Das meinte ich damit, auf welcher Grundlage der Richter zu seiner Entscheidung kommt ist ganz entscheidend für die Bindungswirkung. Ich hatte neben Abstinenznachweisen ein Gutachten mitgebracht, wonach ich anhand der BuK von einem ehemaligen MPU Gutachter geprüft wurde. Sprich wie in Deinem Link erwähnt, ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde vollständig verlesen und danach gab es eine Diskussion aller Beteiligten mit gemeinsamer Entscheidungsfindung, auch der Staatsanwalt hatte der Rückgabe meines Führerscheins zugestimmt.