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TF Fahrrad mit 2,24%

Was ich dir raten würde, wäre Folgendes:
- das AKP natürlich zu Ende
- die Aufforderung der FEB abwarten
- Haare wachsen lassen ( oder zumindest 4cm unbehandelte Haare parat haben )
- vor der Begutachtung mit einer Haaranalyse auffrischen
 
Nein. Positive MPU bleibt positive MPU. Da gibts keine Nachkontrollen.
Ich habe mich falsch ausgedrückt: Wenn die FSST sich nicht rührt - keine MPU-Aufforderung kommt - wie muss der TE dann weiter vorgehen? Muss der TE auf die FSST zugehen? Oder hat die FSST irgendeine Frist in der sie aktive werden muss?
 
Ich habe mich falsch ausgedrückt: Wenn die FSST sich nicht rührt - keine MPU-Aufforderung kommt - wie muss der TE dann weiter vorgehen? Muss der TE auf die FSST zugehen? Oder hat die FSST irgendeine Frist in der sie aktive werden muss?
Ja die Frage stelle ich mir natürlich auch. Also wie „alt“ darf der Abstinenznachweis sein am Tag der MPU?
 
Also wie „alt“ darf der Abstinenznachweis sein am Tag der MPU?
In den bisherigen Buk waren es bis zu 4 Monate, sofern es sich um eine "begründete Lücke" handelte. Ob das für die Buk5 auch noch gilt ist mir derzeit noch nicht bekannt, da bekommst du sicher noch eine Antwort von unseren Experten.

Aber in #161 hat dir "Karl-Heinz" ja bereits das beste Vorgehen erklärt.
 
Was ich dir raten würde, wäre Folgendes:
- das AKP natürlich zu Ende
- die Aufforderung der FEB abwarten
- Haare wachsen lassen ( oder zumindest 4cm unbehandelte Haare parat haben )
- vor der Begutachtung mit einer Haaranalyse auffrischen
Ich hoffe das bekomme ich hin. Da meine Haare nicht wirklich wachsen, außer Brust oder so. Denke daher das es auf weitere Urin Kontrollen ausläuft
 
Hey @Karl-Heinz . Ich habe bis Dato noch kein Schreiben von der FsSt. bekommen. Ich habe in einigen Beiträgen auch gelesen das die Aufforderung zur MPU auch mal 2 Monate betragen kann. Woran hängt das?
 
Bei dir liegt der Fall ja anders.

In Fällen von TFn mit dem Auto, Entziehung der FE etc. muss der Betroffene ja aktiv auf die FEB zugehen und eine Neuerteilung beantragen.
Dann kommt das Procedere mit MPU-Aufforderung, bei der die Frist bis zur Abgabe des positiven GA 3 Monate beträgt, die allerdings bei den Betroffenen, die ja nicht fahren dürfen und insofern auch keine Gefahr für den öffentlichen StV darstellen, auch verlängert werden kann.

Du bist ja Inhaber der FE und darfst fahren, weil du ja nur mit einem fahrerlaubnisfreien FZ alkoholisiert erwischt worden bist.
Hier muss die FEB aktiv auf dich zugehen.
Das kann Monate, Jahre dauern und auch mal „untergehen“.

Daher sagte ich ja auch:
AKP zu Ende machen und wenn sich die FEB meldet, einmal „auffrischen“.
Du kannst ( und musst auch nicht ) Monate, Jahre Abstinenznachweise bezahlen, bis die FEB sich bequemt, sich bei dir zu melden.

Ist das so verständlich ?
LG :smiley138:
 
Bei dir liegt der Fall ja anders.

In Fällen von TFn mit dem Auto, Entziehung der FE etc. muss der Betroffene ja aktiv auf die FEB zugehen und eine Neuerteilung beantragen.
Dann kommt das Procedere mit MPU-Aufforderung, bei der die Frist bis zur Abgabe des positiven GA 3 Monate beträgt, die allerdings bei den Betroffenen, die ja nicht fahren dürfen und insofern auch keine Gefahr für den öffentlichen StV darstellen, auch verlängert werden kann.

Du bist ja Inhaber der FE und darfst fahren, weil du ja nur mit einem fahrerlaubnisfreien FZ alkoholisiert erwischt worden bist.
Hier muss die FEB aktiv auf dich zugehen.
Das kann Monate, Jahre dauern und auch mal „untergehen“.

Daher sagte ich ja auch:
AKP zu Ende machen und wenn sich die FEB meldet, einmal „auffrischen“.
Du kannst ( und musst auch nicht ) Monate, Jahre Abstinenznachweise bezahlen, bis die FEB sich bequemt, sich bei dir zu melden.

Ist das so verständlich ?
LG :smiley138:
Guten Abend @Karl-Heinz .
Ja klar, verständlich war es mir auch vorher✌ ich hatte hier von Fahrradfahrern gelesen die eine Frist von 2 Monaten zur MPU Nachweis hatten. Hier war die Frage „nur“ wieso es manchmal zwei Monate sind. Gibt es ja bestimmte Kriterien? So wie ich dich verstehe würdest du dich gar nicht bei der FEB melden?
 
Hallo, da gibt es keine Kriterien, obliegt mehr oder minder der Willkür der Fsst.
Vieles dann auch Verhandlungssache und wie die der Sache gegenüber eingestellt sind.
So habe ich bisher häufig das eine Extrem gelesen, daß sie Dich als Gefahr im Straßenverkehr betrachten, Angst haben daß mit Auto das gleiche passen könnte und deshalb so kurze Fristen setzen..
oder das andere Extrem, daß die Fsst nicht möchte, daß von deren Büro im Amt rausgehst und dann direkt ins nächste Büro reingehst um anschließend Sozialhilfe wegen Arbeitslosigkeit zu beantragen..

Mach das Abstinenzprogramm fertig, ggfs auf auf 15 M verlängern, dann bist immer auf der sicheren Seite.
Sollte was kommen, brauchst nur die Auffrischung. Die Chancen stehen gut, daß nichts mehr kommt.
Nach 5 Jahren wäre der Vorgang verjährt, dann darf nichts mehr kommen..
 
Hierbei müssen zwei Fristen betrachtet werden.

Zum Einen die Frist bis zur MPU-Forderung. Dafür gibt es keine Verjährungsfrist. Die ist wohl auch davon abhängig wie in der Führerscheinstelle gearbeitet wird und wie ausgelastet die sind. Dafür gibt es keine offiziellen Zahlen, meiner Erfahrung nach können zwischen 2 und 12 Monaten als normal betrachtet werden. Hier gab es aber auch Fälle in denen es zwei oder drei Jahre gedauert hat.

Zum Anderen die Frist zwischen MPU-Forderung und Abgabe des Gutachtens. Die beträgt bei Noch-Besitz der Fahrerlaubnis meist zwei bis drei Monate, selten länger. Um mehr als einen Monat (wenn überhaupt) wird die auch nicht verlängert. Die Frist muss auch nur so langfristig sein, das Betroffene einen Termin vereinbaren und eine MPU durchführen können. Aber nicht solange, das alle erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können.

Von Betroffenen wird dabei gerne ignoriert, das sie bereits seit der Trunkenheitsfahrt über ihr Alkoholproblem informiert sind und sie deshalb bereits seitdem ihr Alkoholproblem angehen müssen, also auch ohne MPU-Forderung.
 
Zum Einen die Frist bis zur MPU-Forderung. Dafür gibt es keine Verjährungsfrist.
da mußt aufpassen, das ist so nicht richtig oder mißverständlich formuliert.
Bei Fahrrad (fahrerlaubnisfrei), behält man erstmal die FE. Eine MPU-Forderung ist nur möglich, bis die Straftat verjährt ist.
Bei Fahrrad beträgt die eben 5 Jahre, nach Rechtsprechung von vor 2 Jahren.

Bei KFZ verlierst ja die FE sofort und mußt neu beantragen. Hierbei kommt die Forderung dann auf.
Diese Straftat ist dann gesamt nach 15 Jahren verjährt, folglich dürfte danach auch keine MPU mehr gefordert werden.

Bei beiden gilt also das Gleiche, daß die Verjährung der Straftat Grundlage ist.
Wann eine Fsst üblicherweise reagiert, stimme ich Dir zu.
 
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