Nö, ein weiterer A-Verstoß nach Neuerteilung in der verlängerten Probezeit führt aus gesetzlicher Vorschrift immer zu einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung (außer der SB in der FEB liegt im Winterschlaf), da gibt es kein Ermessen.Hallo Jeyjou089
hm, nach einer Neuerteilung in der Probezeit, führt ein erneuter A-Verstoß idR zu einer weiteren MPU-Anordnung.
Im Endeffekt ist es die Entscheidung deiner FSSt. ob sie das in deinem Fall machen wird.
Ja.Also 100% mpu ?