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MPU - Rat / war vorher: Ggf MPU - BAK? Unfall Ersttäterin

Das hier gefunden - wie immer, nix ist einfach. Trotz Begründung des Riichters - MPU


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Hintergrund:
In der Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 20.4.2022 – 12 ME 35/22) beispielsweise hat das Strafgericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen, weil der Betroffene zur Vorbereitung auf eine mögliche medizinisch-psychologische Untersuchung an acht Gruppensitzungen teilgenommen hat. Der Betroffene habe sich nicht mehr charakterlich unzuverlässig und damit nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Das Verwaltungsgericht hat jedoch die Anordnung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bestätigt, da sich aus dem Urteil nicht ergäbe, dass der Strafrichter die Fahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat."
 
Das meinte ich damit, auf welcher Grundlage der Richter zu seiner Entscheidung kommt ist ganz entscheidend für die Bindungswirkung. Ich hatte neben Abstinenznachweisen ein Gutachten mitgebracht, wonach ich anhand der BuK von einem ehemaligen MPU Gutachter geprüft wurde. Sprich wie in Deinem Link erwähnt, ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde vollständig verlesen und danach gab es eine Diskussion aller Beteiligten mit gemeinsamer Entscheidungsfindung, auch der Staatsanwalt hatte der Rückgabe meines Führerscheins zugestimmt.
 
Das hier gefunden - wie immer, nix ist einfach. Trotz Begründung des Riichters


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Hintergrund:
In der Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 20.4.2022 – 12 ME 35/22) beispielsweise hat das Strafgericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen, weil der Betroffene zur Vorbereitung auf eine mögliche medizinisch-psychologische Untersuchung an acht Gruppensitzungen teilgenommen hat. Der Betroffene habe sich nicht mehr charakterlich unzuverlässig und damit nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Das Verwaltungsgericht hat jedoch die Anordnung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bestätigt, da sich aus dem Urteil nicht ergäbe, dass der Strafrichter die Fahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat."

Das meinte ich damit, auf welcher Grundlage der Richter zu seiner Entscheidung kommt ist ganz entscheidend für die Bindungswirkung. Ich hatte neben Abstinenznachweisen ein Gutachten mitgebracht, wonach ich anhand der BuK von einem ehemaligen MPU Gutachter geprüft wurde. Sprich wie in Deinem Link erwähnt, ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde vollständig verlesen und danach gab es eine Diskussion aller Beteiligten mit gemeinsamer Entscheidungsfindung, auch der Staatsanwalt hatte der Rückgabe meines Führerscheins zugestimmt.
Wie war daa im Urteil formuliert? Meine Formulierung siehst du ja in diesem Beitrag etwas weiter oben
 
In dem zitierten Fall hat auch der Richter entschieden, den FS zurückzugeben und berief sich auf die durchgeführte Schulung. Heir scheint es nicht ausgereicht zu haben. Er ist "nicht mehr ungeeignet" scheint in Juristendeutsch nicht dazu zu führen, dass er geeignet ist (was sonst?)
 
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