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MPU - Rat / war vorher: Ggf MPU - BAK? Unfall Ersttäterin

Das hier gefunden - wie immer, nix ist einfach. Trotz Begründung des Riichters - MPU


"
Hintergrund:
In der Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 20.4.2022 – 12 ME 35/22) beispielsweise hat das Strafgericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen, weil der Betroffene zur Vorbereitung auf eine mögliche medizinisch-psychologische Untersuchung an acht Gruppensitzungen teilgenommen hat. Der Betroffene habe sich nicht mehr charakterlich unzuverlässig und damit nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Das Verwaltungsgericht hat jedoch die Anordnung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bestätigt, da sich aus dem Urteil nicht ergäbe, dass der Strafrichter die Fahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat."
 
Das meinte ich damit, auf welcher Grundlage der Richter zu seiner Entscheidung kommt ist ganz entscheidend für die Bindungswirkung. Ich hatte neben Abstinenznachweisen ein Gutachten mitgebracht, wonach ich anhand der BuK von einem ehemaligen MPU Gutachter geprüft wurde. Sprich wie in Deinem Link erwähnt, ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde vollständig verlesen und danach gab es eine Diskussion aller Beteiligten mit gemeinsamer Entscheidungsfindung, auch der Staatsanwalt hatte der Rückgabe meines Führerscheins zugestimmt.
 
Das meinte ich damit, auf welcher Grundlage der Richter zu seiner Entscheidung kommt ist ganz entscheidend für die Bindungswirkung. Ich hatte neben Abstinenznachweisen ein Gutachten mitgebracht, wonach ich anhand der BuK von einem ehemaligen MPU Gutachter geprüft wurde. Sprich wie in Deinem Link erwähnt, ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde vollständig verlesen und danach gab es eine Diskussion aller Beteiligten mit gemeinsamer Entscheidungsfindung, auch der Staatsanwalt hatte der Rückgabe meines Führerscheins zugestimmt.
Wie war daa im Urteil formuliert? Meine Formulierung siehst du ja in diesem Beitrag etwas weiter oben

Unnötige Wiederholung der Entscheidung des OVG Lüneburg gelöscht *Nancy*
 
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In dem zitierten Fall hat auch der Richter entschieden, den FS zurückzugeben und berief sich auf die durchgeführte Schulung. Heir scheint es nicht ausgereicht zu haben. Er ist "nicht mehr ungeeignet" scheint in Juristendeutsch nicht dazu zu führen, dass er geeignet ist (was sonst?)
 
Grundsätzlich ist der Ansatz im Strafrecht ein gänzlich anderer als im Verwaltungsrecht.

Im Strafrecht muss dir deine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Im Verwaltungsrecht musst du deine Eignung zweifelsfrei nachweisen.
( mal sehr vereinfacht dargestellt )

Der liebe @joost hatte das hier -bezogen auf deinen Fall- schon hervorragend auf den Punkt gebracht:
ich bin ja immer bisschen skeptisch sehr bei der Juristerei. Viel Wortklauberei.

Da steht drin, dass eine "zweifelsfreie Nicht-Eignung*" nicht mehr gegeben ist,
die FsSt hingegen testet auf "Zweifel an Eignung" und will die Eignung bestätigt wissen, nicht aber eine "Zweifelsfreie-nIcht-Eignung" widerlegt.
Das könnte ja auch eine "möglicherweise aber doch"- Nichteignung bedeuten (wenn man z.B. die Betonung auf "zweifelsfrei" legt).

Das sind vllt nur Nuancen, aber die können schon einen Unterschied machen.
Ich bin gespannt ....

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* "es ergibt sich nicht mehr zweifelsfrei [...] dass die Angeklagte ungeignet ist"
 
Er hat den 2 Teil aber ausgelassen, wo sich der Richter ja genau mit ded Frage beschäftigt hat. "INSOFERN..." In meinem Fall wird eher ein Anwalt ran muessen, um das zu kkeren. Daswegen wäre es interessant zu verstehen, wie es bei Ibbaug formuliert ist.

Aussedem bezog ich mich auf den verlinkten Fall, wo jemand "nicht mehr ungeeignet" war - und damit anscheined immer nochnicht geeigbnt. Man kann sich das immer so hinderehen, wie man es gerade möchte - aber hier ist geht es um Rechtssicherheit, genau das, was der Anwalt in dem Bericht moniert.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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In meinem Urteil heißt es ebenso, dass ich nicht mehr ungeeignet war. Die Eignung wurde im Gutachten zweifelsfrei bejaht, also keine reine Teilnahme an Kursen o.ä.
 
In meinem Gutachten gab es folgendes Fazit: …ist gemäß einschlägiger Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung eine positive Verkehrsprognose zu stellen. Es ist nicht zu erwarten, dass XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Was ich also quasi tat, ist inhaltlich im Vorfeld eine MPU abzulegen.
 
Im Gutachten wurde das bei mir auch bejaht - aber im Urteil steht bei dir nur das, was auch im Artikel so stand - nicht mehr ungeeignet. Wurde sich im Urteil explizit auf das Gutachten bezogen, wie zB in meinem Urteil?
 
Fazit: …ist gemäß einschlägiger Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung eine positive Verkehrsprognose zu stellen. Es ist nicht zu erwarten, dass XXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
sowas ist (soweit ich weiss) für eine FsSt bindend, wenn dies vor Gericht auf diese Weise festgehalten wird. Bei Dir, @HelloTotal, steht was anderes. Da wäre ich mir also nicht so sicher.
 
Wurde das vior Gericht im Urteil so festgehalten? Das war ja die Frage - bindend ist nur, was im Urteil steht. Wenn da nur 1 Satz steht und nichts von irgendwelchen Gutachten erwähnt wird, dann kann es schwierig werden. Der 1 Satz stand ja in dem verlinkten Urteil auch so drin - und es wurde argumentiert, der Richter hätte die Fahrteingung nicht selbst geprüft (wohlgemerkt nicht irgendein Gutachter...).

Mein Fall geht zum Anwalt zur Bertaung - aber zumindest sind bei mir die Abstinenznachweise und der psychologische Bericht explizit erwähnt und auch, dass das Gericht zur Überzeugung gekommen ist, dass ich mich damit ausreichend auseinendergesetzt habe - somit ist da zuniindest festgehalten, dass diese Berichte in die Entscheidung eingeflossen sind und auf deren Basis geurteilt wurde - das ist mMn mehr als nur ein Satz.
 
Der Betroffene habe sich nicht mehr charakterlich unzuverlässig und damit nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.
Das Verwaltungsgericht hat jedoch die Anordnung zur Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bestätigt, da sich aus dem Urteil nicht ergäbe, dass der Strafrichter (.... !!. ) die Fahreignung des Angeklagten eigenständig (......!!!.) beurteilt hat.
Zitat lesbar gemacht *Nancy*
 
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Jetzt mach dich mal nicht verrückt und warte wie dein Anwalt es einschätzt. Alles andere ist nur wilde Spekulation, ändern kann man sowieso nichts. Du hast jedenfalls alles richtig gemacht.
 
Jetzt mach dich mal nicht verrückt und warte wie dein Anwalt es einschätzt. Alles andere ist nur wilde Spekulation, ändern kann man sowieso nichts. Du hast jedenfalls alles richtig gemacht.
Ja, mache ich auch - mich regt nur diese Unsicherheit etwas auf - und das man richtig im Limbo hängt - 10 Urteile, 20 verscheidene Outcomes.
 
Auch das gehörte zu meinem Lernprozess dazu, Dinge gelassener zu sehen, auf die man keinen Einfluss hat. Viele kleine Bausteine, die innerlich Druck/Stress/Angst erzeugen, das tut der Seele nicht gut und führt auf kurz oder lang zu einem Rückfallrisiko. Ich fahre seit 2 Jahren wieder Auto, auch meine allgemeine Fahrweise ist deutlich entspannter geworden (obwohl das nie ein Problem war). So eine MPU Auseinandersetzung ist sehr wertvoll in jeder Hinsicht. .. so viel am Rande als offtopic.
 
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