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TF am Vatertag mit 1,29‰

Ach sorry, habe deine Fragen eben erst gesehen:
Gibt es da ein Gesetz bzw. Paragraf wo das eindeutig verankert ist??
Es gibt den §69a StGB.
Hier ist unter Absatz 7 zu lesen:
Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html
2. Wann beginnt die Sperrfrist zu laufen, wenn ich Einspruch erhebe und es dann (z.B. nach 1 Monat) wieder zurück ziehe?
Generell gilt:
Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag, an dem das Gericht letztmalig den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht prüfen konnte (somit ab dem Tag des Urteils/Unterschrift des Richters).
D.h., wenn das Verfahren vor dem Amtsgericht mit einer Hauptverhandlung endet, dann ist dieses Datum für den Beginn maßgeblich.

Endet das Verfahren mit der Rechtskraft eines Strafbefehls (es wurde kein Einspruch eingelegt, oder ein zunächst eingelegter Einspruch wurde wieder zurückgenommen), so ist der Tag des Erlasses des Strafbefehls entscheidend.

Wenn das Verfahren mit einer Hauptverhandlung im Widerspruchsverfahren endet, dann ist das Datum der "Berufungsverhandlung", in der das Urteil gesprochen wurde, für den Beginn der Sperrfrist maßgebend.
 
Danke @Nancy für den Link und die Antworten.
Also hab ich das richtig verstanden gehabt, dass wenn ein Einspruch wieder zurückgenommen wurde, zählt doch das Datum des Strafbefehls, weil ja keine „neue“ Prüfung stattgefunden hat.
Danke
Gleichzeitig ist das aber schon etwas traurig, dass selbst auf Verkehrsrecht spezialisierte RA sowas zu Beispiel nicht wissen, da ist ein normaler Bürger dessen „Unwissen“ aufgeliefert, wenn man sich selber mit der Thematik nicht auskennt/beschäftigt.
 
Hallo Freunde und Helfer,
Ich habe noch eine Frage.
Wird bzw. wurde bei euch irgendwo schriftlich bestätigt, dass euch der Führerschein vorläufig entzogen wurde direkt nach der TF?
Wenn dies natürlich eingetroffen ist.
Es handelt sich ja dabei um §111a der Strafprozessordnungen.
Ist es im Strafbefehl oder sonst irgendwo bei euch (Betroffenen) vermerkt ?
Ich habe dazu nämlich nichts wo das steht bzw. dokumentiert ist/wurde.
Müsste ich das nicht in irgendeiner Form mitgeteilt bekommen?

Im Strafbefehl steht nur „Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird
einbezogen.“

Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
Vielen Dank dafür
 
Das sind übliche rechtliche Formulierungen.

Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird einbezogen.

Heißt: Fahrerlaubnis und Führerschein werden dir rechtlich weggenommen.

Praktisch ist dein Führerschein bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die wird in einem extra Schreiben angewiesen ihn dir nicht wieder auszuhändigen sondern (falls noch nicht geschehen) der Führerscheinstelle zuzuschicken. Davon erhältst du aber keine Kopie.

Das du den Führerschein bereits nicht mehr hast wird dadurch deutlich, das du nicht aufgefordert wirst ihn bis zu einem bestimmten Termin der Führerscheinstelle zuzuschicken und du nicht den rechtlichen Hinweis erhalten hast, vom Führerschein keinen Gebrauch mehr zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
Ich habe endlich meine Akten zur Ansicht bekommen. Tja, jetzt bin ich genauso „unsicher“ wie vorher, den der Arzt (und das zählt ja vor allem im Bezug auf Ausfallerscheinungen, wenn ich richtig liege) hat lediglich meinen Gang als schwankend protokolliert, sonst alle weitere Tests sicher/unauffällig usw.
Was denken denn die Profis hier jetzt darüber? MPU oder eher nicht? Hatte 1,29‰.

@MrMurphy denkst du, das reicht um absolut „keine Ausfallerscheinungen“ zu deklarieren/zu wiedersprechen, wie du vorhin in Beitrag von @Norbert K es geschildert/erklärt hast? Und damit keine MPU?
MfG
 
Bei einer Entscheidung zu einer MPU-Forderung kommt es auch auf die Promillehöhe an. Mit 1,29 ‰ bist du relativ weit von den gesetzlichen 1,6 ‰ entfernt.

In dem verlinkten Urteil wurden keine Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein schwankender Gang sind zumindest eine geringe Ausfallerscheinung.

Zudem spielen auch die Angaben der Polizei eine Rolle, sofern welche vorhanden sind.

Erst mal sind die darin geschult Ausfallerscheinungen zu erkennen. Falls Betroffene vor Ort die Mitarbeit verweigern müssen die entscheiden können, ob eine Blutentnahme gerechtfertigt ist oder nicht und dafür sind Ausfallerscheinungen wichtig.

Und dann haben die Polizisten Betroffene meist deutlich vor dem Arzt getroffen, haben mehr Zeit mit ihm verbracht und konnten dabei Beobachtungen machen. Nur weil ein Arzt Beobachtungen gemacht hat werden damit die Beobachtungen der Polizei nicht hinfällig.
 
Die Polizisten haben lediglich geschrieben, dass starker Alkoholgeruch wahrgenommen wurde und eine leicht lallende Sprache, sowie glasige und gerötete Bindeheute. Des Weiteren war ich sehr redselig. Ich reagierte ruhig und einsichtig auf die Maßnahmen.
Viel mehr steht nicht drinnen…
 
Hallo zusammen,
Ich wollte kleines Update zur meiner Geschichte abgeben, falls jemanden interessiert..
also so wie der Plan war, habe ich gegen das SB Einspruch eingelegt, da ich „hoffentlich“ guten RA gefunden habe, der persönlich den Richter kennt und mir durchaus gute Chancen eingeräumt hat, an der Sperrfrist etwas zu machen, nachdem er mit dem Richter telefoniert hat. Also warten auf GT war angesagt, jedoch sollte es so schnell wie möglich geschehen um keine Zeit zu verlieren. Es sollte hoffentlich ca. Ende Oktober werden, nach Aussage des Richters.
In der Zwischenzeit habe ich zwei Termine bei VP (ja, bei richtigen, der selbst von der Behörde des Kreises empfohlen wird) gehabt, wobei der schon nach ersten Gespräch sagte, ich würde bei ihm (selbst Jahrelang GA bei MPU) eine MPU bestehen und er erstaunt wäre jemanden so vorbereitet bei ersten Gespräch zu haben. Hätte er so noch nie erlebt (ich fand mich selbst noch nicht ganz gut vorbereitet aber ok dachte ich). Zweite Sitzung wäre für ihm Sinnlos, da er nicht wüsste was er mir noch mitgeben soll. Ich wollte trotzdem um wenigstens zwei zu haben, wobei ich selbst das wenig finde… Er wird mir schriftlich Bericht fertig machen und eine Empfehlung aussprechen für Gericht.
So, heute der Hammer, gerade nach nicht mal zwei Wochen bekomme ich E-Mail, das mein RA einen Termin für nächste Woche Donnerstag klar gemacht hat.
Jetzt ging das für mich sogar zu schnell und werde so langsam aber sicher nervös, vor allem weil ich ja in den nächste Wochen HA abgeben wollte um das noch vorzulegen, dass es nicht mehr zeitlich klappt finde ich schade und hoffe, dass es kein Nachteil für mich wird..
Wenn ihr noch Tipps für mich habt, gerne her damit :smiley738:
Bin gespannt was dabei herauskommt.
Wollte euch nur auf dem Laufenden halten, da das Thema gerade hier im Forum Recht „aktuell“ ist.
 
Lief ähnlich bei mir ab nur das mich mein RA aus dem 315c geboxt hat. Persöclich hab ich alles reingereicht VP schreiben und SH schreiben.
Mir hat nur der Nachweiß der Abstinenz zur untermauerung gefehlt.....wenn du das hats seh ich gute Chancen für einen guten Ausgang viel Glück.
 
Hey @BK1337
Das ist mein Problem auch. Ich werde meine AN auch nicht haben, da ich es bis nächste Woche nicht schaffe.. habe nie damit gerechnet, dass GT innerhalb von 3-4 Wochen zu kriegen möglich wäre. Hatte vor es in den nächsten 2-3 Wochen zu machen.
 
aso zu meiner Situation ich hatte unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Eigenschaden. Zum Glück ist niemand anderes zu Schaden gekommen.
Der Sachwert war nicht gegeben um den 315c zu rechtfertigen, deswegen bin ich wegen einer einfachen Trunkenheitsfahrt dran gewesen (316).
 
Moin DerVater
erstmal: tut mir echt leid für die ganze Situation – gerade mit der Familiengeschichte im Rücken. Du machst’s richtig, jetzt strukturiert ranzugehen. Kurz & klar:


  • Akteneinsicht: Läuft über den Anwalt. Realistisch 4–10 Wochen nach Tat, manchmal länger. Nachhaken alle 2–3 Wochen ist okay.
  • Strafe/Sperre: Bei 1,29‰, Ersttäter meist Geldstrafe + Sperrfrist ~6–9 (bis 12) Monate.
  • MPU-Risiko: Bei <1,6‰ ist eine MPU nicht automatisch fällig. Sie kommt, wenn die FSS zusätzliche Eignungszweifel sieht (Unfall, massive Ausfallerscheinungen, Alkoholproblematik etc.). Ein Blackout allein reicht meist nicht. Warte erst die Post der FSS ab.
  • Abstinenznachweise jetzt starten?
    • Nicht zwingend. Wenn am Ende keine MPU angeordnet wird, war’s unnötig.
    • „Auf Nummer sicher“: PEth alle 4–8 Wochen ist eine schlanke Option, falls später doch Nachweise gefragt sind.
  • KT vs. Abstinenz:
    • Bei deiner Konstellation geht kontrolliertes Trinken (ohne formale Nachweise) grundsätzlich – aber nur glaubwürdig, mit klaren Regeln: 0,0 am Steuer immer; Schlüssel weg nach dem ersten Glas; Taxi/ÖPNV fest eingeplant; keine „spontanen“ Fahrten.
    • Abstinenz ist der sichere Pfad, wenn du’s wirklich willst/lebbar ist. Falls MPU kommt, reichen oft 6 Monate (bei <1,6‰), 12 Monate sind noch „satter“.
    • Dieses „erst 3 Monate Pause, dann KT“ ist kein Gesetz – eher Kursdogma. Wichtig ist Stabilität und ein tragfähiges Rückfall-/Restalkohol-Konzept.
  • Jetzt schon sinnvoll:
    1. Tattag aufarbeiten (Fehlerkette, Entscheidungspunkte).
    2. Regelwerk schriftlich festhalten (wie verhinderst du, dass sowas je wieder passiert?).
    3. 1–2 Sitzungen beim Verkehrspsychologen für den roten Faden schaden nie.
  • Wenn MPU angeordnet wird: Mitbringen: Auszug/Urteile, ggf. PEth/EtG, evtl. Leberwerte, kurzer Eigenbericht (1 Seite), Nachweise über Änderungen (Taxi-Budget, Schlüsselregel, Gespräche/Coaching).

Mein Bauchgefühl: erstmal Ruhe bewahren, Akte abwarten, jetzt schon deine Regeln sauber definieren. Wenn du willst, bastle ich dir einen kompakten Gesprächs-Leitfaden (Stichpunkte) passend zu deiner Story. ✌️
 
was soll der shize?

und das hier
Wenn du willst, bastle ich dir einen kompakten Gesprächs-Leitfaden (Stichpunkte) passend zu deiner Story.
✌️
ist hier nicht erwünscht. Eine ermogelt bestandene MPU führt nur dazu, dass der Betroffene mit höchster Wahrscheinlichkeit in die nächste Auffälligkeit rutscht, weil er ja nix ernsthaft aufarbeitet und verändert. Und dann wirds richtig schwierig (und teuer). Deine Tipps können Fragestellern richtig viel Geld kosten. Ich halte das für unverantwortlich und beantrage Deine Sperrung, wenn Du so weiter marodierst.
 
Ich denke, dass sämtliche Beiträge mit Hilfe von ChatGPT erstellt wurden.
glaub ich auch. Zwar nicht grundsätzlich falsch, aber halt zusammenhangslos zur jeweiligen Frage. Da kann zufällig mal ein Treffer mit drin sein zwischen einem Berg von Themaverfehlung.
Könnte man in den Regeln den unreflektierten Gebrauch von KI mit Sperrung belohnen?
Im Sinne von: wer selbst nichts zu sagen hat, möge schweigen?
Blender sind gefährlich.
 
Die Polizisten haben lediglich geschrieben, dass starker Alkoholgeruch wahrgenommen wurde und eine leicht lallende Sprache, sowie glasige und gerötete Bindeheute. Des Weiteren war ich sehr redselig. Ich reagierte ruhig und einsichtig auf die Maßnahmen.
Viel mehr steht nicht drinnen…
Ich gehe zur MPU mit 1,2 ‰ Alkohol.
Ersttäter.
Vermerk:
Finger-Nase-Test: in Ordnung
Einbeinstand-Test: in Ordnung
Deutlicher Zustand nach Alkoholkonsum.

Wünscht mir Glück.
Übergroße Zeilenabstände entfernt *Nancy*
 
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