besteht immer die Gefahr eines Rückfalls in alte Verhaltensweisen. Meine Freunde und meine Familie habe ich deshalb dafür sensibilisiert, dass ich mir eine Grenze für kontrolliertes Trinken gesetzt habe. Und sie auf mich Acht geben sollen, wenn sie merken sollten, dass ich drohe meine selbstgesetzten Grenzen zu überschreiten. Ich habe zudem einige ausgewählte Freunde als Notfallkontakt, wenn ich merke, dass ich drohe meine Grenzen zu überschreiten.

Ich habe mir als Grenze gesetzt nur noch ein kleines Bier pro Monat zu mir zu nehmen und dies plane ich im Voraus in einem Trinkbuch, wo ich mir dies notiere. Sofern ich ein Fahrzeug bewegen muss, verzichte ich komplett auf Konsum. Kein Konsum von hochprozentigem Alkohol.

Ich habe auch gelernt, wie man Alkoholpegel im Blut schätzt und den Abbau berechnet, und weiß jetzt besser denn je um die schädliche Wirkung von Alkohol. Seit ich mit dem kontrollierten Trinken angefangen habe, habe ich gemerkt, wie sehr schon ein kleines Bier Auswirkungen auf meine Wahrnehmung hat.
Ich möchte mir trotz meiner Trinkvergangenheit das Privileg offenhalten, zu gesellschaftlichen (z.B. Geburtstag, Hochzeit) Anlässen mit einem Bier anzustoßen.

Wie würdest du mich jetzt einschätzen. Ist A3 doch nicht der richtige Weg für meinen Hintergrund und sollte ich doch komplett auf Alkohol in meinem Leben verzichten?

Eine Einordnung in eine Kategorie im Vorbereitungskurs gab es nicht.

Nachtrag: Kannst du meinen Anhang zum Alkoholkonsum öffnen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
gege.png
 
Schön, dass du dich meldest :smiley138:

Was hältst du davon, mal AUDIT zu machen ?
Das brauchst du nur zu googeln und für dich beantworten.

Wichtig ist dabei, sehr ehrlich dir gegenüber zu sein ( nicht, dass ich das in Zweifel ziehe, aber ich finde diese Anmerkung immer extrem wichtig, und du schadest dir letztlich selber ).
Und das Gute ist, dass du ja aufgrund deiner bisherigen Abstinenznachweise ja auch noch beide Möglichkeiten offen hast…
Die psychologische Aufarbeitung ist eh die Selbe.

Dann könntest du die erreichte Punktzahl hier angeben.
Dann würde ich eine Einschätzung wagen wollen und dir gerne auch noch weitere Rückmeldung geben.

Wäre das eine Idee ?

LG :smiley138:

P.S.: Hast du direkt nach der TF den Konsum eingestellt ?
 
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