ich bin ja immer bisschen skeptisch sehr bei der Juristerei. Viel Wortklauberei.
Da steht drin, dass eine "zweifelsfreie Nicht-Eignung*" nicht mehr gegeben ist,
die FsSt hingegen testet auf "Zweifel an Eignung" und will die Eignung bestätigt wissen, nicht aber eine "Zweifelsfreie-nIcht-Eignung" widerlegt.
Das könnte ja auch eine "möglicherweise aber doch"- Nichteignung bedeuten (wenn man z.B. die Betonung auf "zweifelsfrei" legt).
Das sind vllt nur Nuancen, aber die können schon einen Unterschied machen.
Ich bin gespannt ....
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* "es ergibt sich nicht mehr zweifelsfrei [...] dass die Angeklagte ungeignet ist"